Verwalter stellt mir Arbeiten des Handwerkers in Rechnung

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mm2me
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwalter stellt mir Arbeiten des Handwerkers in Rechnung

Guten Abend an alle ich habe eine Frage . Ich habe in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich lebe, einen kleinen Schlüsselsafe im Hausgang, mit zwei Schrauben, in 2 schon zuvor in der Wand vorhandene Löcher, an der Wand befestigt. Der Verwalter hat mir bei einer Besichtigung des Hauses, diesen Schlüsseltresor aus der Wand gerissen und mir vor die Haustür gelegt. Zwei Tage später wurden aus diesen zwei Löchern ein 8 cm auf 10 cm großes Viereck, was jemand aus der Wand gehämmert hat. Ca zwei Monate später war dieses Viereck verspachtelt und die komplette Wand dunkel gestrichen. Wieder zwei Monate später bekam ich die Rechnung der Firma die diese Wand gestrichen hat, vom Hsusverwalter weitergeleitet. Auftraggeber ist die Hausverwaltung Rechnungsempfänger ist die Hausverwaltung und die Rechnung wurde auch schon von der Hausverwaltung bezahlt.
Jetzt verlangt die Hausverwaltung, dass ich diese Rechnung, der Hausverwaltung ersetze.
1.ich habe ich diese Löcher nicht in die Wand geschraubt, da diese Löcher schon vorhanden waren und ich diesen Schlüsseltresor mit den vorhandenen Löcher in der Wand befestigt habe.
2. in jeder Etage des Miethauses befinden sich Löcher in den Wänden. Keine wurde bezüglich den Löchern komplett renoviert ausser die Wand in meiner Etage.
3. Falls ich wirklich diese Löcher selbst in die Wand gebort hätte, was ich nicht gemacht habe, es sich hier allerdings um meinen Schlüsselsafe handelte, der in diesen Löchern befestigt war, was die Verwaltung wusste, hätte die Verwaltung mich nicht erst einmal Fragen müssen bzw mir die Gelegenheit geben diese Löcher zu selbst zu beseitigen anstatt direkt eine Firma zu beauftragen die aus 2 kleinen Löcher eine komplett frisch renovierte Wand macht in Rechnungshöhe von 500€
Ich kann nicht beweisen dass die Löcher schon zuvor in der Wand waren aber in jeder Etage sind Löchern von Bildern die irgendwannmal, vor der Aussprechung des Brandschutzgesetztes in Mietshäusern, and der Wand gehangen haben. vorhanden.
Ich habe die erste Email mir der Rechnung ignoriert. Jetzt hat die Verwaltung mir eine Zahlungserinnerung geschickt.
Muss ich diese Rechnung bezahlen?
Danke für Eure Antwort

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Mm2me):
Muss ich diese Rechnung bezahlen?


Ich denke schon,. Man hat ohne Genehmigung (davon gehe ich jetzt einfach mal aus) einen Safe im Hoheitsgebiet des Vermieters an die Wand geschraubt. Das muss der VM nicht dulden, er kann ohne Ankündigung diesen Safe wieder entfernen und die Rückbaukosten vom Verursacher zurück fordern.

Zitat (von Mm2me):
Zwei Tage später wurden aus diesen zwei Löchern ein 8 cm auf 10 cm großes Viereck, was jemand aus der Wand gehämmert hat.


Die Firma musste wohl den Safe aus der Wand stemmen. Es ist ja auch nicht im Sinne eines Wandsafes wenn ihn ein Dritter ohne zu Öffnen einfach so von der Wand abschrauben könnte.

zu 1) Was für ein Glück das das Lochmaß der bereits vorhandenen Löcher für den neuen Sage gepasst hat.

zu 2) muss der VM auch nicht, er hat sich wohl darauf beschränkt den unrechtmäßig verbauten Safe zu entfernen

zu 3) Fragen können ja, Fragen müssen nein.



-- Editiert von User am 20. November 2023 23:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116385 Beiträge, 39261x hilfreich)

Zitat (von Mm2me):
Ich kann nicht beweisen dass die Löcher schon zuvor in der Wand waren

Das ist schlecht.

Zumal es doch ein bemerkenswerter Zufall ist, das irgend ein Unbekannter irgendwann mal dort Löcher gebohrt hat, die nun so exakt zum angebrachten Tresor passen.



Zitat (von Mm2me):
Ich habe in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich lebe, einen kleinen Schlüsselsafe im Hausgang, mit zwei Schrauben, in 2 schon zuvor in der Wand vorhandene Löcher, an der Wand befestigt.

Mit (nachweisbarer) Erlaubnis des Vermieters?



Zitat (von Mm2me):
Zwei Tage später wurden aus diesen zwei Löchern ein 8 cm auf 10 cm großes Viereck, was jemand aus der Wand gehämmert hat.

Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.
Aber da man das nicht bezahlen muss, ist es auch egal.



Zitat (von Mm2me):
Wieder zwei Monate später bekam ich die Rechnung der Firma die diese Wand gestrichen hat, vom Hsusverwalter weitergeleitet.

Und die Wand war nicht lange zuvor gestrichen worden?
Ansonsten wäre da wohl noch der berühmte Abzug "alt-für-neu" vorzunehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2088 Beiträge, 318x hilfreich)

Also zunächst mal wird der Vermieter ein paar schwierige Beweise führen müssen:

Er wird zunächst nachweisen müssen, dass der Mieter den Schlüsselsafe dort angebracht hat. Das könnte der Mieter aber bereits selbst erledigt haben, indem er sich darüber aufgeregt hat, dass "sein" Schlüsselsafe verschwunden ist. Hätte er da nichts gesagt, hätte der Vermieter da nichts beweisen können.

Dann muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter die Wand beschädigt hat. Ansonsten wird es eng dem Mieter die Löcher anzukreiden.

Und dann wird der Vermieter sich noch anlasten müssen, warum er denn den Safe einfach gewaltsam (unter Inkaufnahme einer Schadenserweiterung) entfernt hat und nicht zunächst versucht hat den Mieter zur Entfernung aufzufordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4222 Beiträge, 2412x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Hätte er da nichts gesagt, hätte der Vermieter da nichts beweisen können

Das ist unklar.
Irgendwie ist der Vermieter ja schon von allein auf die Idee gekommen, wem er das Teil zustellen muss. Er könnte da mehr Beweise haben als der Mieter weiß.


Zitat (von Kalanndok):
Dann muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter die Wand beschädigt hat. Ansonsten wird es eng dem Mieter die Löcher anzukreiden.
Nee, er muss gegebenenfalls nur einen Richter davon überzeugen, dass der Schaden wohl vom Mieter verursacht wurde. Wenn der Mieter da nicht zufällig unabhängige Zeugen hat dass die Löcher schon immer so praktisch (für den Kasten) vorhanden waren, wird das vermutlich nicht schwer. Oder gibt es noch etliche weitere Stellen mit passenden Lochpaaren? Dieser sagenhafte Zufall dass genau die passrnd n Löcher da waren - das muss man eher untermauern als "er hat den Kasten da angebracht, also auch die Löcher gebohrt"

Zitat (von Kalanndok):
Und dann wird der Vermieter sich noch anlasten müssen, warum er denn den Safe einfach gewaltsam (unter Inkaufnahme einer Schadenserweiterung) entfernt hat und nicht zunächst versucht hat den Mieter zur Entfernung aufzufordern.
womöglich mit "Bitte bitte"?
Man kann ja fragen aber wenn der Mieter nicht da ist (und danach klingt es) muss man auch nicht hinter ihm hinterherlaufen. Also reißt man den Kasten raus. Mit weniger Schaden geht es vermutlich nicht.

Das einzige ist vielleicht ein Abzug "neu für alt" fürs Streichen. Aber die Reparatur des Putzschadens an dieser Stelle ist Mietersache.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9693 Beiträge, 4413x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Man kann ja fragen aber wenn der Mieter nicht da ist (und danach klingt es) muss man auch nicht hinter ihm hinterherlaufen. Also reißt man den Kasten raus. Mit weniger Schaden geht es vermutlich nicht.
Das sehe ich nun ganz anders. Das Ding wird kaum eine akute Gefahr dargestellt haben. Es war dem Verantwortlichen offenbar auch klar, wer der Verursacher war, denn es wurde dem Verursacher ja vor die Tür gelegt. Insoweit war selbstverständlich aufgrund der Schadensminimierungspflicht der Vermieter angehalten, erst einmal die Beseitigung innerhalb einer ausreichenden Frist zu verlangen.

Unabhängig davon schreibt der Teilnehmer, dass erst 2 Tage nach der Entfernung Löcher gestemmt wurden. Warum das dann notwendig war, wäre sehr spannend zu wissen. Wobei der Punkt vermutlich gar nicht so entscheidend ist. Wenn man verputzen muss, ist die Größe des Loches auch nicht mehr so relevant.

Von daher wird es wohl wesentlich darauf ankommen, ob der Mieter nachweisen kann, dass schon vorhandene Löcher verwendet wurden. Denn hier sehe ich tatsächlich den Mieter in der Beweispflicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.303 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.441 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen