FLG Leasing GmbH mit hoher Forderung nach nicht bezahltem Tanken

24. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
DerSenadtor2121
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
FLG Leasing GmbH mit hoher Forderung nach nicht bezahltem Tanken

Hey Leute,

Ich habe am 23.01.24 einen Brief der FLG Leasing erhalten, in welchem ich daraufhingewiesen werde, dass ich vor 2 Monaten bei meiner örtlichen Tankstelle meine Rechnung von 25 Euro nicht bezahlt habe. Entsprechende Beweismittel seien vorhanden.(Bild von mir beim Tanken) Bis zum 25.01.24 solle ich bezahlen, sonst zusätzlich 23 Euro. Das Unternehmen hätte die Forderung gekauft und bittet um Ausgleich folgender Kosten:
- offener Betrag Tank: 25 Euro
- Halterauskunft: 5,10 Euro
- Schreibauslagen: 5,90 Euro
- Arbeitszeit und Prüfungsaufwand: 52 Euro
Zwischensumme: 63 Euro
Zzgl.: 19 Prozent Umsatzsteuer : 12 Euro

Zusammengerechnet ergeben das ganze 100 Euro

Hier im Forum haben auch andere schon vom selben Brief gesprochen, einer hat sogar den Brief hochgeladen mit identischen Kosten.

Nun meine Frage:

Nachdem ich FLG kontaktiert habe, wurde ich von einer Dame am Telefon extrem unhöflich behandelt. Sie schien keinen Grund zu sehen , mir auf die Frage zu antworten , woraus genau sich die 52 Euro Arbeitszeit-Kosten zusammensetzen oder warum noch Umsatzsteuer berechnet wird.
Nebenbei hat sie erwähnt, dass sie kein Inkasso Unternehmen sind ( also betreiben sie Factoring) und dass kein Detektiv oder Anwalt eingeschaltet werden musste.

Dürfen diese Kosten dann in der Höhe (überhaupt) berechnet werden? Leider finde ich online wenig zu Factoring-Regeln und wie viel so ein Unternehmen verlangen darf. Mir ist klar, dass sie für ihren Aufwand entschädigt werden sollten , jedoch sehe ich nicht , wie dabei 75 Euro zustande kommen. Zusätzlich sind die Kosten extrem schwammig aufgestellt.

Vielen Dank für jede Hilfe ! Für ein bisschen Aufklärung wäre ich sehr dankbar .

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Man hat also für exakt 25 EUR getankt und dann den Treibstoff geklaut?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerSenadtor2121
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey,

Für gewöhnlich bezahle ich immer per App. (In der selben Woche habe ich 3 weitere Male dort getankt und per App bezahlt , bin Stammkunde und mache das jede woche so)

In diesem Fall gehe ich davon aus , dass ich beim bezahlen wie sonst etwas falsch gemacht habe und damit ausversehen nicht bezahlt habe.

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1112 Beiträge, 193x hilfreich)

Wenn du da Stammkunde bist, würde ich mal den Betreiber fragen, warum er dich nicht beim nächsten mal darauf angesprochen hat und für was die 52.- Prüfaufwand sind?

(Ich hatte auch einmal in einem Restaurant (Mittagspause) vergessen zu bezahlen. Am nächsten Tag sprach mich eine Angestellte darauf an. Ich entschuldigte mich und zahlte.)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von DerSenadtor2121):
In diesem Fall gehe ich davon aus

Dann würde ich doch erst mal prüfen, ob das nicht bezahlen auch Fakt ist.
Denn die Gerade Summe ist doch schon sehr verdächtig.


Im übrigen sehe ich Schreibauslagen, Arbeitszeit und Prüfungsaufwand bei eigenen Forderungen nicht als das Problem des Schuldners.


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#5
 Von 
DerSenadtor2121
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für eure Nachrichten! Sehr nettes forum hier.

Als Student kann ich leider nicht mal schnell die 100 Euro bezahlen, daher kläre ich das erstmal mit der Tankstelle und schreibe gleichzeitig der FLG Leasing, dass sie mir bitte eine genauere Kostenaufstellung zukommen lassen soll. Daraufhin sollte sich klären , ob die Forderung unbestritten ist und auf welcher Grundlage 52 Euro zusätzlich verlangt werden. Und die Umsatzsteuer kommt mir auch bisschen komisch

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von DerSenadtor2121):
schreibe gleichzeitig der FLG Leasing, dass sie mir bitte eine genauere Kostenaufstellung zukommen lassen soll.

Ja, und dann auch fordern, sie möge dann doch erst mal gerichtsfeste Beweise für die Berechtigung der unsubstantiiert behaupteten Forderung liefern.

Die Kommunikation mit der FLG sollte dann auch gerichtsfest erfolgen.


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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2415 Beiträge, 372x hilfreich)

Zitat (von DerSenadtor2121):
Mir ist klar, dass sie für ihren Aufwand entschädigt werden sollten

Und da irrst Du Dich.

Deren Geschäftsmodell beim Factoring ist es faule Forderungen vergünstigt aufzukaufen und einzutreiben, was noch einzutreiben ist.
Der eigene Aufwand zum Betreiben ist im Kaufpreis der Forderung bereits eingepreist und ist mitnichten dem Schuldner anzulasten. Das ist unternehmerisches Risiko des Aufkäufers.

Bestenfalls die Halterauskunft sehe ich als erstattungsfähig, aber nur nach Beleg und nicht noch Umsatzsteuer drauf.

Was die Umsatzsteuer an sich angeht:
19% von 63 EUR sind nicht 12 EUR. Da hat sich ohnehin jemand verrechnet.
Gleichzeitig ist die ist doch wohl in den 25 EUR bereits enthalten (man hat ja wohl brutto getankt).
Auf Schadenersatz fällt Umsatzsteuer nur an, soweit sie auch angefallen ist.

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#8
 Von 
guest-12330.01.2024 10:48:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi zusammen,
ich habe genau den gleichen Brief bekommen und bin auch der Meinung, dass das ganze ziemlich Fake aussieht.
Außerdem gibt es unter den angegebenen Namen viele verschiedene Unternehmen. Die Webseite trägt einen anderen Namen und behandelt ausschließlich das Thema Tankbetrug. Das ist alle ein wenig komisch.

Darf man fragen, wie du nun vorgehst?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von shush):
ich habe genau den gleichen Brief bekommen

Du sollst also auch für genau 25 EUR getankt haben?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12330.01.2024 10:48:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ein anderer Betrag, der Rest stimmt mit den obigen Angaben überein.

FLG Leasing GmbH,
Forderung wurde eingekauft und Kosten sind auch gleich.

Habe heute bei der betroffenen Tankstelle nachgefragt. Die Dame am Tresen hat mir daraufhin gesagt, dass Schuldnerbriefe im Geschäft vorliegen, wenn so etwas passiert. Von mir war keiner da, und ich solle mich doch an die zuständige Firma wenden. Ich zitiere "FLG oder so hab ich schonmal gehört..."

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#11
 Von 
guest-12330.01.2024 10:48:28
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi nochmal, ich habe mich mal mit Shell und der zuständigen Tankstelle unterhalten. Vielleicht hilft meine Story iwem weiter..

Sollte dein Brief echt sein, liegt das Original (Schuldnerbrief) bei der angegebenen Tankstelle vor. In meinem Fall konnte mir die Tankstelle das Original zeigen, inkl. Bon. Das beendet leider nicht die Diskussion um 1. die Datenweitergabe der Kamerabilder und Halterdaten, und 2. die unangemessenen Kosten, aber die Echtheit des Briefes wäre bestätigt.

Schade, dass es sowas wie Factoring-Firmen gibt, und dann auch noch mit solch unseriösen Internetauftritten und Briefköpfen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerSenadtor2121
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey Leute,

Erstmal Danke für die vielen Antworten!

Ich habe FLG letzten Donnerstag sowohl per Mail als auch Brief mitgeteilt, dass ich die Hauptforderung nicht bestreite (und auch schon überwiesen habe) , aber die Nebenkosten als deutlich zu hoch ansehe und diese auf jeden Fall bestreite. Ich schrieb auch , dass ich eine Vollmacht und eine genaue Kostenauflistung erwarte, bevor es weiter gehen soll. Seitdem habe ich nichts mehr von FLG gehört, rechne aber irgendwie trotzdem mit einem weiteren Brief.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist Factoring eigentlich nur profitabel, da beim Kauf der Forderung nur 80-90% der Hauptforderung bezahlt werden und der Rest als "Provision" genommen wird.

FLG bietet jedoch 100%igen Aufkauf an. Ich nehme an , damit wollen sie schnell Kunden sammeln und hoffen , mit ungerechtfertigt hochen Nebenkosten ihre Einnahmen zu machen, was ja eigentlich nicht Sinn der Sache ist.

Factoring mit 100% Aufkauf kann ja fast gar nicht profitabel sein, wenn man es ehrlich betreibt.

Ich bin sehr zuversichtlich, in diesem Fall als "Sieger vom Platz zu gehen" .

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von DerSenadtor2121):
Ich schrieb auch , dass ich eine Vollmacht und eine genaue Kostenauflistung erwarte, bevor es weiter gehen soll

Was soll das mit der Vollmacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cristina123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
I got a letter yesterday from FLG exactly how you describe it here. At first sight it looks like fake and I was sure we had paid. Finally due to a misunderstanding it is true that we left without paying.
I am very happy now to have found this chat and read all your comments that confirm my thoughts.
As my german is very poor I find it incredibly difficult to answer them thats why I would like to bet your help ito know how may I proceed.
Here I guess there are lots of things to claim: high taxes that shouldn,t be paid, Data protection, further explanation of the costs, etc.
Could anyone of you share with me what you wrote to FLG? It woud be of great help not just for me but if we unify forzes and all go in the same direction we will get more, for sure.

Vielen Dankim Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1381 Beiträge, 154x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 25. September 2024 20:54

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#16
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1381 Beiträge, 154x hilfreich)

-

-- Editiert von User am 25. September 2024 20:55

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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