Tagessätze für Ladendiebstahl

19. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
stupidstudentt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Tagessätze für Ladendiebstahl

Hallo, ich bin ein internationaler Student, 27 Jahre alt und habe einen Ladendiebstahl im Wert von 69 Euro begangen. Ich habe große Angst und Angst vor dem Ergebnis. Ich habe hier viele Rezensionen zu diesem Thema gelesen und mache mir Sorgen um meine Aufenthaltserlaubnis. Das ist mein erstes Mal ein Vergehen.

Wird das bei meinem nächsten Treffen mit der Auslandernehorde ein Problem sein? Wird mir meine Aufenthaltserlaubnis verweigert?

Und wie hoch wären die Tagessätze für mich, wenn ich das Bußgeld bezahle? Wird es mehr als 30 Tagessätze sein?

-- Editiert von User am 19. Juni 2024 23:02

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123918 Beiträge, 40295x hilfreich)

Zitat (von stupidstudentt):
Wird das bei meinem nächsten Treffen mit der Auslandernehorde ein Problem sein? Wird mir meine Aufenthaltserlaubnis verweigert?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von stupidstudentt):
Und wie hoch wären die Tagessätze für mich, wenn ich das Bußgeld bezahle?

1 Tagessatz errechnet sich aus "Monatseinkommen / 30"



Zitat (von stupidstudentt):
Wird es mehr als 30 Tagessätze sein?

Nur wenn man sich sehr ungeschickt anstellt.
Ansonsten würde ich eher mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
stupidstudentt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
1 Tagessatz errechnet sich aus "Monatseinkommen / 30"


Da ich Student bin, habe ich keinen Job, ich hatte vor 4 Monaten einen Studentenjob. Wie wird in diesem Fall mein monatliches Einkommen berechnet?


Zitat (von Harry van Sell):
Nur wenn man sich sehr ungeschickt anstellt.
Ansonsten würde ich eher mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen.


Das ist mein erstes Mal ein Vergehen. Vorher hatte ich noch nie eine Anklage. Berücksichtigen sie bei der Berechnung der Tagessätze das Alter der Person?



-- Editiert von User am 19. Juni 2024 23:52

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123918 Beiträge, 40295x hilfreich)

Zitat (von stupidstudentt):
Da ich Student bin, habe ich keinen Job, ich hatte vor 4 Monaten einen Studentenjob. Wie wird in diesem Fall mein monatliches Einkommen berechnet?

Dann werden die anderen Einkommen die man hat herangezogen.
Und falls sich gar nichts errechnen lässt, dann sollte man von 20 EUR / Tag ausgehen.



Zitat (von stupidstudentt):
Berücksichtigen sie bei der Berechnung der Tagessätze das Alter der Person?

Höchstens indirekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Niemand hat "kein Einkommen" - von irgendwas lebt man ja offenbar. Macht man dazu keine Angaben, wird das Einkommen geschätzt - mit Glück sind es dann nur die 20 Euro pro TS, die Harry schon erwähnte. Es können aber auch 25 oder 30 werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
stupidstudentt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Niemand hat "kein Einkommen" - von irgendwas lebt man ja offenbar. Macht man dazu keine Angaben, wird das Einkommen geschätzt - mit Glück sind es dann nur die 20 Euro pro TS, die Harry schon erwähnte. Es können aber auch 25 oder 30 werden.


Was ich meinte war, dass ich in den letzten 4 Monaten keinen Job habe. Davor habe ich ein Jahr als Werkstudentin an einem Institut gearbeitet und dabei Geld gespart, das ich seit dem Schreiben meiner Abschlussarbeit in den letzten 4 Monaten verwende.

Ich mache mir Sorgen, wenn die Tagessätze mehr als 30 TS betragen, da ich gelesen habe, dass in solchen Fällen die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden könnte. Ist das wahr?

Und glauben Sie, dass meine Tagessätze mehr als 30 TS kosten würden, da dies mein erstes Mal ein Vergehen ist, der Preis der Artikel 69 Euro betrug und ich große Angst davor habe?


-- Editiert von User am 20. Juni 2024 17:00

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Und glauben Sie, dass meine Tagessätze mehr als 30 TS kosten würden Was ich glaube, habe ich bereits in meiner Antwort von 14:17 Uhr geschrieben.
Ich mache mir Sorgen, wenn die Tagessätze mehr als 30 TS betragen, da ich gelesen habe, dass in solchen Fällen die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden könnte. Ist das wahr? Keine Ahnung - warum fragen Sie nicht einfach im Unterforum Ausländerrecht nach, anstatt hier?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1038 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von stupidstudentt):
Ich mache mir Sorgen, wenn die Tagessätze mehr als 30 TS betragen, da ich gelesen habe, dass in solchen Fällen die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden könnte. Ist das wahr?


Dürfte in diesem Fall keinen Einfluss haben, erst bei Strafen mit mehr als 90 TS kann es Probleme geben. Bei Straftaten sind wir Deutschen sehr kulant, aber bei einem einmaligen Ladendiebstahl eventuell noch verständlich.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33915 Beiträge, 5859x hilfreich)

Zitat (von stupidstudentt):
Ich habe große Angst und Angst vor dem Ergebnis.
Und was ist bisher sonst noch geschehen außer Angst?
-Du erwähnst ein Bußgeld, wer fordert das von dir?
(Editiert - kein Bezug zum Strafrecht)


-- Editiert von Moderator am 21. Juni 2024 15:30

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33310 Beiträge, 17398x hilfreich)

Du erwähnst ein Bußgeld, wer fordert das von dir? Der TE spricht offensichtlich von einer noch zu verhängenden Geldstrafe. Und wer diese dann fordern wird, muss ich hoffentlich nicht extra erläutern...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
stupidstudentt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie hoch sind in dieser Situation die Chancen, dass das Verfahren mit einer Geldstrafe abgewiesen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
stupidstudentt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Es tut mir leid Sie erneut zu stören. Ich habe eine Frage.

Ich habe mein Visumverlängerungsgespräch mit den Einwanderungsbehörden für meine Aufenthaltserlaubnis geführt und sie haben mir anstelle der normalen Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung für 90 Tage ausgestellt. Sie teilten mir mit, dass sie mir die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilen könnten, da der Fall noch untersucht werde. Ist das ein normaler Vorgang? Bekomme ich nach Einstellung des Verfahrens eine Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis? Denn ich habe immer noch kein Schreiben der Staatsanwaltschaft bezüglich einer Geldbuße oder ähnlichem erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33915 Beiträge, 5859x hilfreich)

Zitat (von stupidstudentt):
Ich habe eine Frage.
Das ist eine ausländerrechtliche Frage.

Es dauert im allgemeinen sehr lange, bis man Post von der Staatsanwaltschaft erhält.
Es hängt auch davon ab, ob der Laden---und wann der Laden eine Diebstahls-Anzeige gestellt hat.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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