Scheidung - mein Ex mit Anwalt ich ohne - Geht das? Wer trägt die Kosten?

16. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip611313-77
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - mein Ex mit Anwalt ich ohne - Geht das? Wer trägt die Kosten?

Hallo,

wir haben (inzwischen) eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Notar in der Kindesunterhalt, Haus, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat geregelt ist.

Nun will mein (zukünftiger) Ex im Laufe des Jahres die Scheidung einreichen. Er sagt wir können uns einen (seinen) Anwalt teilen (also die Kosten). Nun habe ich in den Foren hier mitgenommen, dass sein Anwalt am Scheidungstermin gar nicht für mich zuständig ist. Für meine "Fragen", Anträge usw. bräuchte ich einen eigenen Anwalt.

Da wir alles wichtige geregelt haben, frage ich mich, ob ich mir einen Anwalt für die Scheidung nehmen soll?
Mir ist klar, dass ich ohne Anwalt nur der Scheidung zustimmen kann, muss aber ansonsten dem Verfahren seinen Lauf geben, ich kann also keine eigenen Anträge stellen, nicht beispielsweise Unterhalt (ist ja eh geregelt) oder einen Zugewinnausgleich o.ä. verlangen (ist ja auch alles geregelt). Auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs (der lt. SFV ausgeschlossen wurde) könnte ich ohne Anwalt nicht eingreifen.

Meine Frage(n): Wenn ich ohne Anwalt auftauche, gibt es irgendeine Konstellation bei der ich mich ("ohne meine Zustimmung") an den Kosten des Anwaltes meines Mannes beteiligen? Oder trage ich dann "nur" die hälftigen Gerichtskosten?

Und: Welchen Vorteil hat es, wenn ich mir die Kosten seines Anwaltes teile. Im schlimmsten Fall ist der doch vor Gericht eh nicht für mich da. ‍♀

Danke für Eure Meinung. ♥
LG
Alina

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8171 Beiträge, 1688x hilfreich)

Zitat (von ip611313-77):
Da wir alles wichtige geregelt haben, frage ich mich, ob ich mir einen Anwalt für die Scheidung nehmen soll?


Wenn die Gegenseite einen Anwalt hat, solltest du dir auch einen nehmen. Und zwar einen eigenen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8318 Beiträge, 4575x hilfreich)

Zitat (von ip611313-77):
Da wir alles wichtige geregelt haben, frage ich mich, ob ich mir einen Anwalt für die Scheidung nehmen soll?

Bei einer "normalen" Scheidung wird lediglich der Versorgungsausgleich vom Gericht geregelt. Hier ist offensichtlich mit der Scheidungsfolgenvereinbarung alles geregelt. Somit wird kein eigener Anwalt benötig.
Zitat:
Mir ist klar, dass ich ohne Anwalt nur der Scheidung zustimmen kann, muss aber ansonsten dem Verfahren seinen Lauf geben, ich kann also keine eigenen Anträge stellen, nicht beispielsweise Unterhalt (ist ja eh geregelt) oder einen Zugewinnausgleich o.ä. verlangen (ist ja auch alles geregelt).

Das Thema Unterhalt oder Zugewinnausgleich spielt im Verfahren keine Rolle.
Zitat:
Meine Frage(n): Wenn ich ohne Anwalt auftauche, gibt es irgendeine Konstellation bei der ich mich ("ohne meine Zustimmung") an den Kosten des Anwaltes meines Mannes beteiligen

Das ist Vereinbarungssache. Du bist nicht verfplichtet, die hälftigen Kosten seines Anwalts zu tragen.
Zitat:
Welchen Vorteil hat es, wenn ich mir die Kosten seines Anwaltes teile. Im schlimmsten Fall ist der doch vor Gericht eh nicht für mich da. ‍♀

Es gibt keine Vorteile.

Falls du vor Gericht doch noch einen Antrag stellen möchtes (z.B. den Verzicht auf Rechtsmittel), kann man das auch mit einem "Fluranwalt" machen (ein Anwalt der gerade vor Ort ist).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 9577x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn die Gegenseite einen Anwalt hat, ...

Einer der Ehepartner muss einen Anwalt haben - ohne Anwalt kann kein Scheidungsantrag gestellt werden.
Der zweite Ehepartner muss dem Scheidungsantrag "nur" zustimmen - dafür braucht man keinen Anwalt.

Wen sich beide (noch)Partner also absolut einig sind und auch alles bereits geregelt ist, braucht nur ein Partner einen Anwalt.
Wenn man sich nicht einig ist, wäre es Harakiri, wenn nur einer einen Anwalt hat, weil dann der Partner ohne Anwalt über den Tisch gezogen werden kann.
Wenn man sich einig ist, sollte die Frage, wer die Kosten des Anwalts trägt, eigentlich geklärt sein.
Wenn die Frage, wer die Anwaltskosten trägt, nicht geklärt ist, spricht das daür, dass doch keine Einigkeit vorliegt.
Wenn man sich nicht einig ist, wäre es Harakiri, wenn nur einer einen Anwalt hat, weil dann der Partner ohne Anwalt über den Tisch gezogen werden kann.
(...)

Wenn beide Partner einen Anwalt haben, zahlen beide ihren eigenen Anwalt selbst. Das ist natürlich teurer, als wenn nur ein Partner einen Anwalt hat und man sich vorher einigt (auch wer den einen Anwalt bezahlt).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39773 Beiträge, 14201x hilfreich)

drkabo, volle Zustimmung. Nur, ich bekomme schon Bauchschmerzen, wenn ich von einem notariellen Vertrag lese, aber nichts davon, dass die Fragestellerin dabei anwaltlich beraten war.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ip611313-77
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Es gibt keine Vorteile.

Falls du vor Gericht doch noch einen Antrag stellen möchtes (z.B. den Verzicht auf Rechtsmittel), kann man das auch mit einem "Fluranwalt" machen (ein Anwalt der gerade vor Ort ist).


Danke an alle.

Es geht mir tatsächlich darum, dass wenn ich vor Gericht bin und ich keinen Anwalt habe (mein Anwalt im Rahmen der SFV hat gesagt, dass der Gerichts-Termin ne Sache von 10 Minuten wird, da alles Notariell geregelt wird) mein Ex doch noch nen Pups querstecken hat und mit irgendwas (theoretisch) kommt, dass ich dann ohne Anwalt da stehe. Aber dafür gäbe es ja dann den "Flur" Anwalt.

Der Anwalt meines Ex bringt mir ja gar nix. Außer das ich ihn bezahlen müsste. Und im Extremfall (quersteckender Pups) ist der ja - logischerweise - nicht für mich sondern für meinen Ex da. Ich könnte mir dann diesen Flur-Anwalt nehmen.

Wie läuft das dann ab? Sag ich dann ich muss aufs Klo und komme mit nem Anwalt zurück, der gerade auf dem Flur wartet oder unterwegs ist? Sorry für meine naive Vorstellung. Die Anwaltsgebühr die er bekommt ist wohl die gleiche, als wenn ich direkt einen mitbringe?

LG
Alina

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34764 Beiträge, 5957x hilfreich)

Zitat (von ip611313-77):
dass ich dann ohne Anwalt da stehe.
Der Hinweis mit dem Fluranwalt kam für den Fall, dass DU SELBST noch einen Antrag stellen willst. :wink:

Falls dein Mann oder eher wohl sein Anwalt mit *nochwas* um die Ecke kommt---brauchst du keinen Fluranwalt. Du könntest dem Richter einfach sagen, dass *sowas* bisher nicht vereinbart und nie besprochen wurde. Du müsstest erst Rücksprache halten.
Das ärgert vor allem den Richter/die Richterin, denn da gibts den 10-min.-Zeitplan und die wartenden Nächsten-bitte aufm Flur.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125418 Beiträge, 40487x hilfreich)

Zitat (von ip611313-77):
Wie läuft das dann ab? Sag ich dann ich muss aufs Klo und komme mit nem Anwalt zurück, der gerade auf dem Flur wartet oder unterwegs ist?

Nö, das läuft nicht wie in Hollywood Filmen ab.

Man bittet um Unterbrechung, weil man sich auf dem Gängen des Gerichtes nach einem Terminsanwalt (= Fluranwalt) umsehen will.

Man sollte aber nicht davon ausgehen, dass dort irgendwelche Mandatsbedürftigen Anwälte herumlungern, sondern das die Anwälte die sich dort finden lassen, mit einem Mandanten auf den Aufruf zur Verhandlung warten.
Noch dazu das enorme Haftungsrisiko bei solchen Mandaten.
Die wenigsten dürften sich also für ein solches Mandat interessieren.

Und ob man sich von einem Anwalt vertreten lassen will, der weder Kenntnis von seinem Mandanten und der Gegenseite hat, noch Kenntnis von dem Sachverhalt hat, naja ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8318 Beiträge, 4575x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und ob man sich von einem Anwalt vertreten lassen will, der weder Kenntnis von seinem Mandanten und der Gegenseite hat, noch Kenntnis von dem Sachverhalt hat, naja ...

Hier ist offensichtlich bereits alles mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Im Scheidungstermin wird lediglich der Versorgungsausgleich geregelt.

Ei n "Fluranwalt" könnte ggf. dem Verzicht auf Rechtsmittel zustimmen, damit die Scheidung sofort rechtsrkräftig wird. Wenn keine Eile besteht, ist das nicht erforderlich. Ansonsten wird m.E. kein Anwalt benötigt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11277 Beiträge, 4304x hilfreich)

Es ist doch relativ simpel,

falls während des Gerichtstermins der "Querpups" kommt, sollte man sich noch über etwas anderem als diesem hier im Klaren sein.

Zitat (von ip611313-77):
Mir ist klar, dass ich ohne Anwalt nur der Scheidung zustimmen kann, muss aber ansonsten dem Verfahren seinen Lauf geben,

Du kannst zustimmen, musst es aber nicht.

Also fall von der Gegenseite irgendein zusätzlicher Antrag kommt, der nicht besprochen wurde, stimmt man ganz einfach nicht zu.
Dann scheitert diese Verhandlung und es muss ein neuer Termin gefunden werden, dann eben mit eigenem Anwalt.

Grundsätzlich ist erstmal alles geregelt, es wird (vermutlich) kein eigener Anwalt benötigt und falls doch, kann man sich einen nach dem Scheitern der Verhandlung suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ip611313-77
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Du kannst zustimmen, musst es aber nicht.

Also fall von der Gegenseite irgendein zusätzlicher Antrag kommt, der nicht besprochen wurde, stimmt man ganz einfach nicht zu.
Dann scheitert diese Verhandlung und es muss ein neuer Termin gefunden werden, dann eben mit eigenem Anwalt.


Vielen Dank an alle die hier ihre konstruktiven Anmerkungen gelassen haben.
Alles ist vorbei, "Problem gelöst", hat keine 15 Minuten gedauert und war alles wie geplant und von Euch beschrieben verlaufen.

Danke also nochmal!!!!

Nun habe ich eine aller letzte Frage zu der Kostentragung.
Mein Ex musste in Vorlage gehen für die Gerichtskosten.
Die "Kosten werden gegeneinander aufgehoben" war das Urteil.

D.h. ich muss die hälftigen Gerichtskosten tragen und meine Anwaltskosten (hatte ja keinen), und er seine (er hatte einen und hatte den Antrag gestellt).

Bekomme ich eine eigene Rechnung vom Gericht?

Hab jetzt ne Info bekommen von ihm (Kopie der Überweisung ans Gericht) und Kopie der RA-Rechnung, mit der Bitte um hälftige Überweisung an ihn.

Dachte ich bekomme eine Rechnung vom Gericht und er auch. Ich muss ans Gericht zahlen und er bekommt die Überzahlung zurück (so mein logischer Schluss). Aber vermutlich bin ich auch hier wieder Falsch...

Danke für Eure Mühe zum letzten mal.

LG
Alina

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34764 Beiträge, 5957x hilfreich)

Das Urteil war vermutlich: Die Ehe wird geschieden.

Zitat (von ip611313-77):
Die "Kosten werden gegeneinander aufgehoben" war das Urteil.
Jeder trägt seine außergerichtlichen Kosten ---UND die Hälfte der Gerichtskosten. Die Gerichtskosten sind 50:50 zu teilen.
Da du keine Anwaltskosten hast, bleibt es für dich bei der Hälfte der Gerichtskosten. Die kannst du ihm überweisen.
Richtig. Du bekommst keine eigene Rechnung vom Gericht, weil dein Exmann Antragsteller war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ip611313-77
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Richtig. Du bekommst keine eigene Rechnung vom Gericht, weil dein Exmann Antragsteller war.


Ok. Danke. D.h. Er bekommt eine abschließende Rechnung. (Er hatte ja schon was bekommen und vorausgezahlt).
Und von dieser (abschließenden) Rechnung bezahle ich ihm die Hälfte.

LG

Alina

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34764 Beiträge, 5957x hilfreich)

Zitat (von ip611313-77):
Er bekommt eine abschließende Rechnung.
Er hat sie schon bekommen, er hat dir davon schon eine Kopie geschickt, damit du ihm glaubst und die Summe siehst.
Er hat schon ALLE Gerichtskosten ans Gericht gezahlt. Er will jetzt von dir die Hälfte, denn ihr beide habt das Gericht bemüht und das Gericht hat (wie üblich) so entschieden.
Seinen Anwalt zahlt er ganz allein oder hat ihn schon bezahlt, das kann dir egal sein.

Aus dem EP:
Zitat (von ip611313-77):
Oder trage ich dann "nur" die hälftigen Gerichtskosten?
Ja. So wars und so isses. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.514 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen