Versetzung

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go650585-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung

Guten Tag

Infos vorweg: In meinen Arbeitsvertrag ist explizit Standort XYZ als Arbeitsort genannt.
Jedoch mit dem zusätzlichen Passus:

Zitat:
Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, ggf. auch auswärtige Tätigkeiten
(an einem anderen Ort oder / und bei einem der Unternehmensgruppe angehörenden/verbundenen
Unternehmen) zu übernehmen.


Jetzt wurde ich an einen anderen Standort versetzt. Mehrere hundert Kilometer entfernt, somit ist eine tägliche An-/Abreise nicht möglich. So bin ich die ganze Woche auswärts. Mir werden Reisekosten, Unterkunft und eine Verpflegungspauschale gezahlt.

Muss ich das grundsätzlich akzeptieren?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16835 Beiträge, 6294x hilfreich)

Zitat (von go650585-50):
Muss ich das grundsätzlich akzeptieren?

Der Arbeitsvertrag gibt es her. Allerdings könnte von Interesse sein, was denn hinter der Versetzung steckt - das kann reichen von Auflösung des aktuellen Standorts bis M A-loswerden-Wollen.
Müssen musst du nicht - du kannst Einwände geltend machen, die nach billigem Ermessen anzuhören sind.
Wenn es kein Entkommen gibt, stellt sich aber früher oder später wohl die Frage nach dem Verbleib in der Firma.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go650585-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Allerdings könnte von Interesse sein, was denn hinter der Versetzung steckt


Vielen Dank für die Antwort

Am Heimatstandort gibt es aktuell keine Aufträge. Der Standort bleibt, aber bis es dort weitergeht, können noch Monate vergehen.
Mein AG ist nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit mir und drängt sogar, dass ich umziehe, was aber für mich nicht infrage kommt.

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#3
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)



Hallo,


Zitat:
"Mir werden Reisekosten, Unterkunft und eine Verpflegungspauschale gezahlt."
Das wäre unüblich und spräche eher für eine Abordnung. Steht das wirklich so im Arbeitsvertrag oder wurde das nur mündlich mitgeteilt, damit die Versetzung widerstandslos abläuft?


Zitat:
"Mein AG .. drängt sogar, dass ich umziehe .."
Das hätte der AG gern, dabei beachten; der Versetzungsvorbehalt gilt auch am Standort B und man kann von diesem wiederum versetzt werden, zu Standort C, D, F usw.


MfG
Mark

-- Editiert von User am 20. November 2023 18:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39236x hilfreich)

Zitat (von go650585-50):
Muss ich das grundsätzlich akzeptieren?

Nein, das ist immer freiwillig.
Ist halt nur fraglich, ob eine Kündigung die bessere Alternative ist.



Zitat (von go650585-50):
Am Heimatstandort gibt es aktuell keine Aufträge. Der Standort bleibt, aber bis es dort weitergeht, können noch Monate vergehen.

Es sieht so aus, als wolle der AG den AN unbedingt behalten.
Bei allen Entscheidungen sollte man berücksichtigen, das es auch da eine rote Linie gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2025 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat (von go650585-50):
Am Heimatstandort gibt es aktuell keine Aufträge.

Was würde Dir denn als Alternative vorschweben?
Wie soll Dich der AG dort beschäftigen?
Zitat (von Harry van Sell):
Es sieht so aus, als wolle der AG den AN unbedingt behalten.

Das würde ich auch so sehen. Sonst wärst Du nicht versetzt, sondern entlassen worden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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