Ein fiktiver Fall.
Nehmen wir mal an, es stirbt die Mutter alleiniger Erblasser, die zwei leibliche Kinder [Tochter und Sohn] als Pflichtteil-Erben hat.
Vater ist bereits vor 10 Jahren gestorben.
Die Tochter übernimmt noch zu Lebzeiten der Mutter alle Vollmachten und Befugnisse zur Regelung des Lebens der Mutter.
Die Mutter stirbt, und die Tochter behauptet, dass der Sohn, der bei dem Großvater aufwächst, hätte
mit seiner Volljährigkeit
von seinem Großvater alle bezahlten Aliment-Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater, die angeblich die Mutter gespart hat, ausbezahlt bekommen.
Die Tochter behauptet, die Auszahlung vom Großvater, sei aber der Mutter zuzurechnen, da die Mutter alle Unterhaltszahlungen gespart hätte und zum 18.Geburtstag über den Großvater an ihren Sohn ausbezahlt hätte.
Und nun nach dem Tod der Mutter möchte die Tochter die angeblich angesparten und ausgezahlt Alimentzahlungen vom Pflichtteil des Sohnes abziehen.
Der Sohn bestreitet je vom Großvater, noch von der Mutter gesparte Alimentzahlungen erhalten zu haben
Wäre dies rechtens.
Angebliche angesparte ausbezahlt Alimentzahlungen, abziehbar vom Pflichtteil?
10. Juli 2024
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Frage vom 10. Juli 2024 | 19:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche angesparte ausbezahlt Alimentzahlungen, abziehbar vom Pflichtteil?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2024 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (128622 Beiträge, 41006x hilfreich)
Die Rechtslage hat sich in den letzten paar Stunden nicht geändert.
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