Trotz führungsaufsicht Bewährung bekommen ?

18. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hallo619
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Trotz führungsaufsicht Bewährung bekommen ?

Danke euch im Voraus für hilfreiche Antworten.

Es geht um meinen Freund P und zwar wurde P zu 4,6 Jahren Haft verurteilt, nach 4 Jahren Haft ist P mit der Auflage zur Therapie 35 entlassen wurden. Doch vor der Haft begann P Internet betrüge doch in Haft wurde aus unerklärlichen Gründen die Verhandlung auf Eis gelegt wahrscheinlich weil man es nicht einstellen wollte. Jetzt nach der Haft hat P eine Vorladung vom Landgericht erhalten wegen den betrügen gesamt 14000€ und 22 Geschädigte über eBay kl.
Welche Strafe droht P jetzt ? Kann er trotz führungsaufsicht Bewährung bekommen ?
Und wieso wurde die verhandelung nicht durchgeführt als er in Haft war ? Weil die betrüge sind direkt bei seiner Verhaftung ans Licht gegekommen.

Danke euch

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Hallo619):
Und wieso wurde die verhandelung nicht durchgeführt als er in Haft war ?
Die Glaskugel eines geschätzten Forenkollegen liegt noch in der Werkstatt.

Zitat (von Hallo619):
14000€ und 22 Geschädigte
Und diese Delikte wurden vor der ersten Verurteilung begangen und nicht abgeurteilt?

Zitat (von Hallo619):
Kann er trotz führungsaufsicht Bewährung bekommen ?
Das hat weniger etwas mit der Führungsaufsicht zu tun. Die erste Alternative wäre, dass die neue Sache vor dem LG noch gesamtstrafenfähig ist, womit man durchaus in Erwägung ziehen könnte, dass noch einmal 1-2 Jahre hinzukommen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von Hallo619):
Welche Strafe droht P jetzt ?

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von DeusExMachina):
Die Glaskugel eines geschätzten Forenkollegen liegt noch in der Werkstatt.

Ja, und es wird noch dauern ... Fachkräftemangel überall ...



Zitat (von Hallo619):
Und wieso wurde die verhandelung nicht durchgeführt als er in Haft war ?

Das frage man sinnigerweise die, welche es veranlasst haben.

Da die Justiz von der Politik allerdings systematisch kaputt gespart wurde und chronisch überlastet ist, kann es gut sein, das man einfach die Gelegenheit genutzt hat, alles auf Eis zu legen - in der trügerischen Hoffnung, das es besser statt schlimmer würde.
Sonderlich eilig war es ja nicht, da über den mittelfristigen Aufenthalt von P gesicherte Erkenntnisse vorlagen.



Zitat (von Hallo619):
Weil die betrüge sind direkt bei seiner Verhaftung ans Licht gegekommen.

Erst mal muss alles ausermittelt werden - und bei 22 Geschädigten ist das mitunter recht mühsam, auch ohne Personal- und Ausstattungsmangel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1220 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, und es wird noch dauern ... Fachkräftemangel überall ...
Der wird jetzt aber bekämpft, das weiß ich aus erster Hand..

Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal muss alles ausermittelt werden - und bei 22 Geschädigten ist das mitunter recht mühsam, auch ohne Personal- und Ausstattungsmangel.
Vier Jahre und der Verurteilte weiß noch immer nicht, wo die Reise hingeht.. Eigentlich müssten mittlerweile selbst Delinquenten motiviert sein, sich politisch zu interessieren und etwas gg. die totale Rationalisierung an der letzten Bastion von Recht und klarem Menschenverstand zu unternehmen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen