Hallo,
ich bin Fremdgeschäftsführer und würde mir gerne eine Trainingsmitgliedschaft (800€ jährlich) von der Firma bezahlen lassen. Gemäß diesem Artikel ist dies eine steuerpflichtige Leistung und somit als Lohn anzusehen:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/golfclub-mitgliedsbeitraege-sind-arbeitslohn-und-damit-steuerpflichtig.html
Da der Gesellschafter aufgrund der wirtschaftlichen Lage einer Gehaltserhöhung aktuell nicht zustimmt, würde mein Bruttolohn für einen Monat um die 800€ gekürzt werden oder alternativ monatlich um 66,67€. Mein Steuerberater meint, dass es dann keinen Unterschied macht, ob ich nun privat die 800€ bezahle oder die 800€ als Lohn abgerechnet werden - am Ende würde es mich 800€ kosten. Ist das korrekt?
-- Editiert von Moderator topic am 21. November 2023 14:17
-- Thema wurde verschoben am 21. November 2023 14:17
Golfmitgliedschaft als Arbeitslohn
21. November 2023
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Frage vom 21. November 2023 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Golfmitgliedschaft als Arbeitslohn
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#1
Antwort vom 21. November 2023 | 12:15
Von
Status: Weiser (16762 Beiträge, 6275x hilfreich)
Dein Steuerberater sollte es wissen - er kennt dein Einkommen.
Ansonsten: das ist eine Frage zum Thema Steuern und keine arbeitsrechtliche.
#2
Antwort vom 21. November 2023 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (46653 Beiträge, 16541x hilfreich)
ZitatIst das korrekt? :
Ja
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#3
Antwort vom 22. November 2023 | 02:17
Von
Status: Unbeschreiblich (116045 Beiträge, 39202x hilfreich)
ZitatIst das korrekt? :
Nach bisherigem Sachverhalt würde ich das auch so sehen.
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