Hinweis bei Polizei gegeben - wird man meinen Namen erfahren

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.11.2023 11:18:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinweis bei Polizei gegeben - wird man meinen Namen erfahren

Hallo,

mir ist im Internet ein auffälliges Profil unter die Finger gekommen. Ich habe lange überlegt ob ich mich "einmische", aber da da wirklich krasse Dinge von sich gegeben wurden habe ich es persönlich bei der Polizei gemeldet. Es wurden meine Daten aufgenommen, aber ich habe nichts unterschrieben...Also quasi eigentlich keine Anzeige gestellt, oder? Mehrfach wurde mir versichert derjenige kommt nicht an meine Daten. Nun ist da ein ziemlich großes Ding draus geworden und derjenige ist auch psychisch auffällig geworden. Ich habe nun Angst, dass er durch Akteneinsicht meine Daten erhält. Im Internet finde ich nichts dazu. Weiß hier jemand wie sich das verhält?

-- Editiert von User am 20. November 2023 09:36

-- Editiert von User am 20. November 2023 09:37

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19 Antworten
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#1
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Hibbeli):
...habe ich es persönlich bei der Polizei gemeldet. Es wurden meine Daten aufgenommen,...
Das ist eigentlich ne klassische Anzeige. Man meldet etwas, das strafrechtlich relevant sein könnte.

Und selbstverständlich kann der Angezeigte ggf. über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen. Dann hat er auch Ihren Namen und Adresse. Also entweder raushalten, oder dazu stehen. Hopp oder topp.

Oder anonym anzeigen. Wobei dann fraglich ist, ob der Sache nachgegangen wird. Es sei denn, man liefert sehr konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat.

Und anonym ist gar nicht so einfach. Unterdrückte Telefonnummern sieht die Polizei nämlich. Und öffentliche Fernsprecher gibt es praktisch nicht mehr. Auch emails können zurückverfolgt werden.

Wenn, dann evtl. von einem Internetcafe mailen oder schriftlich an Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Aber Beschuldigte werden, auch wenn sie die Daten des Anzeigenden erfahren, in den allerseltensten Fällen etwas gegen diesen unternehmen. Denn dann bekommen sie noch deutlich mehr Probleme.

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#2
 Von 
guest-12323.11.2023 11:18:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Travis B.):
Aber Beschuldigte werden, auch wenn sie die Daten des Anzeigenden erfahren, in den allerseltensten Fällen etwas gegen diesen unternehmen. Denn dann bekommen sie noch deutlich mehr Probleme


Leider ist die Person psychisch sehr auffällig und ich bin mir dessen eben nicht sicher. Ich habe von Anfang an bei der Polizei gesagt, dass ich nur etwas angeben möchte wenn gewährleistet ist, dass er nie meinen Namen erfährt. Das wurde mir auch zugesichert. Auch als ich danach nochmal einen anderen Polizisten fragte hat er mir das bestätigt, dass es ohne Unterschrift ein Hinweis ist und nichts in der Akte auftaucht. Leider bin ich mir dessen nicht so sicher. Mir geht es um meine Familie...Ich kenne die Person auch nicht, bin nur beim scrollen darüber gestolpert und konnte nicht ruhigen Gewissens nichts tun. Jetzt treibt mich die Sorge um ob ich damit meine Familie gefährdet habe da es nun doch eine größere Sache wird :-(

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#3
 Von 
guest-12323.11.2023 11:18:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Travis B.):
Aber Beschuldigte werden, auch wenn sie die Daten des Anzeigenden erfahren, in den allerseltensten Fällen etwas gegen diesen unternehmen. Denn dann bekommen sie noch deutlich mehr Probleme


Leider ist die Person psychisch sehr auffällig und ich bin mir dessen eben nicht sicher. Ich habe von Anfang an bei der Polizei gesagt, dass ich nur etwas angeben möchte wenn gewährleistet ist, dass er nie meinen Namen erfährt. Das wurde mir auch zugesichert. Auch als ich danach nochmal einen anderen Polizisten fragte hat er mir das bestätigt, dass es ohne Unterschrift ein Hinweis ist und nichts in der Akte auftaucht. Leider bin ich mir dessen nicht so sicher. Mir geht es um meine Familie...Ich kenne die Person auch nicht, bin nur beim scrollen darüber gestolpert und konnte nicht ruhigen Gewissens nichts tun. Jetzt treibt mich die Sorge um ob ich damit meine Familie gefährdet habe da es nun doch eine größere Sache wird :-(

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Also der Sachbearbeiter kann Ihre Personalien nicht einfach weglassen, daher finde ich diese "Zusicherung" etwas merkwürdig. Er kann aber bei der Staatsanwaltschaft anregen, dass Ihre Daten bei einer Akteneinsicht geschwärzt werden. Ob das dann tatsächlich geschieht, liegt aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

Allerdings würde ich mir nicht allzu viele Sorgen machen, wenn es sich um eine - wie schon Ihnen geschrieben - "größere Sache" hat diese Person doch sicher andere Probleme, als wer nun diesen Hinweis zu Anzeige gebracht hat. Außerdem, wenn er Sie tatsächlich bedrohen sollte etc., wird ihm das nur noch mehr Probleme einbringen.

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#5
 Von 
guest-12323.11.2023 11:18:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Also der Sachbearbeiter kann Ihre Personalien nicht einfach weglassen, daher finde ich diese "Zusicherung" etwas merkwürdig


Ich bin da auch ziemlich gefrustet. Ich war das erste mal bei der Polizei und die Sachbearbeiterin sagte, er wird nie meine Daten erhalten. Auch der Kollege den ich Tage später offiziell fragte gab an, dass es ohne Unterschrift ein Hinweis ist und ich nur in dem internen System vermerkt bin und nicht in der Akte erscheine. Warum wird denn da gelogen? Ich habe das geglaubt. Jetzt überlege ich mir 3x ob ich Zivilcourage zeige.

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Naja, also ohne Akteneinsicht wird er Ihren Namen sowieso nicht erfahren. Zudem erhält ja auch nur der Anwalt die Akte, auch dieser unterliegt bei solchen Dingen der Schweigepflicht, der Name des Hinweisgeber zählt hier meiner Wissens auch dazu. Eventuell kann es zudem es auch sein, dass Ihr Name geschwärzt ist.

Also dass Sie angelogen wurden, glaube ich eher nicht, rein theoretisch könnte sich der Sachbearbeiter selbst als Anzeigenerstatter eingetragen haben und Ihre Daten eben nur im Vorgangssystem der Polizei, aber eigentlich dürfte er das meines Wissens so nicht. Es liest sich aber so, als ob das hier der Fall wäre.

Zitat (von Hibbeli):
Jetzt überlege ich mir 3x ob ich Zivilcourage zeige.


Das war sicher richtig. Wenn bspw. Straftaten oder Ähnliches öffentlich angekündigt werden, hätte es vielleicht auch sonst auch noch jemand anders angezeigt. Daher glaube ich auch weniger, dass Ihr Name für den Beschuldigten eine große Rolle spielt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.11.2023 11:18:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Das war sicher richtig. Wenn bspw. Straftaten oder Ähnliches öffentlich angekündigt werden, hätte es vielleicht auch sonst auch noch jemand anders angezeigt. Daher glaube ich auch weniger, dass Ihr Name für den Beschuldigten eine große Rolle spielt

Vielen Dank sie nehmen mir da viele Ängste!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35950 Beiträge, 6102x hilfreich)

Zitat (von Hibbeli):
Leider bin ich mir dessen nicht so sicher.
Dann wirst du wohl ganz einfach abwarten müssen, was geschieht.
Und danach darüber nachdenken, ob Zivilcourage etwas für dich ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Hibbeli):
Vielen Dank sie nehmen mir da viele Ängste!
Ich kann schon verstehen, daß man da Ängste bekommen kann, aber die sind mMn. unbegründet.

Ich habe bisher 6x Straftätern im Gerichtssaal gegenübergesessen. Mal als Zeuge, mal als Kläger.

Einen hatte ich wegen Betrugs angezeigt und zivilrechtlich verklagt (und gewonnen). Diesem saß ich bei 4 Gerichtsterminen gegenüber. Er raunte mir mal zu: "Ich weiß ja, wo sie wohnen!" Der war schonmal im Knast.

Einmal nachts hinter einem Auto hergefahren, das deutlich Schlangenlinien fuhr und eine heftige Berührung mit der Leitplanke hatte. Und trotzdem weiterfuhr. Polizei angerufen und drangeblieben und immer aktuellen Standort des Fzg. weitergegeben, bis ne Streife dran war.

Monate später wurde ich als Zeuge zur Verhandlung geladen. Es war eine Dame, mit stolzen 2,7 Promille in dieser Nacht.

Ebenso wurde ich als Zeuge zu einer Verhandlung wegen Körperverletzung vorgeladen. Ich war einer von vielen Zeugen einer Schlägerei und hatte selbst die Polizei gerufen. Ausser mir hat sich aber keiner als Zeuge gemeldet. Später konnte man den Täter, der auch schon in Haft saß, durch Auswertung von Überwachungskameras identifizieren. Auch, weil ich eine recht genaue Beschreibung von Kleidung etc. liefern konnte.

Alle diese Täter hatten meinen Namen und meine Adresse. Nie wieder hab ich von einem von denen wieder was gehört.. :devil: (Sorry fürs Nicht-Gendern. Täter sind für mich selbstverständlich weibliche und männliche gemeint).

Was natürlich passieren kann, wenn tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet wird und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt: Du wirst als Zeuge vorgeladen. Da die Sache offenbar online passiert ist und wenn der dann Angeklagte in Hamburg wohnhaft ist und Du in München... Dann hast Du ne längere Reise vor Dir. Kosten werden natürlich erstattet.

Aber so ist das halt. Wenn man Anzeige erstattet und/oder Zeuge ist. Ich musste 4x wegen Gerichtsterminen in der Betrugssache von Bayern nach Sachsen. Ebenso mein Anwalt 2x.

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#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Nachdem einige Antworten m.E. grenzwertiger Natur waren, hier noch einmal kurz von meiner Warte aus:

Zitat (von Hibbeli):
Es wurden meine Daten aufgenommen, aber ich habe nichts unterschrieben...Also quasi eigentlich keine Anzeige gestellt, oder?
Doch, das war schon eine Strafanzeige und man steht damit als Zeuge auch zur Verfügung.

Zitat (von Hibbeli):
Mehrfach wurde mir versichert derjenige kommt nicht an meine Daten.
Was Polizeibeamte teilweise anlässlich unterschiedlichster Amtshandlungen von sich geben, sollte man nicht auf die Goldwaage legen - das Ziel ist der Weg.

Irgendwo wurde erwähnt, der Verteidiger hätte ggü. seinem Mandanten eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der erlangten Informationen aus seiner Akteneinsicht - ich muss gestehen, seit langer Zeit nicht mehr einen solchen Humbug gelesen zu haben.

1. Eine Schwärzung der Akten findet rglm. nicht statt. Da bedarf es schon außerordentlicher Fälle und Bedrohungslagen, z.B. im Bereich der organisierten Kriminalität oder bestimmter Sexualdelikte, wo man mit externer Hilfe auf eine Vorenthaltung personenbezogener Daten hinarbeiten muss.

2. Auch der Beschuldigte ohne Verteidigung erhält natürlich Akteneinsicht - das ist sein gutes Recht. Und ebenso sollte es selbstverständlich sein, dass sachrelevante Passagen nicht einfach deshalb geschwärzt werden, weil ein Zeuge angibt, Angst zu haben. Da greifen dann irgendwann auch Rechtsstaatprinzipien.

3. Man kann natürlich als "anonymer Hinweisgeber" fungieren - diese Hinweise sind im Bereich der leichten Kriminalität praktisch irgendwo zwischen "wertlos" und der "Verjährung ausgesetzt" anzusiedeln, da man ja weder für Rückfragen noch zu einer Vernehmung zur Verfügung stehen würde.

4. Praktisch ist mir kein Fall (jenseits des Zivilrechts und außerhalb bestimmter Milieus) bekannt, in dem sich ein Verurteilter an einem Zeugen gerächt hätte. Ganz unabhängig von der jeweiligen Verteidigungsstrategie ist am Ende jedem Delinquenten bewusst, welche Schuld er auf sich geladen hat. Wenn es überhaupt einen Antrieb gibt, dann dahingehend, sich noch ggf. bei seinen Opfern zu entschuldigen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#11
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Also die Originalakte selbst darf der Anwalt ja seinem Mandanten nicht aushändigen und ich dachte zumindest, dass ein Anwalt zumindest bestimmte Informationen (bspw. Namen und Adressen) von manchen Personen nicht einfach so weitergeben darf, dem ist ja zumindest so, wenn ein Vermerk von der StA vorliegt. Aber so allgemein war das sicher falsch.

Und wenn das der größte Humbug war, den Sie hier in letzter Zeit in diesem Forum gelesen haben, ist doch alles okay.

Zur Schwärzung von Namen:
Da habe ich eigentlich auch nichts anderes geschrieben. Ich schrieb, dass zumindest die theoretische Möglichkeit besteht und diese Entscheidung der StA obliegt, ob das dann tatsächlich auch geschieht, ist ja eine andere Frage. Wir wissen ja auch nichts über denn Fall, dass es allgemein eher selten ist, gut.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Und wenn das der größte Humbug war, den Sie hier in letzter Zeit in diesem Forum gelesen haben, ist doch alles okay.
Für die Wortwahl entschuldige ich mich.

Zitat (von CarstenF):
Aber so allgemein war das sicher falsch.
Ja, war es. Geschrieben wurde:
Zitat (von CarstenF):
Zudem erhält ja auch nur der Anwalt die Akte, auch dieser unterliegt bei solchen Dingen der Schweigepflicht, der Name des Hinweisgeber zählt hier meiner Wissens auch dazu.
..und das ist nun einmal grob falsch. Zum einen darf der Beschuldigte ohne Verteidiger ja Einsicht in die Originalakte nehmen (vgl. 147 Abs. 4 StPO), zum anderen darf der Verteidiger seinem Mandanten natürlich alle ihm bekannten Informationen und eben auch Aktenkopien weitergeben (wie soll er sonst verteidigen?), sofern keine - das Einsichtsrecht einschränkende - Anordnung erfolgt ist (vgl. 19 Abs. 2 BORA). Und eben jene Anordnungen sind praktisch überaus rar gesät, was ansonsten wohl die absehbare Arbeitsunfähigkeit des Revisionsgerichts zur Folge hätte.

Und der "Hinweisgeber" ist nach den bisherigen Schilderungen eben nicht anonym, sondern Zeuge, der die Anzeige erstattet hat.

-- Editiert von User am 21. November 2023 23:13

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12323.11.2023 11:18:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin jetzt bei einem Anwalt. Wir machen einen Aktenvermerk zur Anonymisierung da der Beschuldigte bereits vorher durch massive Bedrohung von Anzeigenden (das sind nicht wenige in anderen Dingen) auffiel. Das wusste ich natürlich vorher nicht. Ich bereue sehr mich da eingemischt zu haben, aber mehr kann ich laut Anwalt nicht tun. Wäre es zu dem Anschlag gekommen hätte ich mir wahrscheinlich auch Vorwürfe gemacht, aber jetzt lebe ich in Angst um meinen Familie:-(

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 63x hilfreich)

Bereuen Sie es nicht! Ohne couragierte Menschen können solche Gestalten machen, was sie wollen. Dass es bei anderen offenbar Bedrohungen gab ist nicht schön, aber hat Ihnen der Anwalt auch gesagt, wie oft auf diese Versuche auch tatsächlich Konsequenzen für den Bedrohten folgten? Ziemlich sicher wenig bis gar keine.
Wenn Sie Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich an Organisationen wie den Weissen Ring. Selbst wenn Sie derzeit wohl kein Opfer sind, wird man Ihnen dort wohl weiterhelfen können.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von Hibbeli):
Wäre es zu dem Anschlag gekommen
..sowie..
Zitat (von Hibbeli):
da der Beschuldigte bereits vorher durch massive Bedrohung von Anzeigenden (das sind nicht wenige in anderen Dingen) auffiel
..sind jetzt vollkommen neue Schilderungen. Warum hat man das nicht bereits im Eingangsbeitrag erwähnt? Ich bitte um Verständnis, dass man Ihnen angesichts eines derart erheblichen Mangels an Vortrag keine anderslautenden Antworten erteilen konnte.

-- Editiert von User am 23. November 2023 00:16

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40283 Beiträge, 14326x hilfreich)

Klarstellend: es gibt durchaus Fälle, die in Gang gebracht werden durch ein "dienstlich wurde bekannt," da erscheint der Name des Anzeigenerstatters (zunächst) nicht in den Akten, womöglich in der staatsanwaltschaftlichen Handakte, die ja nicht öffentlich zugängig ist. Das kann dann aber zur Folge haben, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht geführt werden kann. Es wird also immer Fälle geben, in denen der anonyme Hinweisgeber irgendwann nicht mehr anonym ist.

Der Anwalt des Beschuldigten hat einen Anspruch darauf, die komplette Hauptakte zu sehen, also er hat denselben Kenntnisstand wie der Staatsanwalt. Und auch der Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht zu nehmen. Er bekommt die Akte allerdings nicht nach Hause geschickt; seine Akteneinsicht erfolgt in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft/des Gerichts. Und sein Anwalt darf auch die komplette Fotokopie seinem Mandanten zur Verfügung stellen.

Wie @deus schon schrieb, ist die Angst der Zeugen in der Regel unbegründet. Denn wenn ausgesagt ist, ist ja auch keine Drucksituation mehr da. Der Klassiker bei dieser Konstellation: Prostituierte/Zuhälter. Damit die Prostituierte nicht mehr unter Druck gesetzt werden kann, wird in so Fällen bereits im Ermittlungsverfahren eine richterliche Vernehmung der Zeugin veranlasst. Dann hilft es dem Zuhälter auch nicht weiter, wenn er später vor der mündlichen Verhandlung versucht, durch welchen Druck auch immer, die Zeugin zu beeinflussen.

Der (umsichtige) Staatsanwalt wird also zu verhindern wissen, dass eine Drucksituation entsteht. Und, im Fall hier kann man wohl davon ausgehen, dass etliche "Hinweise" auf die kritische Seite erfolgten. Und zwar aus ganz Deutschland. Dürfte für den Täter ziemlich anstrengend sein, in einer Rundreise all die Hinweisgeber wie auch immer unter Druck zu setzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1157 Beiträge, 197x hilfreich)

Da bekommt man als Fragesteller viele, zum Großteil auch recht ausführliche Antworten und dann löscht man seinen Account? Muss man das verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dürfte für den Täter ziemlich anstrengend sein, in einer Rundreise all die Hinweisgeber wie auch immer unter Druck zu setzen.
Danke @wirdwerden! Ich bin davon überzeugt, dass dieses Forum insbesondere davon lebt, dass eben auch gleichlautende Ansichten (im Geiste) unterschiedlich beleuchtet und dargestellt werden. Gerne mehr davon! Vielleicht noch eine Ergänzung: Im Strafrecht der USA könnte sich die Rundreise bspw. durchaus lohnen, da es bei der Entscheidung einzelner Jury-Mitglieder keineswegs mehr auf die vorangegangene Beweisaufnahme ankommt. In Deutschland sieht es glücklicherweise etwas anders aus.

Zitat (von CarstenF):
Da bekommt man als Fragesteller viele, zum Großteil auch recht ausführliche Antworten und dann löscht man seinen Account? Muss man das verstehen?
Eine kurze Einführung zur Generation Z: Smartphones stehen Körperteilen gleich, jeglicher Geisteszustand wird zu beliebiger Zeit bei TikTok, Facebook oder Instagram hingerotzt und die eigene Haltung von gestern war bereits vorgestern überholt. Es besteht keinerlei Verantwortungsgefühl oder gar Bewusstsein dahingehend, dass dort, wo man sich auslässt, reale Menschen ihre Zeit aufopfern. Unser Ziel kann daher lediglich sein, ggf. nachfolgenden Ratsuchenden möglichst allgemeingültige Hilfe anzubieten.

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