Bei meinem Schuldner war die Insolvenzeröffnung (Privatinsolvenz) bereits vor dem Entstehen der Schuld. Auf Mahnungen reagiert er nicht.
Der nächste Schritt wäre da wohl der gerichtliche Mahnbescheid, evtl. über ein Inkassobüro. Lohnt das überhaupt? Denn bei einer Pfändung hätte doch der Insolvenzverwalter ohnehin Vorrang, oder? Da bleibe ich doch dann selber nur auf den Kosten sitzen. Gibt es da noch andere Möglichkeiten?
-- Editiert von User am 19. November 2023 12:46
Inkasso bei Insolvenz
19. November 2023
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Frage vom 19. November 2023 | 12:43
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 33x hilfreich)
Inkasso bei Insolvenz
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#1
Antwort vom 19. November 2023 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (128641 Beiträge, 41008x hilfreich)
ZitatLohnt das überhaupt? :
Nö.
Entweder richtig über Anwalt oder gar nicht. So ein Nutzlos-Inkassobüro verbrennt nur Geld.
ZitatDenn bei einer Pfändung hätte doch der Insolvenzverwalter ohnehin Vorrang, oder? :
Richtig.
Man muss halt Geduld haben.
ZitatDa bleibe ich doch dann selber nur auf den Kosten sitzen :
Korrekt, erst mal muss man für alles in Vorlage gehen - was man zurückbekommt, dass steht in den Sternen.
#2
Antwort vom 19. November 2023 | 17:20
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)
ZitatDer nächste Schritt wäre da wohl der gerichtliche Mahnbescheid, evtl. über ein Inkassobüro. Lohnt das überhaupt? :
Das IB kostet nur. Der MB Antrag ist kein Hexenwerk, da kann man sich einlesen. Je nach Höhe der Forderung lohnt es sich. Sollte der Schuldner WI einlegen kannst du die Beauftragung noch immer überdenken.
ZitatDenn bei einer Pfändung hätte doch der Insolvenzverwalter ohnehin Vorrang, oder? :
Ja, daher macht die Pfändung während der Inso keinen Sinn. Aber der Titel verjährt erst nach 30 Jahren.
ZitatDa bleibe ich doch dann selber nur auf den Kosten sitzen. :
Bleibst du auch wenn nix zu holen ist.
ZitatGibt es da noch andere Möglichkeiten? :
Mit dem Schuldner sprechen und lieb Bitte Bitte machen.
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#3
Antwort vom 19. November 2023 | 19:10
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatDas IB kostet nur :
Es gibt genug Inkassobüros, die ausschließlich auf Erfolgsbasis arbeiten.
für das Außergerichtliche Verfahren haben wir bis dato immer ein Inkasso genutzt, sofern dies nicht funktionierte, wurde der Auftrag eingestellt (Ohne Kosten für uns) & wir haben selber, oder über einen RA den Mahn/Vollstreckungsbescheid erwirkt.
ZitatGibt es da noch andere Möglichkeiten? :
Bei uns wurden viele Schuldner immer nach einer netten E-Mail wach, wenn man mal erklärt, dass man Strafanzeige stellt & dazu ggf. noch die Bonitätsauskunft der jeweiligen Person anhängt.
#4
Antwort vom 19. November 2023 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (128641 Beiträge, 41008x hilfreich)
ZitatEs gibt genug Inkassobüros, die ausschließlich auf Erfolgsbasis arbeiten. :
Da bliebe der Gläubiger dann im Erfolgsfalle auf den Kosten des Inkassobüros sitzen ... auch nicht so optimal.
#5
Antwort vom 20. November 2023 | 13:30
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)
Zitatfür das Außergerichtliche Verfahren haben wir bis dato immer ein Inkasso genutzt, sofern dies nicht funktionierte, wurde der Auftrag eingestellt (Ohne Kosten für uns) & wir haben selber, oder über einen RA den Mahn/Vollstreckungsbescheid erwirkt. :
Ok dann seid ihr gewerblich tätig. Das war aus den Beiträgen nicht ersichtlich. Dann macht die Beauftragung des IB natürlich Sinn.
ZitatBei uns wurden viele Schuldner immer nach einer netten E-Mail wach, wenn man mal erklärt, dass man Strafanzeige stellt :
Dann macht die Strafanzeige ggf auch hier Sinn. Würde ich durchaus machen und nicht nur damit drohen.
#6
Antwort vom 22. November 2023 | 14:02
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 33x hilfreich)
Von staatlichen Stellen, die selbst vollstrecken, z.B. Finanzamt, Bußgeldstelle oder auch die Bahn wegen Schwarzfahren, habe ich schon von Erzwingungshaft gehört. Aber gibt es das auch für privatrechtliche Schulden? (In meinem Fall ist der Gläubiger ein Verein.)ZitatDann macht die Strafanzeige ggf. auch hier Sinn. Würde ich durchaus machen und nicht nur damit drohen. :
Und bringt das überhaupt etwas? Der Schuldner verliert doch höchstens seinen Job, wenn er nicht zur Arbeit kommt. Da sinken die Chancen, dass ich mein Geld bekomme, doch nur noch mehr, außer er entschließt sich zu einer kriminellen Karriere.
Oder hat eine Strafanzeige gar nichts mit Erzwingungshaft zu tun? Das Nichtbezahlen von Schulden ist nach meinem Rechtsgefühl nur dann eine Straftat, wenn es Betrug o.ä. ist, d.h. dass beweisbar ist, dass der Schuldner von Anfang an nicht zahlen wollte. Wenn eine "Notlage" (Scheidung, Jobverlust, Unfall usw.) vorliegt, würde das m.E. nichts bringen.
-- Editiert von User am 22. November 2023 14:05
#7
Antwort vom 22. November 2023 | 15:40
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatAber gibt es das auch für privatrechtliche Schulden? (In meinem Fall ist der Gläubiger ein Verein.) :
Wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert, kann man einen Haftbefehl erwirken & diesen vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
ZitatOder hat eine Strafanzeige gar nichts mit Erzwingungshaft zu tun? :
Wie eine mögliche Verurteilung aussieht, entscheidet der Staatsanwalt, kommt auf Vorstrafen etc. an
Aber Betrug kann im Gefängnis enden Ja.
ZitatDas Nichtbezahlen von Schulden ist nach meinem Rechtsgefühl nur dann eine Straftat, wenn es Betrug o.ä. ist :
Nichtzahlen direkt ist keine Straftat, wenn jedoch ein Vermögensschaden der Gegenseite entsteht, dann eher schon.
ZitatWenn eine "Notlage" (Scheidung, Jobverlust, Unfall usw.) vorliegt, würde das m.E. nichts bringen :
Wenn der Schuldner bereits vorher wusste, dass er seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, ist es eine Straftat.
#8
Antwort vom 22. November 2023 | 18:27
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)
Zitat(In meinem Fall ist der Gläubiger ein Verein.) :
Um was für Verbindlichkeiten handelt es sich? Vereinsbeitrag oder wurde was vom Verein gekauft?
Wann war die Eröffnung der Inso und wann ist die Schuld entstanden?
Wie hoch ist die Forderung?
ZitatDas Nichtbezahlen von Schulden ist nach meinem Rechtsgefühl nur dann eine Straftat, wenn es Betrug o.ä. ist, d.h. dass beweisbar ist, dass der Schuldner von Anfang an nicht zahlen wollte. Wenn eine "Notlage" (Scheidung, Jobverlust, Unfall usw.) vorliegt, würde das m.E. nichts bringen. :
Stimmt auch. Nur ist es fast normal, dass ein Insolaner kein Geld hat für großspurige Vorhaben. Daraus könnte man, je nach Art und Höhe der Schulden, durchaus einen Betrug konstruieren. Außerdem hebt bei manchen Menschen so ein Brief von der Polizei die Zahlungsmoral sehr an.
#9
Antwort vom 22. November 2023 | 21:01
Von
Status: Richter (8847 Beiträge, 1882x hilfreich)
ZitatBei meinem Schuldner war die Insolvenzeröffnung (Privatinsolvenz) bereits vor dem Entstehen der Schuld. Auf Mahnungen reagiert er nicht. :
Dann besteht der Verdacht auf Eingehungsbetrug
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