Hallo zusammen,
habe hier gelesen:
https://www.wirtschaftswissen.de/personalmanagement/arbeitsrecht/kuendigung/sozialauswahl-punktesystem-kinder-rentennaehe-und-doppelverdienst-muessen-jetzt-staerker-beruecksich/
dass unterhaltspflichtige Kinder mit 8 anstatt mit 4 Punkten bewertet werden sollen. Ist das heute gängige Praxis?
Geht um einen Fall mit der Konstellation:
AN1
52 Jahre, verh., Frau zu Hause, 4 uhpfl. Kinder
AN2
59 Jahre, geschieden (kein Unterhalt an Ex-Frau), keine uhpfl. Kinder
Ich käme beim Schema Dienstjahre/Lebensjahre x1, Kinder x4 und Ehefrau x8 auf das Ergebnis:
AN1 = 94 Punkte
AN2 = 56 Punkte
(btw: ist es richtig, dass die Lebensjahre nur bis zum 55. gerechnet werden?)
Ist für die Unterhaltspflicht die Kindergeldberechtigung für das jeweilige Kind quasi ein "Beweis"?
Punktesystem Sozialauswahl gängige Bewertung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Du fragst, ob das 'gängige Praxis' sei. -- --- Dies seriös zu beantworten, würde voraussetzen, dass jemand entspreched übergreifende Informationen hat und beurteilen kann, ob das landauf, landab 'überall' so gemacht wird.
Ein Ding der Unmöglichkeit. Ansonsten: dieses Punktesystem hat vor Gericht Bestand gehabt - das schließt nicht aus, dass es weitere gibt.
ZitatDu fragst, ob das 'gängige Praxis' sei. -- --- Dies seriös zu beantworten, würde voraussetzen, dass jemand entspreched übergreifende Informationen hat und beurteilen kann, ob das landauf, landab 'überall' so gemacht wird. :
Richtig.... Die Antwort kann natürlich auch lauten "Nein"
Wenn keiner groß was davon weiß, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es eben nicht gängige Praxis ist.
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Im Punktesystem haben wir unbestimmte Rechtsbegriffe, die im Einzelfall auszufüllen sind. Das geschieht häufig durch eine Betriebsvereinbarung; auch schauen die Gerichte dann, wie die Mitarbeiterstruktur in der betroffenen Gruppe allgemein ist. Wir haben es hier also mit sehr individuellen Vorgängen zu tun; deshalb wehre ich mich gegen die Vokabel "gängige Bewertung." Hätte der Gesetzgeber sich in der Lage gesehen, eine bestimmte Punktzahl für was auch immer verbindlich festzulegen, so hätte er das auch getan. Hier sollte eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben und die richtige Rechtsfindung im Einzelfall ist folglich kein statistisches Problem.
wirdwerden
Hast du auch gelesen----von wann die *aktuellen Einzelfall-Urteile* sind ?Zitathabe hier gelesen: :
NÖ. Offenbar liegen seit 2005 keine aktuellen Urteile vor, erst recht keine mit Grundsatzentscheidungen zur Sozialauswahl.ZitatIst das heute gängige Praxis? :
ZitatHast du auch gelesen----von wann die *aktuellen Einzelfall-Urteile* sind ? :
Warum so schnippisch?
Klar habe ich das gelesen. Wäre es ein Urteil des BGH, dann hätte ich ja nicht nachgefragt......
Das ist nicht schnippisch, das ist eine Frage.ZitatWarum so schnippisch? :
Es sind ganz einfach asbach-alte Urteile, aber der Autor nennt sie aktuell.
Zitatasbach-alte Urteile :
Bloß als Anmerkung: 'Asbach' und 'uralt' bedeuten im Ursprung ein Qualitätsversprechen , in der Verwendung hier liegt aber eher die Konnotation 'längst vergangen ... ' nahe, ausgehend von der Gegenübersetzung von 'aktuell' im Sinne von 'ganz neu, gerade erst gefällt / veröffentlicht. 'Aktuell' kann diese Bedeutung haben, aber auch 'zeitgemäß, .... gegenwärtig'. Und allgemein: Recht wird nicht dadurch schlechter, dass es alt ist.
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