Hallo zusammen,
ich bin aktuell etwas am rätseln und hoffe ihr könnt mir mit der Schwarmintelligenz helfen.
Ganz kurz zu der aktuellen Situation:
Ich befinde mit mit meinem Unternehmen in der Kleinunternehmerregelung und der Umsatz ist dieses Jahr um die 20 000 Euro.
Nächstes Jahr wird vermutlich mein letztes Jahr in dieser Regelung sein.
Jetzt habe ich Verträge mit Kunden, die gewisse monatliche Leistungen jährlich im Voraus bezahlen, damit die Überweisungsgebühren geringer sind.
Im März 2024 also als Beispiel, könnte es eine Rechnung für regelmäßig durchgeführte Wartungen von 03/2024 - 03/2025 geben.
Das ist der Knackpunkt, wie stelle ich diese Rechnungen dann aus?
Normalerweise würde ich ja ohne Umsatzsteuer berechnen, weil ich zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung in der Kleinunternehmerregelung bin.
Allerdings findet ein Teil der Leistungen zu dieser Rechnung erst dann statt, wenn bereits die Regelbesteuerung Eintritt.
Dazu konnte ich nichts wirklich finden, wisst ihr wir man das händeln müsste und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Danke im Voraus!
Kleinunternehmerregelung Umstieg Regelbesteuerung
19. November 2023
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Frage vom 19. November 2023 | 20:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung Umstieg Regelbesteuerung
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#1
Antwort vom 19. November 2023 | 21:40
Von
Status: Master (4596 Beiträge, 1094x hilfreich)
Wenn es sich um Teilleistungen handelt, entsteht die Umsatzsteuer für die Leistungen, die im Folgejahr erbracht werden.
Ich würde die Umsatzsteuer im nächsten Jahr aber ich noch nicht ausweisen, sondern im Folgejahr korrigierte Rechnungen ausstellen.
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 09:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn es sich um Teilleistungen handelt, entsteht die Umsatzsteuer für die Leistungen, die im Folgejahr erbracht werden. :
Okay danke, das habe ich schon ein bisschen befürchtet. Also müsste ich anteilig für die Monate im Steuerjahr der Regelbesteuerung die Umsatzsteuer nachträglich in Stornorechnungen ausweisen und dem Kunden zuschicken oder?
Der Betrag dürfte sich ja nicht ändern (ist ja bereits überwiesen), also müsste ich für diese Fälle die Umsatzsteuer "selber zahlen".
Wäre natürlich etwas Arbeit, aber so ist es dann eben. Kann ich vorher leider auch nicht besser planen, weil ich schlussendlich nicht genau weiß, wann ich wirklich in die Regelbesteuerung wechsele.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2023 | 12:28
Von
Status: Master (4596 Beiträge, 1094x hilfreich)
ZitatAlso müsste ich anteilig für die Monate im Steuerjahr der Regelbesteuerung die Umsatzsteuer nachträglich in Stornorechnungen ausweisen und dem Kunden zuschicken oder? :
Berichtigte Rechnungen oder stornieren und neu erteilen.
ZitatDer Betrag dürfte sich ja nicht ändern (ist ja bereits überwiesen), also müsste ich für diese Fälle die Umsatzsteuer "selber zahlen". :
Wenn Sie Geschäftskunden haben und mit diesen vereinbarten, dass Sie den Preis zzgl. etvl. Umsatzsteuer erhalten, können Sie diese nachfordern.
ZitatKann ich vorher leider auch nicht besser planen, weil ich schlussendlich nicht genau weiß, wann ich wirklich in die Regelbesteuerung wechsele. :
Auch deshalb würde ich den Teil des Folgejahres noch nicht mit USt berechnen.
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