Minijob komme nicht auf meine Stunden. AV sagt BIS ZU 10 h wöchentlich

17. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Minijob komme nicht auf meine Stunden. AV sagt BIS ZU 10 h wöchentlich

Hallo Forum,

ich muss euch jetzt wirklich mal um Rat bitten. Ich arbeite seit letztem Jahr in einem Auslieferungsunternehmen für Speisen. Bin auch sonst eigentlich zufrieden mit den Kollegen und dem Chef aber ich komme leider regelmäßig nicht auf meine 520 €.

Bisher bewegte es sich oft im Bereich 420 € - 520 € was ich noch akzeptiert habe da ich auch keinen Stress machen wollte.

Aber diesen Monat wird es glaube ich echt richtig eng und ich bin wirklich auf das Geld angewiesen.

Im Vertrag steht zur Arbeitszeit es wird eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden vereinbart. Ich frage mich ob dieses "bis zu" so überhaupt rechtens ist?

Bzw müsste mein AG mir trotzdem den vollen Lohn zahlen auch wenn ich nicht die vollen Stunden gearbeitet habe? Ich will ja arbeiten, aber im Moment bekomme ich maximal 2 Schichten pro Woche.
Und diese sind dann (wenn an dem Abend nichts los ist) auch noch relativ kurz.

Heute zum Beispiel um 16.30 angefangen, um 18.15 in Zwangspause geschickt worden (20min lang unbezahlt) um dann um 19:10 in den Feierabend geschickt zu werden weil einfach nichts los ist und sich schon 10 andere Fahrer die Füße platt treten...

Aber das ist ja eigentlich nicht mein Problem. Es werden ständig neue Fahrer eingestellt (es gehen auch genausoviele regelmäßig). Aber insgesamt werden meiner Meinung nach zu viele Fahrer beschäftigt die somit alle nicht ihre 520 € erreichen.

Am heutigen Abend hatte ich also nach Abzug der Pause eine reine Arbeitszeit von 2h und 10min! Wow! Da hätte ich auch zuhause bleiben können. Ich habe mal etwas gelesen von man müsste jemanden mindestens 3h am Stück beschäftigen weiß aber nicht ob das wahr ist.

Auch werden dort die 2% Pauschalsteuer dem AN abgezogen. Kannte ich so noch nicht ist aber wohl legal. Sonst trägt es meistens der AG.

Viel wichtiger ist für mich aber die Frage ob der AG verpflichtet ist mir den vollen Lohn zu zahlen auch wenn er mich nicht genug einsetzt.

Ich wäre auch schon längst in einen anderen Betrieb gewechselt aber es gibst hier sonst nur noch schlimmere Läden. Und der Chef ist sonst menschlich eigentlich echt der beste Chef den ich je hatte.

Also diese Woche hatte ich 2 Schichten: Am Montag 3h 21min und heute wie gesagt 2h 10min. Macht zusammen gerade mal 50% der vereinbarten Arbeitszeit. Meistens habe ich auch nur annährend 520€ erreicht indem ich andere Schichten von kranken Fahrern übernommen habe. Dies ist in diesem Monat aber kaum möglich leider.

Hier einmal mein Arbeitsvertrag:
https://docdro.id/yF359eP

Wie würdet ihr euch verhalten?

-- Editiert von User am 17. November 2023 22:12

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15815 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Viel wichtiger ist für mich aber die Frage ob der AG verpflichtet ist mir den vollen Lohn zu zahlen auch wenn er mich nicht genug einsetzt.

Grundsätzlich ja - das Risiko nicht genug Arbeit zu haben, um die Mitarbeiter auszulassen, trägt der Arbeitgeber.
Das Problem ist, dass bei Ihrem Vertrag gar nicht klar ist, was der "volle Lohn" ist.
Ein Monatslohn von 520€ ist jedenfalls nicht Bestandteil des Vertrags.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Wie würdet ihr euch verhalten?

Diese Frage ist nicht zu beantworten, da 'wir' uns nicht in deiner Position befinden; woran es hängt und hakt, hast du ja erläutert.
Arbeitsrechtlich wäre anzumerken, dass die Arbeitszeitvereinbarung reichlich unklar ist: wöchentlich .... durchschnittlich bis zu 10 Stunden ist in sich unstimmig, widersprüchlich - entweder im Durchschnitt 10 Stunden ODER bis zu 10 Stunden, also eine Zahl zwischen Null und Zehn. Beides miteinander geht nicht; Unklarheiten in einem Formularvertrag gehen zulasten des AG.
- Bis zu ... lässt an 'Arbeit auf Abruf' denken, wäre dann aber fehlerhaft - Näheres bei Hensche.
- Bei durchschnittlich 10 Stunden wären die auch zu zahlen und es wäre Sache des AG zu sorgen, dass und wie die auch abgerufen werden.

Nach meiner Einschätzung solltest du Anspruch auf Bezahlung von 10 Wochenstunden haben.
Deine Frage, wie du dich verhalten sollst, ist freilich damit nicht beantwortet.

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1467 Beiträge, 659x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ich arbeite seit letztem Jahr


Zufällig gilt seit dem Tag des Beginns des Arbeitsvertrags ( 1.8.2022 ) auch das verschärfte Nachweisgesetz, das den Arbeitgeber zu klarer Information über die Arbeitsbedingungen verpflichtet, unter Androhung empfindlicher Geldbußen ( bis zu 2000€ ) bei Mißachtung. Wer nicht nach einem Tarifvertrag beschäftigen will, muß penibel alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen.

"
Zitat (von Antares51):
Im Vertrag steht zur Arbeitszeit es wird eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden vereinbart.


Noch unklarer: ...von durchschnittlich bis zu 10 Stunden .... Die Arbeitszeiten richten sich nach den im Voraus bekanntzugebenden Arbeitsplänen. Die Arbeitgeberin hat das Recht, diese Arbeitspläne, auch kurzfristig, abzuändern, wenn betriebliche Belange dies erfordern.

---> Offenkundig handelt es sich hier um sogenannte "Arbeit auf Abruf":

§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz
"Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf)."

Dies soll hier vereinbarungsgemäß dadurch realisiert werden, dass der Arbeitnehmer nach im Voraus bekannt gegebenen, jederzeit kurzfristig abänderbaren Arbeitsplänen zu arbeiten haben soll.

Bei Abrufarbeit muß jedoch eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festgelegt sein; außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet "den Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbeit stattfinden kann. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt"

"Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.

Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen."

---> Wenn man eine vereinbarte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden annehmen wollte, dann müßte der Arbeitgeber wöchentlich mindestens 8 Stunden abrufen. Bei fehlender Festlegung der täglichen Arbeitszeit könnte er diese 8 Stunden auch auf höchstens 3 Tage verteilen, und müßte an jedem Tag mindestens 3 Stunden in Anspruch nehmen.

Weil aber "für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eine Höchstarbeitszeit" NICHT vereinbart ist ( sondern nur eine "durchschnittliche" Höchstarbeitszeit ), gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Abrufstunden:

§ 12 Absatz 1 TzBfG
"Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart."

D.h.: Der Arbeitgeber muß hier wöchentlich 20 Stunden bezahlen.

Außerdem drohen ihm saftige Bußgelder, weil er über die Arbeitsbedingungen nicht ordnungsgemäß schriftlich informiert hat.

RK

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
---> Offenkundig handelt es sich hier um sogenannte "Arbeit auf Abruf":

Woher nimmst du diese Sicherheit? Offenkundig?? Für mich ist fraglich, was da tatsächlich vereinbart worden sein soll, wenn denn überhaupt ein Arbeitsvertrag wirksam vereinbart worden ist.
Zwar erkenne ich auch, dass der AG sowas wie Arbeit auf Abruf intendiert haben könnte (angesichts der Aufgabe, Essen auszuliefern), aber @antares51ist nach seinem Eingangsstatement ganz klar gelegen an einem festen Einkommen, am besten 520 Euro monatlich fix. Da klaffen Welten.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
aber ich komme leider regelmäßig nicht auf meine 520 €.
Das ist auch nicht vereinbart.
Zitat (von Antares51):
Aber insgesamt werden meiner Meinung nach zu viele Fahrer beschäftigt die somit alle nicht ihre 520 € erreichen.
Wie viele der AG einstellt, ist dessen Sache.
Die regelmäßig 520,- werden mit diesen Personen auch nicht vereinbart sein.

Ein Minijob=geringfügige Beschäftigung wird monatlich mit ---maximal 520,-€--- vergütet.

Hier wird Mindestlohn gezahlt und mE kannst du die Bezahlung von 10 Std. pro Woche fordern.
Ob der AG dem nachkommt, wird sich zeigen...
Es stehen ja x *Speisenauslieferungsfahrer* in den Startlöchern, auch die werden 6 Monate Probezeit haben und dann eine 4-wöchige Kündigungsfrist. Daraus lässt sich vermutlich das ständige Kommen& Gehen erklären.

ach so: ICH würde mir einen anderen Minijob mit fest vereinbartem Lohn suchen und dann selbst beim jetzigen AG kündigen.


-- Editiert von User am 18. November 2023 11:58

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Kündigen steht leider außer Frage da die anderen Läden noch schlimmer sind.

Und gut aber 10h x 4,35 Wochen ergibt ja dann ziemlich genau 520€.

Das er der "Forderung" so wohl nicht nachkommen wird ist mir klar. Ich will auch eigentlich nichts fordern sondern es mit einem normalen sachlichen Gespräch versuchen weil ich eigentlich gerne dort bleiben würde.

Sollte ich dann aber auf Sturheit stoßen werde ich wohl leider zum Arbeitsgericht gehen müssen (ohne Anwalt).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Kündigen steht leider außer Frage da die anderen Läden noch schlimmer sind.
Nun ja, du hattest gefragt, wie wir uns verhalten würden... :wink:
Zitat (von Antares51):
sondern es mit einem normalen sachlichen Gespräch versuchen
Schön. Und was ist für dich sachlich+normal?
Es dürfte dann wohl nur um den § 4 (1) Arbeitsvertrag gehen, oder?
Zitat (von Antares51):
Sollte ich dann aber auf Sturheit stoßen werde ich wohl leider zum Arbeitsgericht gehen müssen
Das steht dir frei. Damit brauchst du weder hier noch beim Chef zu winken...

Ich vermute: Dein achso netter Chef in dem achso netten Laden wird schon nach dem Gespräch signalisieren, was Sache ist. Das hat vermutlich nichts mit Sturheit zu tun. Vielleicht zuckt er nur ganz menschlich mit den Schultern??
Wenn die Kunden fehlen/wenig bis nix ausgeliefert werden kann... hat das verschiedene Gründe.

Darf man fragen, was du da auslieferst und warum gerade jetzt im November so wenig bestellt wird?
Es steht überall das Weihnachtsgeschäft vor der Tür--- werden da nicht wie jedes Jahr händeringend Aushilfen gesucht?
btw. Es ist dir nicht verboten, einen weiteren Minijob zu passenden Zeiten zu suchen und deinen Chef gem. §5 (2) AV um Zustimmung zu ersuchen.

btw.
Der gesetzl. Mindestlohn erhöht sich ab 01/24 um 41 Cent. Es muss dann mind. 12,41 brutto pro Std. gezahlt werden. Da ist es mit 10 Wochenstunden schon nicht mehr --geringfügig---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ich will auch eigentlich nichts fordern sondern es mit einem normalen sachlichen Gespräch versuchen

Das Gespräch mag normal & sachlich geführt werden bis zum Anschlag, am Ende läuft es doch auf eine Forderung hinaus - und zwar nicht auf eine beliebige, sondern eine, auf die du möglicherweise einen vertraglichen Anspruch hast. Du solltest nicht allzu überrascht sein, wenn der sonst so freundliche Chef stocksteif und abweisend - oder gar richtig fies wird, wenn einer sein Konzept infrage stellt. Dergleichen ist immer Mal wieder Thema hier im Forum.
Du wirst uns auf dem Laufenden halten, hoffe und bitte ich.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6407 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Wie würdet ihr euch verhalten?


Mal dem Chef das Problem schildern und versuchen, dass man eben seine Stunden und damit seinen Lohn bekommt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5992 Beiträge, 1447x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für mich ist fraglich, was da tatsächlich vereinbart worden sein soll

Da stimme ich zu.
Zitat:
, wenn denn überhaupt ein Arbeitsvertrag wirksam vereinbart worden ist.

Selbstverständlich gibt es einen wirksamen Arbeitsvertrag. Es wird eine Arbeitsleistung angeboten und angenommen, der TE arbeitet da ja nicht als Hobby.

Die Frage ist "nur", wie die Bedingungen des Arbeitsvertrages sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Selbstverständlich gibt es einen wirksamen Arbeitsvertrag.

.. der Vertrag könnte schwebend unwirksam sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5992 Beiträge, 1447x hilfreich)

Das Grundproblem hier dürfte sein, daß der AG gern einen AN hätte, der auf Abruf arbeitet, und zwar bis zu 10 Std. in der Woche, auf 520-Euro-Minijob-Basis, der aber gleichzeitig auch mal auf "Null" bzw. "eine Stunde im Monat" gestellt werden kann.

Also superflexibel im Interesse des AG.
Das wird aber ganz so wie vom AG gewünscht nicht funktionieren...
Muss man ihm also klarmachen, was wiederum zu einer Kündigung führen könnte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

... da stimme ich dir voll und ganz zu (#12); der an sich verständlichen AG-Wunsch ist allerdings auch nicht rechtskonform umgesetzt. Aber auch die Wünsche des AN werden ins Leere laufen, wenn dieser AG genug Leute zum Ausfahren hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116169 Beiträge, 39215x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ich will auch eigentlich nichts fordern sondern es mit einem normalen sachlichen Gespräch versuchen weil ich eigentlich gerne dort bleiben würde.

Finde den Wiederspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Kunden fehlen/wenig bis nix ausgeliefert werden kann... hat das verschiedene Gründe.
Darf man fragen, was du da auslieferst und warum gerade jetzt im November so wenig bestellt wird?
Es steht überall das Weihnachtsgeschäft vor der Tür--- werden da nicht wie jedes Jahr händeringend Aushilfen gesucht?


Also es ist eigentlich seit ich dort arbeite immer wenig los. Nicht nur jetzt im November. Das Problem ist aber auch das einfach zu viele Fahrer beschäftigt werden.
Ich habe schon in anderen Läden gearbeitet und dort waren wesentlich weniger Fahrer, sodass der Einzelne auch genug zu tun hatte.
Ich liefere Speisen und Getränke aus.
Also wir haben eigentlich genug Fahrer und es kommen auch regelmäßig neue dazu oder es gehen wieder welche weil sie unzufrieden sind oder unzuverlässig waren.

Zitat (von cirius32832):
Mal dem Chef das Problem schildern und versuchen, dass man eben seine Stunden und damit seinen Lohn bekommt


Das habe ich schon öfter angesprochen und auch andere Fahrer. Er argumentiert gerne damit dass er hofft dass die alte Auftragslage wie vor Corona und der Inflation wiederbekommt. Dort bräuchte er dann so viele Fahrer. Das passiert aber seit über einem Jahr nicht und es haben in der Zeit locker 20-30 Fahrer angefangen oder aufgehört...

Zitat:
Aber auch die Wünsche des AN werden ins Leere laufen, wenn dieser AG genug Leute zum Ausfahren hat.


Da muss ich aber sagen dass ich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in diesem Beruf und meiner einfach gesagt fleißigen Art einen Sonderstatus gegenüber den anderen Fahrern besitze. Also grob gesagt bin ich wirklich überqualifiziert für diesen Job. Es gibt dort schon echt einige Kollegen simplerer Natur.

Deshalb erhalte ich auch meistens am Ehesten die 520€ Marke. Die anderen teils noch viel weniger.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

Das ganze Gerede führt nicht weiter; du wirst eine Entscheidung treffen müssen - oder akzeptieren, dass es so ist.
Angemerkt: Dein Chef mag nett sein und es allen recht machen zu wollen, aber anscheinend auch gehemmt, Auftragslage und Fahrerpool im Gleichgewicht zu halten, sprich: von überflüssigen Fahrern zu trennen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Also wir haben eigentlich genug Fahrer.
Ist NICHT dein Problem und WIR--- passt hier nicht. Du bist lamentierender Minijobber, der unbedingt 520,- fix/Monat braucht.
Zitat (von Antares51):
Das passiert aber seit über einem Jahr nicht und es haben in der Zeit locker 20-30 Fahrer angefangen oder aufgehört...
Logisch, auch *die simplen Naturen* haben begriffen, dass es dort nicht so dolle mit Verdienst ist. Die machen es vermutlich so, wie ich es auch täte.
Zitat (von Antares51):
...dass ich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in diesem Beruf
Das ist ein Beruf? Ich lese ganz anderes von dir und auch, dass du dort (in diesem Lieferladen) seit 1.8.22 als Auslieferungsfahrer mit Minijob-Vertrag arbeitest.
Sorry, aber bilde dir bitte nicht zu viel ein. Dass du ein fleißiger Überflieger bist, nützt nichts, wenn Kunden selber kochen/kaufen/sparen--- und wenig bis nix bestellen.
Wie und wie viele AN der AG einstellt und einsetzt, ist allein seine unternehmerische Entscheidung. Und steht in deinem Vertrag!

Letzte Idee: Da du schon von WIR schreibst---lass dich doch von deinem netten AG zum Marketing-Chef und Teilhaber machen...in dem persönlichen sachlichen Gespräch. :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1467 Beiträge, 659x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Woher nimmst du diese Sicherheit? Offenkundig?? Für mich ist fraglich, was da tatsächlich vereinbart worden sein soll


Wenn vereinbarungsgemäß "durchschnittlich bis zu 10 Stunden" ( wöchentlich ) zu arbeiten sein soll, dann ist damit vereinbart, dass entsprechend dem Arbeitsanfall zu arbeiten sein soll. Dass die Bestimmung "durchschnittlich bis zu 10 Stunden" für sich genommen undurchsichtig / sinnfrei ist, ändert daran nichts.

( Acht Wochen lang 60 Stunden/Woche wäre bei genügend langem Ausgleichszeitraum genauso vertragsgemäß wie ein monatlicher Wechsel zwischen 0 Stunden und 2 Stunden pro Woche )

RK

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vacantum
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wenn vereinbarungsgemäß "durchschnittlich bis zu 10 Stunden" ( wöchentlich ) zu arbeiten sein soll, dann ist damit vereinbart, dass entsprechend dem Arbeitsanfall zu arbeiten sein soll.
Das ist falsch. Man lese zu den Anforderungen an eine "Vereinbarung zu Arbeit auf Abruf" den § 12 TzBfG.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja es sind ja keine Wünsche von mir in dem Sinne. Sondern vertraglich wäre er dazu verpflichtet. Kündigungsschutz greift auch bei der Anzahl der Mitarbeiter und der bisherigen Länge derBetriebszugehörigkeit.

Falls die Kündigung kommt gehe ich zum Arbeitsgericht damit habe ich kein Problem. Dann bin ich zwar den Job los aber kriege erstmal mindestens 6 Monate weiter mein Gehalt und er deftige Geldbußen.

Aber dann wäre ich natürlich trotzdem den Job los und der Chef jede Menge Geld. Ist also eigentlich keinem geholfen. Ihm aber noch viel weniger, weil er so durch die Geldbußen einen noch größeren Schaden hat als wenn er einfach zahlen würde auch wenn er die Arbeit nicht abruft.

Also ich habe das Ganze mit KüSch-Klage schonmal gemacht bei meinem vorherigen AG. Das wusste er auch vor Einstellung. Damals eine nette Abfindung bekommen. Haben uns aber "gütlich" geeinigt. Im Nachhinnein wünscte ich, ich wäre vor Gericht gezogen damit mein Ex-AG auch noch saftige Strafen kassiert hätte. Aber das ist ein anderes Thema. Aber ich habe da keine Scheu vor, aber eigentlich auch keine Lust drauf. Und wenn dann diesmal ohne Anwalt weil den darf man ja so oder so selbst bezahlen im besten Deutschland aller Zeiten...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116169 Beiträge, 39215x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
weil er so durch die Geldbußen einen noch größeren Schaden hat

Und diese Geldbußen sollen woher kommen? Das Arbeitsgericht verhängt da nämlich keine ...



Zitat (von Antares51):
Haben uns aber "gütlich" geeinigt.

Zu Deinem Glück ... denn mit so wenig Ahnung von Arbeitsrecht und Arbeitsgericht könnte das ohne versierte Begleitung vor Gericht richtig in die Hose gehen ...



Zitat (von Antares51):
Und wenn dann diesmal ohne Anwalt weil den darf man ja so oder so selbst bezahlen im besten Deutschland aller Zeiten...

Das war schon immer so - wer vergessen hat vorzusorgen durch Versicherung bleibt auf den Kosten sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16800 Beiträge, 6286x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
im besten Deutschland aller Zeiten

Das soll wohl sarkastisch gemeint sein, zeigt aber nur, dass du nicht verstehst: es gibt einen praktisch kostenfreien Rechtsweg Arbeitsrecht, auf dem AN Streit aus dem Arbeitsvertrag klären lassen können. Dazu braucht es keinen RA - oder doch ziemlich selten.
Wo ich so gar nicht mit kann, ist diese Obsession zu strafen ..

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6407 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Weil aber "für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit eine Höchstarbeitszeit" NICHT vereinbart ist ( sondern nur eine "durchschnittliche" Höchstarbeitszeit ), gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Abrufstunden:


Dann wäre es aber kein 520 EUR Job mehr... Muss man dabei auch bedenken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Sondern vertraglich wäre er dazu verpflichtet
Das ist eben nicht so glasklar...
Zitat (von Antares51):
Dann bin ich zwar den Job los aber kriege erstmal mindestens 6 Monate weiter mein Gehalt und er deftige Geldbußen.
Wie kommst du daruf ??
Zitat (von Antares51):
als wenn er einfach zahlen würde auch wenn er die Arbeit nicht abruft.
Der AG hat mit dir KEINEN Vertrag *Arbeit auf Abruf* hat. Es ist ein Minijob = geringfügige Beschäftigung bis max 520,-mtl.
--->Es geht bisher höchstens darum, dass dir die 10 Std./pro Woche vergütet werden sollten. Damit könntest du ohne Anwalt zum Gericht.
Zitat (von Antares51):
Damals eine nette Abfindung bekommen. Haben uns aber "gütlich" geeinigt.
Eine Abfindung ist das Ergebnis der gütlichen Einigung.
Na, denn man tau...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Irgendwer hatte doch weiter oben geschrieben es gibt empfindliche Geldbußen wenn die Arbeitszeit im Vertrag nicht ausreichend definiert ist. Wenn nicht vom Arbeitsgericht von wo denn dann?

Ich hatte damals leider einen Anwalt der mich viel Geld gekostet hat obwohl ich von meinem Ex Chef beschissen wurde. Arbeitszeitbetrug geht auch andersrum... Viel Geld obwohl wir nichtmal vor Gericht gegangen sind. Deshalb habe ich mich im Nachhinnein geärgert dass ich nicht doch vor Gericht gezogen bin damit er vielleicht noch Strafen erhalten hätte.

Es war vielleicht schon immer so, dass weiß ich nicht genau. Ich kenne es nur aus anderen Rechtsbereichen so, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat. Finde das ehrlich eine Sauerei dass es im Arbeitsrecht nicht so geregelt ist. Man wird also vom AG beschissen und soll dann noch selbst für Anwalt und Gerichtskosten? aufkommen obwohl man im Recht ist? Aber das spiegelt so ziemlich die Zustände in Deutschland wieder.

Zitat:
es gibt einen praktisch kostenfreien Rechtsweg Arbeitsrecht


Welcher kostenfreie Weg soll das sein? Ich habe keine Obsession zu strafen. Ich habe nur keinen Bock mich verarschen zu lassen. Und wer sich nicht an Gesetze hält gehört mMn bestraft.

Zitat:
Dann bin ich zwar den Job los aber kriege erstmal mindestens 6 Monate weiter mein Gehalt und er deftige Geldbußen.

Wie kommst du daruf ??


Ich hatte erst vor ein paar Tagen ein Gerichtsurteil gelesen, wo auch jemand unrechtmäßig gekündigt wurde. Er machte eine KüSch Klage und das Gericht bestätigte dass der Arbeitsvertrag nicht gekündigt ist. Daraufhin musste der AG 6 Monate weiter volles Gehalt zahlen. Das hätte ich bei meinem Ex-AG wahrscheinlich damals auch erreichen können. Aber für den aktuellen Fall gehe ich davon aus, dass ich die Kündigung erhalten würde sobald ich mit Arbeitsgericht drohen muss und es dann eben auf das Selbe hinaus laufen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116169 Beiträge, 39215x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Wenn nicht vom Arbeitsgericht von wo denn dann?

Die kommen von den zuständigen Aufsichtsbehörden.



Zitat (von Antares51):
Welcher kostenfreie Weg soll das sein?

Man zieht ohne Anwalt vor Gericht.



Zitat (von Antares51):
Daraufhin musste der AG 6 Monate weiter volles Gehalt zahlen.

Solche Urteile gelten immer nur zwischen den Parteien.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Irgendwer hatte doch weiter oben geschrieben es gibt empfindliche Geldbußen wenn die Arbeitszeit im Vertrag nicht ausreichend definiert ist.
Es ist nicht so, dass ein AG zu Geldbußen verurteilt wird, weil hier irgendwer etwas schreibt.
Zitat (von Antares51):
Ich kenne es nur aus anderen Rechtsbereichen so, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat.
Auch das ist nur Halbgehörtes.
Zitat (von Antares51):
Aber das spiegelt so ziemlich die Zustände in Deutschland wieder.
Was sollen diese Anspielungen auf dt. Zustände? Es ist nichts Neues an den Zuständen.
Was du für deinen Fall tun kannst, wurde schon geschrieben.
Zitat (von Antares51):
Und wer sich nicht an Gesetze hält gehört mMn bestraft.
Welches Gesetz hätte dein jetziger AG nicht eingehalten?
Zitat (von Antares51):
Ich hatte erst vor ein paar Tagen ein Gerichtsurteil gelesen,
Sorry, aber soviel Naivität erstaunt mich nun doch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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