Hallo,
ich habe eine Frage abseits des normalen steuerlichen Irrsinns
Ich bin Lehrer und habe alle Jahre meinen Laptop bei der Steuer eingereicht, da ich diesen beruflich nutze.
Ich hatte mir im letzten Jahr einen neuen Laptop zugelegt, welchen ich bei der Steuer eingereicht habe. Nun möchte das Finanzamt eine "Arbeitgeberbescheinigung über die Berufliche Nutzung + Stellungnahme, dass kein vergleichbares Gerät vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird". Meine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben.
Hat jemand auch so eine "Anfrage" des Finanzamts erhalten bzw. hättet ihr eine gute Argumentation für das Finanzamt, falls die Schulleitung dies weiterhin nicht ausstellen möchte?
Danke schonmal und einen schönen Tag noch
Einkommenssteuer Laptop Lehrer – Arbeitgeberbescheinigung
20. November 2023
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Frage vom 20. November 2023 | 16:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommenssteuer Laptop Lehrer – Arbeitgeberbescheinigung
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#1
Antwort vom 20. November 2023 | 16:49
Von
Status: Master (4596 Beiträge, 1094x hilfreich)
Wenn alle paar Jahre ein neues Gerät gekauft und das alte verschenkt/verkauft wurde, fällt mir kein weiterer überzeugender Grund ein.
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (116306 Beiträge, 39244x hilfreich)
ZitatHat jemand auch so eine "Anfrage" des Finanzamts erhalten :
Die kommen immer häufiger, da viele Berufstätige ihre privaten Laptops als "beruflich notwendig" absetzen wollen.
Zitatbzw. hättet ihr eine gute Argumentation für das Finanzamt, falls die Schulleitung dies weiterhin nicht ausstellen möchte? :
Wenn schon der uns völlig unbekannte Betroffenen keine hat ("gefällt mir nicht" ist irrelevant), woher sollen wir denn wissen, welche er noch haben könnte?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. November 2023 | 21:26
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 1377x hilfreich)
ZitatMeine Schulleitung ist aktuell der Meinung mir so etwas nicht auszustellen, da wir Leihgeräte/Dienstgeräte (der letzte sch***) haben. :
Wenn man ein Leihgerät hat braucht man eben kein eigenes. Passt so. Ob diese Geräte aus Ihrer Sicht heraus tauglich sind oder nicht, spielt da keine Rolle
#4
Antwort vom 21. November 2023 | 07:02
Von
Status: Student (2025 Beiträge, 703x hilfreich)
Der Steuerpflichtige ist nicht verpflichtet zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel zu nutzen.
Er kann sehr wohl auch andere, privat angeschaffte, Arbeitsmittel verwenden und im Umfang der beruflichen Nutzung als Werbungskosten ansetzen.
Allerdings muss dieser Umfang nachgewiesen werden.
Und da wird es halt hier problematisch. Das Finanzamt hat (inzwischen) Zweifel an der Nutzung und möchte nun eben Nachweise sehen.
Wie oft wurde denn ein neuer Laptop angeschafft? Welche Preiskategorie? Und wieviel davon wurde in der Erklärung angesetzt?
Und jetzt?
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