Inkasso bei Insolvenz

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)
Inkasso bei Insolvenz

Bei meinem Schuldner war die Insolvenzeröffnung (Privatinsolvenz) bereits vor dem Entstehen der Schuld. Auf Mahnungen reagiert er nicht.
Der nächste Schritt wäre da wohl der gerichtliche Mahnbescheid, evtl. über ein Inkassobüro. Lohnt das überhaupt? Denn bei einer Pfändung hätte doch der Insolvenzverwalter ohnehin Vorrang, oder? Da bleibe ich doch dann selber nur auf den Kosten sitzen. Gibt es da noch andere Möglichkeiten?

-- Editiert von User am 19. November 2023 12:46

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128641 Beiträge, 41008x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
Lohnt das überhaupt?

Nö.
Entweder richtig über Anwalt oder gar nicht. So ein Nutzlos-Inkassobüro verbrennt nur Geld.



Zitat (von Hans35):
Denn bei einer Pfändung hätte doch der Insolvenzverwalter ohnehin Vorrang, oder?

Richtig.
Man muss halt Geduld haben.



Zitat (von Hans35):
Da bleibe ich doch dann selber nur auf den Kosten sitzen

Korrekt, erst mal muss man für alles in Vorlage gehen - was man zurückbekommt, dass steht in den Sternen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
Der nächste Schritt wäre da wohl der gerichtliche Mahnbescheid, evtl. über ein Inkassobüro. Lohnt das überhaupt?

Das IB kostet nur. Der MB Antrag ist kein Hexenwerk, da kann man sich einlesen. Je nach Höhe der Forderung lohnt es sich. Sollte der Schuldner WI einlegen kannst du die Beauftragung noch immer überdenken.

Zitat (von Hans35):
Denn bei einer Pfändung hätte doch der Insolvenzverwalter ohnehin Vorrang, oder?

Ja, daher macht die Pfändung während der Inso keinen Sinn. Aber der Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

Zitat (von Hans35):
Da bleibe ich doch dann selber nur auf den Kosten sitzen.

Bleibst du auch wenn nix zu holen ist.

Zitat (von Hans35):
Gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Mit dem Schuldner sprechen und lieb Bitte Bitte machen.

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#3
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das IB kostet nur

Es gibt genug Inkassobüros, die ausschließlich auf Erfolgsbasis arbeiten.

für das Außergerichtliche Verfahren haben wir bis dato immer ein Inkasso genutzt, sofern dies nicht funktionierte, wurde der Auftrag eingestellt (Ohne Kosten für uns) & wir haben selber, oder über einen RA den Mahn/Vollstreckungsbescheid erwirkt.

Zitat (von Hans35):
Gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Bei uns wurden viele Schuldner immer nach einer netten E-Mail wach, wenn man mal erklärt, dass man Strafanzeige stellt & dazu ggf. noch die Bonitätsauskunft der jeweiligen Person anhängt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128641 Beiträge, 41008x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
Es gibt genug Inkassobüros, die ausschließlich auf Erfolgsbasis arbeiten.

Da bliebe der Gläubiger dann im Erfolgsfalle auf den Kosten des Inkassobüros sitzen ... auch nicht so optimal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Marius938549):
für das Außergerichtliche Verfahren haben wir bis dato immer ein Inkasso genutzt, sofern dies nicht funktionierte, wurde der Auftrag eingestellt (Ohne Kosten für uns) & wir haben selber, oder über einen RA den Mahn/Vollstreckungsbescheid erwirkt.

Ok dann seid ihr gewerblich tätig. Das war aus den Beiträgen nicht ersichtlich. Dann macht die Beauftragung des IB natürlich Sinn.

Zitat (von Marius938549):
Bei uns wurden viele Schuldner immer nach einer netten E-Mail wach, wenn man mal erklärt, dass man Strafanzeige stellt

Dann macht die Strafanzeige ggf auch hier Sinn. Würde ich durchaus machen und nicht nur damit drohen.

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#6
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Dann macht die Strafanzeige ggf. auch hier Sinn. Würde ich durchaus machen und nicht nur damit drohen.
Von staatlichen Stellen, die selbst vollstrecken, z.B. Finanzamt, Bußgeldstelle oder auch die Bahn wegen Schwarzfahren, habe ich schon von Erzwingungshaft gehört. Aber gibt es das auch für privatrechtliche Schulden? (In meinem Fall ist der Gläubiger ein Verein.)

Und bringt das überhaupt etwas? Der Schuldner verliert doch höchstens seinen Job, wenn er nicht zur Arbeit kommt. Da sinken die Chancen, dass ich mein Geld bekomme, doch nur noch mehr, außer er entschließt sich zu einer kriminellen Karriere.

Oder hat eine Strafanzeige gar nichts mit Erzwingungshaft zu tun? Das Nichtbezahlen von Schulden ist nach meinem Rechtsgefühl nur dann eine Straftat, wenn es Betrug o.ä. ist, d.h. dass beweisbar ist, dass der Schuldner von Anfang an nicht zahlen wollte. Wenn eine "Notlage" (Scheidung, Jobverlust, Unfall usw.) vorliegt, würde das m.E. nichts bringen.

-- Editiert von User am 22. November 2023 14:05

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#7
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
Aber gibt es das auch für privatrechtliche Schulden? (In meinem Fall ist der Gläubiger ein Verein.)

Wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert, kann man einen Haftbefehl erwirken & diesen vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Zitat (von Hans35):
Oder hat eine Strafanzeige gar nichts mit Erzwingungshaft zu tun?

Wie eine mögliche Verurteilung aussieht, entscheidet der Staatsanwalt, kommt auf Vorstrafen etc. an
Aber Betrug kann im Gefängnis enden Ja.

Zitat (von Hans35):
Das Nichtbezahlen von Schulden ist nach meinem Rechtsgefühl nur dann eine Straftat, wenn es Betrug o.ä. ist

Nichtzahlen direkt ist keine Straftat, wenn jedoch ein Vermögensschaden der Gegenseite entsteht, dann eher schon.


Zitat (von Hans35):
Wenn eine "Notlage" (Scheidung, Jobverlust, Unfall usw.) vorliegt, würde das m.E. nichts bringen

Wenn der Schuldner bereits vorher wusste, dass er seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, ist es eine Straftat.

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#8
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
(In meinem Fall ist der Gläubiger ein Verein.)

Um was für Verbindlichkeiten handelt es sich? Vereinsbeitrag oder wurde was vom Verein gekauft?

Wann war die Eröffnung der Inso und wann ist die Schuld entstanden?

Wie hoch ist die Forderung?

Zitat (von Hans35):
Das Nichtbezahlen von Schulden ist nach meinem Rechtsgefühl nur dann eine Straftat, wenn es Betrug o.ä. ist, d.h. dass beweisbar ist, dass der Schuldner von Anfang an nicht zahlen wollte. Wenn eine "Notlage" (Scheidung, Jobverlust, Unfall usw.) vorliegt, würde das m.E. nichts bringen.

Stimmt auch. Nur ist es fast normal, dass ein Insolaner kein Geld hat für großspurige Vorhaben. Daraus könnte man, je nach Art und Höhe der Schulden, durchaus einen Betrug konstruieren. Außerdem hebt bei manchen Menschen so ein Brief von der Polizei die Zahlungsmoral sehr an.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8847 Beiträge, 1882x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
Bei meinem Schuldner war die Insolvenzeröffnung (Privatinsolvenz) bereits vor dem Entstehen der Schuld. Auf Mahnungen reagiert er nicht.


Dann besteht der Verdacht auf Eingehungsbetrug

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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