Angebliche angesparte ausbezahlt Alimentzahlungen, abziehbar vom Pflichtteil?

10. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Seidl123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche angesparte ausbezahlt Alimentzahlungen, abziehbar vom Pflichtteil?

Ein fiktiver Fall.
Nehmen wir mal an, es stirbt die Mutter alleiniger Erblasser, die zwei leibliche Kinder [Tochter und Sohn] als Pflichtteil-Erben hat.

Vater ist bereits vor 10 Jahren gestorben.

Die Tochter übernimmt noch zu Lebzeiten der Mutter alle Vollmachten und Befugnisse zur Regelung des Lebens der Mutter.
Die Mutter stirbt, und die Tochter behauptet, dass der Sohn, der bei dem Großvater aufwächst, hätte
mit seiner Volljährigkeit
von seinem Großvater alle bezahlten Aliment-Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater, die angeblich die Mutter gespart hat, ausbezahlt bekommen.
Die Tochter behauptet, die Auszahlung vom Großvater, sei aber der Mutter zuzurechnen, da die Mutter alle Unterhaltszahlungen gespart hätte und zum 18.Geburtstag über den Großvater an ihren Sohn ausbezahlt hätte.

Und nun nach dem Tod der Mutter möchte die Tochter die angeblich angesparten und ausgezahlt Alimentzahlungen vom Pflichtteil des Sohnes abziehen.

Der Sohn bestreitet je vom Großvater, noch von der Mutter gesparte Alimentzahlungen erhalten zu haben

Wäre dies rechtens.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128622 Beiträge, 41006x hilfreich)

Die Rechtslage hat sich in den letzten paar Stunden nicht geändert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.