Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Unsere Eltern bewohnen ein Einfamilienhaus mit Grundstück. Auf Grund von nachbarschaftlichen Neubauten bestand nun die Möglichkeit, ein zweites Haus auf das Grundstück zu bauen.
Mein Bruder hat vom Gesamtgrundstück 1/3 abgeteilt und geschenkt bekommen. Der Wert des Baulandes wurde (beispielhaft nun:) auf 40.000€ festgelegt. Mir wurde der finanzielle Ausgleich von den Eltern ausbezahlt.
Nun aber folgender Sachverhalt: Da das abgeteilte Grundstück neu erschlossen werden musste, wurden Erschließungskosten von 30.000€ fällig. Diese Erschließungskosten wurden mir nun von meinem finanziellen Ausgleich von meinen Eltern abgezogen, so da ich nur noch 10.000€ ausgezahlt bekommen habe.
Ist dies korrekt ? Mir kommt das doch etwas spanisch vor. Hätte man das Grundstück an einen Dritten verkauft, wären die Erschließungskosten ja auch von dem Käufer zu tragen gewesen oder sehe ich das falsch ?
Mit freundlichen Grüßen,
NetterUser684
Grundstück Teilung und Verteilung
27. Januar 2024
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Frage vom 27. Januar 2024 | 19:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück Teilung und Verteilung
#1
Antwort vom 27. Januar 2024 | 19:36
Von
Status: Unbeschreiblich (50252 Beiträge, 17588x hilfreich)
Zitat :Hätte man das Grundstück an einen Dritten verkauft, wären die Erschließungskosten ja auch von dem Käufer zu tragen gewesen oder sehe ich das falsch ?
Das hängt davon ab, ob die 40.000€ den Wert eines erschlossenen oder nicht erschlossenen Grundstücks abbilden.
10.000€ kommt mir allerdings sehr wenig vor für ein Baugrundstück.
Was haben denn die Grundstücke im benachbarten Baugebiet gekostet?
-- Editiert von User am 27. Januar 2024 19:37
#2
Antwort vom 31. Juli 2026 | 12:17
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
So, es ist etwas her, ich schulde noch eine Antwort. Der Bodenrichtwert liegt bei ca. 100/qm lt. Boris.
Bauplätze in der selben Gemeine ähnliche Lage im Neubaugebiet liegen aktuell bei 200€/qm.
Die Fläche des Bauplatzes, um den es hier geht, liegt bei ungefähr 500qm.
-- Editiert von User am 31. Juli 2026 12:17
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#3
Antwort vom 31. Juli 2026 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (50252 Beiträge, 17588x hilfreich)
Dann sind 40.000€ schon zu niedrig. Bei einem gerechten Ausglich hätten mindestens 50.000€ gezahlt werden müssen
#4
Antwort vom 31. Juli 2026 | 13:01
Von
Status: Philosoph (13697 Beiträge, 4866x hilfreich)
Zitat :So, es ist etwas her... Der Bodenrichtwert liegt bei ca. 100/qm lt. Boris.
Wie der Bodenrichtwert aktuell ist, ist recht egal, "Berechnungsgrundlage" ist der Bodenrichtwert von vor 2 1/2 Jahren.
Und in der Regel sind bei bebauten / teilbebauten / in Baufenstern gelegenen Grundstücken die Erschließungskosten im Bodenrichtwert berücksichtigt.
Zitat :Hätte man das Grundstück an einen Dritten verkauft, wären die Erschließungskosten ja auch von dem Käufer zu tragen gewesen oder sehe ich das falsch ?
Nicht falsch, aber Du übersiehts hier einen Punkt.
Wenn keine Erschließung vorliegt, gilt dies als Abweichung.
"Diese Abweichungen können im Einzelfall aus Umrechnungsvorschriften des zuständigen Gutachterausschusses abgeleitet oder durch Erstattung eines Verkehrswertgutachtens bestimmt werden."
[Quelle: Boris-D] Dritter Absatz.
Bedeutet im Klartext, dass Grundstück entspricht im realen Wert nicht den ausgewiesenen Bodenrichtwert, sondern ist im Wert gemindert.
Deine Eltern wären es unter dem Aspekt also kaum für 40.000€ an einen Dritten losgeworden.
Um Deine damals genannten und die aktuellen Zahlen aufzugreifen.
40.000€ für 500m² = 80€/m²
Könnte, bezüglich der vergangenen Zeitspanne zum heutigen Wert von 100€/m² passen.
Die beziehen sich aber auf ein erschlossenes Grundstück.
Zitat :Ist dies korrekt ?
Bei tatsächlich angefallenen Erschließungskosten in Höhe von 30.000€, ist es dann recht einfache Mathematik.
-- Editiert von User am 31. Juli 2026 13:07
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