Hallo, zusammen. Ich habe mal ein paar Fragen zur Schenkungsteuer an die Experten hier und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ein Bekannter hat mir ein Haus geschenkt und wir haben für ihn Niesbraucht eingetragen. Das Haus hat einen Wert von 300.000 Euro. Der Geschäftswert lag bei 375.000 Euro inkl. Pflichtteilsverzicht der Gattin.
Zusätzlich wurden bei einem weiteren Notartermin Termin unentgeltlich zu meinen Gunsten und zu Lasten des daneben befindlichen, ebenfalls dem Bekannten gehörenden, Grundstückes diverse Dienstarkeiten vereinbart.
Der Notar hat irgendwie einen Geschäftswert für die Dienstbarkeiten von über 400.000 Euro draus gebastelt, wieder inklusive Pflichtteilsverzicht.
Fallen auf die Dienstbarkeiten und die Pflichtteilsverzichte der Gattin eigentlich auch Schenkungssteuer an?
Schenkungssteuer für Dienstbarkeiten und Pflichtteilsverzicht
19. November 2023
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Frage vom 19. November 2023 | 13:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungssteuer für Dienstbarkeiten und Pflichtteilsverzicht
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#1
Antwort vom 19. November 2023 | 20:05
Von
Status: Schlichter (7870 Beiträge, 4455x hilfreich)
ZitatDer Notar hat irgendwie einen Geschäftswert für die Dienstbarkeiten von über 400.000 Euro draus gebastelt, wieder inklusive Pflichtteilsverzicht. :
Auf Dienstbarkeiten gibt es keinen Pflichtteilsverzicht.
Zitat:Fallen auf die Dienstbarkeiten und die Pflichtteilsverzichte der Gattin eigentlich auch Schenkungssteuer an?
Nein.
#2
Antwort vom 19. November 2023 | 23:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf Dienstbarkeiten gibt es keinen Pflichtteilsverzicht. :
Danke, kann man das irgendwo nachlesen? Würde mich nach der ersten falschen Rechnung, die schon mehrere Hundert Euro zu hoch war, nicht mehr wundern.
ZitatNein. :
Besten Dank.
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#3
Antwort vom 21. November 2023 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (46742 Beiträge, 16576x hilfreich)
ZitatAuf Dienstbarkeiten gibt es keinen Pflichtteilsverzicht. :
Bei der Zuwendung einer Dienstbarkeit kann es sich um eine Schenkung handeln. Entsprechend ist sehr wohl ein Pflichtteilsverzicht möglich.
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