Guten Morgen,
ich habe bei Kleinanzeigen (ehemals Ebaykleinanzeigen) ein Angebot, über die versicherte Bezahlart (mit Käuferschutz) für ein Handy abgegeben.
Der Verkäufer akzeptierte meinen Preisvorschlag mit dem bei ihm angezeigten Button. Ich bekam die Meldung von Kleinanzeigen, dass ich das Geld überweisen soll.
Kurz darauf schriebt der Verkäufer, dass es ein Irrtum war. Für diesen geringen Preis wolle er das Handy nicht verkaufen.
Jetzt erzählte mir gerda ein Arbeitskollege, dass da schon ein Kaufvertrag zustande gekommen sei, welcher nicht einseitig aufgehoben werden kann. Auch dann nicht, wenn der Verkäufer "irrtümlich" auf Angebot akzeptieren geklickt hat.
Kann mir jemand sagen wie da die Rechtslage ist?
Kleinanzeigen selbst sagt, es wäre ein Kaufvertrag zustande gekommen!
Danke
Kleinanzeigen Angebot bestätigt-- wie weit ist es verbindlich??
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



moin,
habe ein ähnlich Problem. Nur anders herum.
Ich habe letzte Woche neuwertige Alufelgen für 850€ vb in den Kleinanzeigen eingestellt.
Kurze Zeit darauf, bekam ich ein Angebot über dieses neue Bezahlsystem mit Käufer/Verkäuferschutz, von einem Interessenten über 500€. In der Hektig habe ich auf Preisvorschlag akzetieren gedrückt.
Habe sofort den Käufer angeschrieben, dass ich diese Reifen nicht für 500€ verkaufe, da der Neupreis um die 1200€ lag und ich mich verklickt hätte.
Der Käufer hat wohl bereits die Zahlung veranlasst und besteht auf die Auslieferung dieser Reifen.
Ich wäre einen Kaufvertrag eingegangen usw. Heute schrieb er mich an und droht mit einem Rechtsanwalt.
Komme ich aus dieser Nummer nicht mehr raus?
Grundsätzlich für beide:
Verträge sind einzuhalten und man sollte eben genau lesen bevor man klickt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
also muss ich die Felgen herausgeben, obwohl ich direkt den Käufer angschrieben habe, dass ich mich verklickt habe?
Der Käufer hat mich gerade angeschrieben und gibt mir bis 15Uhr Zeit, die Felgen zu versenden.
Anderfalls wird er heute noch zu einem Rechtsanwalt gehen und die Herausgabe der Felgen juristisch erzwingen, oder er wird einen Deckungskauf machen und die Kosten einklagen!
Nur Säbelgerassel oder ist er wirklich im Recht??
Ein Vertrag ist eine zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung.
"Ich möchte dieses Radiogerät für 100 Euro verkaufen." - Invitatio ad offerendem. "Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes." Noch unverbindlich.
"Ich bin bereit, dieses Radiogerät für 100 Euro zu kaufen." Abgabe des Kaufangebotes durch den potentiellen Käufer.
"Ich verkaufe Ihnen das Radiogerät für 100 Euro" ODER Aushändigung des Radiogerätes. Abschluss des Kaufvertrages.
Wer dem Preisvorschlag zustimmt, schließt damit den Vertrag ab.
Unter Umständen kann er den Vertrag wegen "Irrtums" aber anfechten.
und wie muss dieser Irrtum aussehen?
hi,
das hilft mir bisher auch nicht weiter. Der verkäufer wird jetzt in den Mails auch noch richtig frech und beleidigend, sodass ich auf den Kauf bestehen möchte. Alle um ihm einen Denkzettel zu verpassen.
Gerade nochmals mit Kleinanzeigen telefoniert. Die sagen es wäre ein rechtskräftiger Kaufvertrag zu stande gekommen. Ohne wenn und aber.
Hast du denn?Zitatdass ich das Geld überweisen soll :
nein noch nicht. Aber anscheinend ist der Vertrag für beide Seiten bindend. Werde wohl nach der Arbeit das Geld überweisen und sehen was passiert
Und jetzt?
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