Kann das sein?! Das wärn Witz.

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)
Kann das sein?! Das wärn Witz.

A. hat dummerweise bei der Stiefmutter die Firma auf dem Papier übernommen, da A. diese eines Tages erben sollte. Nun hat Mutti mindestens 12000 Euro Schulden, A. soll haften.

Soweit, so normal. Nun hat Mutti beim Anwalt klar ausgesagt, dass sie die Alleinschuld habe und A. nichts wusste. Der Anwalt meint jedoch, dass das egal sei und A. haftet, da spielts keine Rolle dass Mutti auch schriftlich die Alleinschuld übernimmt.

Frage: kann das sein, dass Mutti trotz Geständnis nicht haftbar ist? Auch wenn A. offiziell haftbar ist, weil Firmenchef - Mutti baute Mist, gibt es mündlich und schriftlich zu und doch isses egal?

A. droht nun die Privatinsolvenz.

Aber äh?? X baut Mist, an A. vorbei und gestehts aber dennoch isses egal??
Das ist sicher nur ein extrem unfähiger Anwalt, oder?

(Ich hoffe, dass das Forum hier das richtige ist)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Na wenn Mutti 12000 EUR Schulden hat, haftet A NICHT.

Ich rate aber mal: die Firma hat 12000 EUR Schulden.
Und dann haftet A dafür im Außenverhältnis. (ich gehe mal von Einzelfirma aus)
Er kann sich das Geld aber von Mutti zurück holen, da die ja die Schuld eingestanden hat.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Das ist sicher nur ein extrem unfähiger Anwalt, oder?

Nö, oder.
Hätte A. Ahnung von dem was er da macht, müsste er auch keinen Anwalt fragen, denn dann hätte er die entsprechenden Gesetze gelesen ...



Zitat (von loxagon):
Auch wenn A. offiziell haftbar ist, weil Firmenchef - Mutti baute Mist, gibt es mündlich und schriftlich zu und doch isses egal?

Ja, eben weil A. offiziell haftbar ist.

Das A. als einzig Verantwortlicher den Laden nicht im Griff hat interessiert erst mal keinen der Gläubiger.
Das würde erst später relevant wenn es um Insolvenz und die strafrechtliche Bewertung geht. Dann werden diese Forderungen mit etwas Pech nicht von der Restschuldbefreiung der Insolvenz erfasst.


Aber wenn Mutti die Schuld schon eingestanden eingestanden hat, dann kann Mutti die Verbindlichkeiten einfach zahlen und alles ist gut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Naja, Mutti HAT die Kohle leider nicht.

Dennoch wunderts mich sehr, dass A. dennoch haften muss, obwohl Mutti ja zugab an A. vorbei gemauschelt zu haben. Klingt ein bissken sehr unlogisch. An sich haftet ja immer derjenige, ders getan hat - und wenns derjenige sogar ZUGIBT ...

Wo ist da dann die Logik?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
An sich haftet ja immer derjenige, ders getan hat

Richtig, "an sich" - hier hat man halt die Ausnahme. Und da haftet dann der, welcher nichts getan hat (und zwar genau deswegen).


Sie haftet ja auch. Man kann sie anzeigen und verklagen. Nur wird das verklagen wohl ins leere laufen denn
Zitat (von loxagon):
Mutti HAT die Kohle leider nicht.




Zitat (von loxagon):
Wo ist da dann die Logik?

Die Logik ist ganz einfach, es sollen stets die Schuldigen haften und die Gläubiger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
A. hat dummerweise bei der Stiefmutter die Firma auf dem Papier übernommen


Damit haftet A nach außen.

Zitat (von loxagon):
An sich haftet ja immer derjenige, ders getan hat - und wenns derjenige sogar ZUGIBT ...


Mutti haftet ja auch gegenüber A.

Das ist auch extrem logisch so. Ansonsten würde sich ja jede Firma extrem verschulden, irgendeinen armen Schlucker als "Schuldigen" benennen und so die Schulden loswerden. Das kann ja nicht angehen.

Wieso sind A denn bei Prüfung der Bücher nicht frühzeitig die Mauscheleien von Mutti aufgefallen?

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6009 Beiträge, 1451x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
A. hat dummerweise bei der Stiefmutter die Firma auf dem Papier übernommen

Was für eine "Firma"?

(§17 HGB
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.)

Eine GmbH? Eine UG haftungsbeschränkt) Eine KG? Eine GmbH & Co.KG? Eine AG?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 124x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
A. hat dummerweise bei der Stiefmutter die Firma auf dem Papier übernommen, da A.


Naja, aber dazu muss man doch auch sicher Etwas unterschrieben? Da hätte man man sich im mit den Pflichten bekannt machen, wenn man eine Firma übernimmt. Ob man die Firma dann nun aktiv führt oder das eher die Mutter macht, ist egal, wenn Sie vertraglich für die Finanzen in der Haftung sind.

Wie stellt man sich das denn sonst das mit den Gläubigern vor? Die möchten das Geld und plötzlich sagt Ihre Stiefmutter, nach Ausführung eines Auftrags "Ach übrigens, die Firma gehört mir gar nicht, ich zahle keine Rechnungen".

Wenn Sie allerdings nicht mal wussten, dass Sie als Firmeninhaber eingetragen waren, müssten Sie eben Ihre Stiefmutter anzeigen bzw. diese am besten sich selbst.

-- Editiert von User am 20. November 2023 08:43

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#8
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Aber äh?? X baut Mist, an A. vorbei und gestehts aber dennoch isses egal??
Das ist sicher nur ein extrem unfähiger Anwalt, oder?


Man kann dir nur dringend raten, deine Naivität abzulegen und in Zukunft nie wieder eine Firma zu übernehmen, mit der du im Grunde genommen nix am Hut hast.

"Auf dem Papier" - das ist, wie du jetzt merkst, ein fataler Irrtum.

-- Editiert von User am 20. November 2023 09:10

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#9
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Es geht nicht um mich, sondern jemand den ich kenne.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Klingt ein bissken sehr unlogisch.
Nein, es ist völlig logisch, dass der Eigentümer der Firma im Außenverhältnis haftet. Es wäre ja völlig unsinnig, wenn jemand eine Forderung an eine Firma hätte und sich dann an den Mitarbeiter wenden müsste, der Mist gebaut hat. Nein, man wendet sich an die Firma, also an denjenigen, der für diese verantwortlich ist. Im Fall hier bist du das.

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#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2025 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Es geht nicht um mich, sondern jemand den ich kenne.

Dann hoffen wir mal, dass sich "jemand" mehr Gedanken gemacht hat, bevor er
Zitat (von loxagon):
die Firma auf dem Papier übernommen
hat.
Über die Folgen wegen der Schulden haben hier ja schon genügend User geschrieben.
Ich hoffe, "jemand" hat sich in der Vergangenheit wenigstens auch um die steuerlichen Folgen seiner Unterschrift gekümmert?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#12
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von loxagon):
Es geht nicht um mich, sondern jemand den ich kenne.


Das ändert nichts an meinem Rat.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39243x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn Sie allerdings nicht mal wussten, dass Sie als Firmeninhaber eingetragen waren

Die Unwissenheit in dem Teil kann man wohl ausschließen
Zitat (von loxagon):
A. hat dummerweise bei der Stiefmutter die Firma auf dem Papier übernommen,



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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