Zwei Hausratversicherungen gleichzeitig. Wie man das richtig macht?

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Hausratversicherungen gleichzeitig. Wie man das richtig macht?

Hallo!

Ich wohne aktuell in Chemnitz, habe aber schon die Wohnung in Halle angemietet. Der entsprechende Mietvertrag ist ab 15.11.23 gültig. Meine derzeitige Hausratversicherung ist für meine derzeitige Anschrift in Chemnitz gültig. Für die Wohnung in Halle gibt es keine Hausratversicherung.

Die Wohnung in Chemnitz ist zum Ende Januar 2024 gekündigt, der Umzug ist jedoch schnellmöglichst zu erfolgen, also spätestens zum Anfang Dezember. Das heißt, dass für den Zeitraum von 15.11.23 bis 31.01.24 sollte ich eigentlich zwei Hausratversicherungen haben. Wie macht man das richtig?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Das heißt, dass für den Zeitraum von 15.11.23 bis 31.01.24 sollte ich eigentlich zwei Hausratversicherungen haben.


Wozu?

Meine Versicherung deckt auch Zweitwohnungen mit ab.

Also einfach die Versicherung kontaktieren, neue Anschrift melden, das sollte ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6433 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Wie macht man das richtig?


Wenn man zwei haben möchte: Man schliesse für die neue Wohnung eine Versicherung ab

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30486 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Wie macht man das richtig?

Man nimmt die vorhandene mit.
Man teilt der Versicherung nachweisbar mit, dass man am xx Datum von A nach B umzieht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist schon erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Wie macht man das richtig?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Alternativ fragt man einfach gerichtsfest bei der Versicherung an.
In der Regel ist es inkludiert oder gegen kleinen Aufpreis zu haben ohne eine zweite Versicherung nehmen zu müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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