Mieter betrieben unerlaubtes Gewerbe

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Siegfried 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter betrieben unerlaubtes Gewerbe

Hallo zusammen. Womöglich habt ihr Antworten.

Ich versuche es kurz zu halten.

V vermietet ein Haus mit Grundstück in einem normalen Wohngebiet. Das Mietverhältnis wird aufgelöst und es läuft der letzte Monat. Jetzt hat V gerade mitbekommen das die Mieter dort eine offizielle Hundepension betrieben haben (2 Hunde hatten V mal zugestimmt, 1 Hund gehörte den Mietern ein anderer kamm später öfter zu besuch so die offizielle Aussage. Das ist also ok gewesen. ) Die Hundepansion (also ein Kleingewerbe) haben sie aber ohne die Genehmigung von V betrieben.

Jetzt die Frage: Da sie bald sowieso raus sind (V wir da womöglich sowieso klagen müssen.) Könnte V sie auf Entschädigung verklagen? Entschädigung für unerlaubtes gewehrbliches Nutzen unseres Hauses.

Gruß und besten Dank im voraus für mögliche Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 40x hilfreich)

Nein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von Siegfried 123):
Die Hundepansion (also ein Kleingewerbe) haben sie aber ohne die Genehmigung von V betrieben.

In DE wäre eine Genehmigung von V nicht unbedingt nötig.



Zitat (von Siegfried 123):
Könnte V sie auf Entschädigung verklagen?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.

Gemäß der Grundregel "Wer es erst erfragen muss, kann es nicht" wird man es wohl nicht können. Weshalb hier das beauftragen eines entsprechenden Rechtsanwaltes zu raten wäre.



Zitat (von Siegfried 123):
Entschädigung für unerlaubtes gewehrbliches Nutzen unseres Hauses.

Dann sollte V sich schon mal Gedanken machen, welche Schäden diese Nutzung denn überhaupt verursacht hat - denn ohne Schaden kein Schadenersatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(811 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Siegfried 123):
Jetzt die Frage: Da sie bald sowieso raus sind (V wir da womöglich sowieso klagen müssen.) Könnte V sie auf Entschädigung verklagen? Entschädigung für unerlaubtes gewehrbliches Nutzen unseres Hauses.


Man kann ja bekanntlich vieles, aber welcher Schaden ist denn genau entstanden?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

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