Urheberrecht bei Universitätsprojekten

17. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Wc123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht bei Universitätsprojekten

Hallo,
ich bin Informatikstudent und muss im Rahmen meines Studiums mit einem kleinen Team ein großes Softwareentwicklungsprojekt umsetzen (Zum Beispiel die Entwicklung einer Android-App). Wir werden dafür natürlich nicht bezahlt, sondern nur für das Projekt benotet. Wie sieht es mit dem Rechten am fertigen Softwareprodukt aus? Darf ich bzw. mein Team die Android-App im Anschluss vermarkten und verkaufen? Oder erhebt die Uni da irgendwie Ansprüche?
Anzumerken ist vielleicht, dass eine bei der Universität angestellte Betreuerin das Projekt zur späteren Benotung betreut, als bei wöchentlichen Treffen den Stand abklärt.

Vielen Dank schonmal!
VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von Wc123):
Wie sieht es mit dem Rechten am fertigen Softwareprodukt aus? Darf ich bzw. mein Team die Android-App im Anschluss vermarkten und verkaufen? Oder erhebt die Uni da irgendwie Ansprüche?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 40x hilfreich)

Das Urheberrecht verbleibt grundsätzlich beim Schöpfer. Was das Nutzungs- und Verbreitungsrecht betrifft, lese man die Vereinbarungen mit der Universität.

0x Hilfreiche Antwort

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