Schreiben von Creditreform angebliche Klage/Urteil Stadtwerke ,angeblicher Auftraggeber Amtsgericht

19. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben von Creditreform angebliche Klage/Urteil Stadtwerke ,angeblicher Auftraggeber Amtsgericht

Ich habe ein sehr merkwürdiges Schreiben bekommen.Es ist von dem Inkassobüro Creditreform.
Es steht dort es gäbe eine Forderung der Stadtwerke in Höhe von 694,00Euro.Um Was es genau geht steht dort nicht.
Eine Angabe eines Gerichtsaktenzeichens mit einem Datum von 2017.zuzüglich inkassokosten von 31,68 Euro.

Im Schreiben steht nur ich hätte auf vorherige Schreiben nicht reagiert und ich solle bis 29.07 die Forderung begleichen. Ansonsten würden Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet.ich weiss auch nie irgendwas erhalten wo ich hätte Widerspruch einlegen können.


Ich habe aber nie irgendwas erhalten.
Dazu noch ein Überweisungsträger und ein Zettel ob ich Ratenzahlung vereinbaren will und die Forderung anerkenne.
Also das kann sich ja nur um Strom handeln.
Ich habe allerdings seit 8 Jahren keine Wohnung mehr und Strom ist abgemeldet.
Ich hatte auch nie so hohe Nachzahlungen.

Also ich habe seit 8 Jahren kein Einkommen und bin nicht gewillt irgendwas zu bezahlen.

Was kann ich hier am besten tun?

-- Editiert von User am 19. Juli 2024 16:18

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50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124137 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Was kann ich hier am besten tun?

Wohnungslos und mittellos - da könnte man geneigt sein, alles zu ignorieren wenn das der künftige Lebensplan ist.



Zitat (von go649761-45):
Es steht dort es gäbe eine Forderung der Stadtwerke in Höhe von 694,00Euro.Um Was es genau geht steht dort nicht.

Da würde ich das Inkasso gerichtsfest auffordern, seinen gesetzlichen Informationpflichten nachzukommen und eine Titelkopie einfordern.
Des weiteren würde ich eine Datenauskunft nach DSGVO gerichtsfest anfordern.



Zitat (von go649761-45):
Eine Angabe eines Gerichtsaktenzeichens mit einem Datum von 2017

Da würde ich beim zuständigen Gericht eine Titelkopie anfordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich muss ja jetzt erstmal direkt dem Inkassobüro etwas entgegensetzen.
Macht es Sinn dort persönlich vorbeizufahren,da es in meiner Stadt liegt?

Ein Ratenzahlung mache ich nicht, und Strom usw.sind ja Sachen zur Übernahme beim Amt bzw.als Darlehen.
Gibt es irgendwas zu machen,das hier keine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird?Die Angegebene Frist auf dem Schreiben ist sehr kurz.

-- Editiert von User am 19. Juli 2024 19:35

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#3
 Von 
Graves
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo TE,
Bei Strom geht es meistens entweder um den monatlichen Abschlag, dass der während des Wohnens nicht bezahlt wurde oder wegen fehlender Abmeldung nach dem Auszug weite lief. Oder, eine unbezahlte Endabrechnung, sei es weil du den Zählerstand bei Auszug nicht gemeldet hast oder die monatlichen Abschläge den tatsächlichen Verbrauch nicht vollständig gedeckt haben.

Grundsätzlich hilft natürlich, die Kündigungsbestätigung deines letzten Stromanbieters in Kopie vorlegen zu können, aber bei deiner beschrieben Lebenssituation vermute ich mal, dass da keine Unterlagen mehr existieren.

Gem. 850c ZPO liegt der derzeitige Freibetrag bei €1.500,-. Also solltest du dein Konto zumindest vorsorglich in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, um den Betrag auch bei Pfändung zur Verfügung zu haben. Solltest du dein Bürgergeld in Checks bekommen, wirst du erst mal sicher vor Pfändung sein.

Da du obdachlos bist könntest du durch eine Kopie deines Bürgergeldbescheids und den Nachweis, dass du "ohne festen Wohnsitz" abgemeldet wurdest vielleicht eine Stundung oder Niederschlagung erwirken. Die Vollstreckung in dein Vermögen scheint jedenfalls aussichtslos.

Dabei helfen kann dir eine Schuldner- und Insolvenzberatung. Die staatlich anerkannten Stellen sind grundsätzlich kostenlos! Meistens macht das die Diakonie, aber auch AWO oder Verbraucherzentrale.

Vielleicht hilft das ja erst mal

Grüße

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Graves
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ein Ratenzahlung mache ich nicht, und Strom usw.sind ja Sachen zur Übernahme beim Amt bzw.als Darlehen


Nochwas: das Amt ist nur verpflichtet, beim laufenden Energieversorger die Schulden zu übernehmen und sie als Ratenzahlung mit deinem Bürgergeld zu verrechnen. Dies soll eine Stromsperre verhindern.
Droht dir aber keine Stromsperre, üvernimmt es die kosten nicht, der stromanbieter aus dem Titel versorgt dich ja derzeit gar nicht mit Strom.

Signatur:

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#5
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Ich habe aber nie irgendwas erhalten
Zitat (von go649761-45):
Ich habe allerdings seit 8 Jahren keine Wohnung mehr


Ich vermute Mal hier gab es eine öffentliche Zustellung.
Wenn ich richtig liege, wird die Forderung wohl nicht mehr abzuwenden sein.

Je nach Lebenssituation und ggf. sonstigen offenen finanziellen Verpflichtungen oder Themen aus der Vergangenheit, die einen jetzt einholen könnten, sollte man sich erstens Klarheit verschaffen und zweitens mit einer Privatinsolvenz zumindest mal beschäftigen.

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#6
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Ich vermute Mal hier gab es eine öffentliche Zustellung.
Wenn ich richtig liege, wird die Forderung wohl nicht mehr abzuwenden sein.

Je nach Lebenssituation und ggf. sonstigen offenen finanziellen Verpflichtungen oder Themen aus der Vergangenheit, die einen jetzt einholen könnten, sollte man sich erstens Klarheit verschaffen und zweitens mit einer Privatinsolvenz zumindest mal beschäftigen.


Eine privatinsolvenz,ist klar.
Wir reden hier nicht über 50 000 Euro Schulden.

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#7
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Wir reden hier nicht über 50 000 Euro Schulden.

Kann hier niemand riechen, mir erschließt sich persönlich nicht wieso man Arbeitslos auf der Straße lungert, aber ist natürlich jedem selber überlassen.

Wenn die Schulden aber nicht so hoch sind.
Dann kann man ja zeitnah sich ein Angestelltenverhältnis suchen und seine offenen Forderungen begleichen.

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#8
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Eine privatinsolvenz,ist klar.

Es gibt doch um Optionen oder?

Rufen sie beim Gericht an und schauen sie sich das urteil zu dem Aktenzeichen an. Wenn so ist, wie ich vermute, ist das rechtskräftig. Ob Urteil oder u nicht widersprochener Mahnbescheid ist im Ergebnis egal.

Dann zahlen sie das Geld halt auf einmal zurück oder in Raten oder lassen die Zwangsvollstreckung über sich ergehen und leisten die eidesstattliche Versicherung.

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#9
 Von 
Graves
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Wir reden hier nicht über 50 000 Euro Schulden.


Bei Bürgergeldbezug können auch 5.000€ Schulden schon eine Insolvenz rechtfertigen. Je nachdem wie die beruflichen Perspektiven sind. Eine Ratenzahlung wird mit dem Existenzminimum jedenfalls schwierig.
Und durch Obdachlosigkeit entstehen oft noch unbekannte Schulden, die wie ein Bumerang zurück kommen, sollte wieder ein fester Wohnsitz angemeldet werden.

Für eine genaue Analyse fehlen aber grundsätzlich noch mehr Daten zum Haushalt, bzw. zu deiner Lebenssituation.

Grundsätzlich kannst du bei der Creditreform um eine "Forderungsaufstellung gem. § 305 Abs. 3 InsO" bitten. Dann bekommst du eine detaillierte Aufstellung über Entstehungsgrund, Mahnkosten, Zinsen, etwaige Gebühren etc.
Wenn ich du wäre, würde ich auch eine Kopie des Titels anfordern.

Signatur:

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#10
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde das Inkassobüro anschreiben und um Kopie des Titels usw bitten.
Wahrscheinlich ist die Forderung schon lange an creditreform verkauft worden.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6607 Beiträge, 2334x hilfreich)

Zum Argument ich habe nie etwas bekommen:
Erklär mal wie oft Du in den letzten 8 Jahren umgezogen bist und das Melderecht eingehalten hast.
Mir klingt alles so, daß Dir überhaupt nichts zugestellt werden konnte.
Daher vermute ich, daß es schon Vollstreckungstitel geben wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zum Argument ich habe nie etwas bekommen:
Erklär mal wie oft Du in den letzten 8 Jahren umgezogen bist und das Melderecht eingehalten hast.
Mir klingt alles so, daß Dir überhaupt nichts zugestellt werden konnte.
Daher vermute ich, daß es schon Vollstreckungstitel geben wird.




Ich bin 3 mal umgezogen, jedes mal umgemeldet

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe creditreform nun ein Fax zukommen lassen mit Forderung nach Forderungsaufstellung,titelkopie und Abtretungsurkunde ,Zurückweisung sämtlicher Forderungen einschl.zinsen und Nebenforderungen
Dazu datenauskunft nach dsgvo
Dazu einrede der Verjährung
Warnung auf widerrechtlicher Weitergabe und Speicherung mit hinweis 28a bdsg

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#14
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1749 Beiträge, 695x hilfreich)

Es wird erwähnt, dass eine Forderung der Stadtwerke in Höhe von 694,00 Euro besteht, jedoch ohne Angabe, worum es genau geht. Offensichtlich gibt es eine solche Forderung. Dies führt zu verschiedenen Vermutungen:
a.) Vielleicht warst du dort Kunde (Strom, Gas, Wasser, Internet) und hattest einen Zahlungsrückstand.
b.) Du könntest Kunde gewesen sein und dich nicht abgemeldet haben, was zu aufgelaufenen Kosten führte.
c.) Es ist möglich, dass du nie Kunde warst und jemand deine Daten missbraucht hat.
d.) Es könnte auch sein, dass die Creditreform dich mit jemandem verwechselt – was sie manchmal tut, um Forderungen unrechtmäßig einzutreiben.

Die Fälle a.) und b.) können nur eingeschränkt behoben werden, wenn du gerichtsfest nachweisen kannst, dass dir nie ein Vollstreckungsbescheid zugegangen ist. Eine Meldebescheinigung der letzten Jahre vom Amt könnte helfen, beim Vollstreckungsgericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, um einige Gebühren zu reduzieren.
Für die Fälle c.) und d.) gilt Ähnliches, nur dass hier die Forderung komplett entfallen würde. Wenn du nachweisen kannst, dass du nicht der Vertragspartner warst und es eine Verwechslung gab, musst du das entsprechend mitteilen und belegen.

Zudem liegt ein Überweisungsträger bei und ein Zettel, auf dem gefragt wird, ob du eine Ratenzahlung vereinbaren und die Forderung anerkennen möchtest. Es scheint eine gewisse Ironie zu bestehen, da man sich nicht sicher zu sein scheint, dass du der Schuldner bist. Diesen Zettel würde ich ignorieren. Solltest du definitiv nicht die betroffene Person sein, kontaktiere sofort die Schufa, um den Eintrag löschen oder bis zur Klärung sperren zu lassen. Der Auszug der Datenkopie der Schufa ist auch ein nützliches Mittel, um zu überprüfen, wann genau etwas begonnen hat. Nutze dieses Werkzeug.

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#15
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es kam jetzt nur dieses Schreiben von creditreform ohne weitere Angaben.darauf antwortete ich mit obigem Schreiben.

Ich habe nochmal nachgeschaut. Ich war bevor ich aus meiner Wohnung geräumt wurde,kunde bei einem anderen Anbieter,nicht den stadtwerken.ich habe mir nochmal die Endabrechnung angeschaut,ich hatte da sogar ein guthaben.

Es kann natürlich sein, daß der Strom evtl nicht abgemeldet wurde?Ich habe keine Ahnung.ich kann mich auch dunkel erinnern dass um 2017 ein Schreiben von den stadtwerken bzw.vom amtsgericht kam,da stand eine Summe die war sehr viel geringer als diese nun.ich hatte aber meine Wohnung verloren, stand unter rechtlicher betreuung .Der hat sich wohl nicht richtig drum gekümmert.
Ich habe jetzt eben nur diese Endabrechnung des Jahres 2016 gefunden.
Wie gesagt danach wurde ich geräumt, und es kam auch kein mahnbescheid o.ä.der stadtwerke.ich habe ja.auch nichts mehr verbraucht da ich geräumt wurde.

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#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1749 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
ich kann mich auch dunkel erinnern dass um 2017 ein Schreiben von den Stadtwerken bzw. vom Amtsgericht kam, da stand eine Summe, die war sehr viel geringer als diese nun

Ooookay - also wurde der Betrag anscheinend angemahnt und ein VB oder MB schien angekommen zu sein. Es scheint, dass hier Variante b.) vorliegt: vergessene Kündigung. Natürlich ist der Betrag zu Beginn viel geringer als jetzt. Jetzt sind Gebühren und Zinsen aufgeschlagen worden, folglich höhere Summe in dem Schreiben.

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#17
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Ooookay - also wurde der Betrag anscheinend angemahnt und ein VB oder MB schien angekommen zu sein. Es scheint, dass hier Variante b.) vorliegt: vergessene Kündigung. Natürlich ist der Betrag zu Beginn viel geringer als jetzt. Jetzt sind Gebühren und Zinsen aufgeschlagen worden, folglich höhere Summe in dem Schreiben.



Also nur das an was ich mich jetzt gerade vage erinnern kann .

Ich wurde im Dezember geräumt. Im Februar wohnte ich in einem obdachlosenheim .


Es kamen keine Mahnungen.Es kam kein MB oder VB .ch meine es war ein Beschluss vom Amtsgericht, mit einer bestimmten Summe
Ich habe mich damals schon gewundert, warum ich keinen MB oder Klageschrift bekam.ich hatte nichts wo gegen ich Rechtsmittel einlegen konnte.
Ich meine auch das ich dies dem Betreuer hab bzw mitteilte, der hätte doch dann sofort (ab der räumung)sich um den Strom kümmern müssen?

Das alles teilte ich dem Betreuer mit,aber es ist doch seine Aufgabe gewesen sich darum zu kümmern?
Wie kann denn 1 Jahr weiter Strom berechnet werden wenn ich nicht mehr in der Wohnung wohne?wieso wurde das durch den damaligen Betreuer nicht gekündigt?
Ich sehe hier keine Schuld bei mir ,ich konnte ja nichts dran machen



-- Editiert von User am 29. Juli 2024 19:45

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#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1749 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Wie kann denn 1 Jahr weiter Strom berechnet werden wenn ich nicht mehr in der Wohnung wohne?

Woher sollen die Stadtwerke wissen, dass du da nicht mehr wohnst? Die haben keine Kristallkugel. Es ist deine Pflicht denen mitzuteilen, dass du da nicht mehr wohnst.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Woher sollen die Stadtwerke wissen, dass du da nicht mehr wohnst? Die haben keine Kristallkugel. Es ist deine Pflicht denen mitzuteilen, dass du da nicht mehr wohnst


Ja aber aufgrund der Situation zu dem Zeitpunkt war das nicht möglich, es gab auch einen Betreuer der die Aufgabenkreise hatte.
Mir ist auch nichts zugestellt worden.
Wie kann denn ein stromvertrag mit den stadtwerken zustande gekommen sein?Wenn ich ein Jahr vorher auszog habe ich nichts verbraucht. Ich habe auch nichts angemeldet.
Ich verstehe nicht wie man automatisch angemeldet werden kann wenn man nichts verbraucht?merken die Stadtwerke nicht das post nicht zugestellt werden kann?

Vielleicht wäre es mal nötig das auch beim Amtsgericht zu klären?

-- Editiert von User am 5. August 2024 09:47

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#20
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1749 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Vielleicht wäre es mal nötig das auch beim Amtsgericht zu klären?
Der Zug ist abgefahren, solange Du nicht nachweisen kannst - und zwar eindeutig - dass Du weder den MB noch den VB nicht zugestellt bekommen hast.
Zitat (von go649761-45):
.ich kann mich auch dunkel erinnern dass um 2017 ein Schreiben von den stadtwerken bzw.vom amtsgericht kam,
und
Zitat (von go649761-45):
Mir ist auch nichts zugestellt worden.
Irgendwie widerspricht sich das.
Ehrlich gesagt, sehe ich einige Widersprüche in deiner Aussage. Dass die Post nicht zugestellt werden kann, bedeutet nicht automatisch, dass kein Vertrag entstanden ist. Es existiert auch die Möglichkeit einer stillschweigenden Annahme und Ähnliches. Zudem gibt es Personen, die bewusst versuchen, keine Post zu erhalten (oder sie zu ignorieren) – das nennt man Zustellungsvereitelung.

Aus meiner Sicht deutet alles darauf hin, dass du damals keinen Nachsendeauftrag erteilt hast, keine Kündigung erfolgte und daher der Vertrag weiterlief (bis zur Kündigung aufgrund von Rückständen). Wahrscheinlich erschien irgendwann der Sperrkassierer und stellte fest, dass mittlerweile jemand anderes dort wohnt oder vorübergehend niemand mehr dort gemeldet ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass du unbehelligt aus dieser Angelegenheit herauskommst, ist praktisch null. Solange eine Postzustellungsurkunde ODER eine öffentliche Zustellung vorliegt, gilt der Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid als rechtsgültig zugestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Aus meiner Sicht deutet alles darauf hin, dass du damals keinen Nachsendeauftrag erteilt hast, keine Kündigung erfolgte und daher der Vertrag weiterlief (bis zur Kündigung aufgrund von Rückständen). Wahrscheinlich erschien irgendwann der Sperrkassierer und stellte fest, dass mittlerweile jemand anderes dort wohnt oder vorübergehend niemand mehr dort gemeldet ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass du unbehelligt aus dieser Angelegenheit herauskommst, ist praktisch null. Solange eine Postzustellungsurkunde ODER eine öffentliche Zustellung vorliegt, gilt der Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid als rechtsgültig zugestellt.


Kam in dieser Angelegenheit zwingend ein mahnbescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1000 Beiträge, 294x hilfreich)

In anbetracht dieser Aussage:

Zitat (von go649761-45):
Ja aber aufgrund der Situation zu dem Zeitpunkt war das nicht möglich, es gab auch einen Betreuer der die Aufgabenkreise hatte.


wird das mit folgende extrem schwierig:

Zitat (von Albarion):
Der Zug ist abgefahren, solange Du nicht nachweisen kannst - und zwar eindeutig - dass Du weder den MB noch den VB nicht zugestellt bekommen hast.


Es kann nämlich sein, dass beides beim Betreuer gelandet - je nach Umfang der Betreuung. Und dann könnte sich eventuelel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betreuer ergeben. Aber die Bewertung gehört in die Hände eines Anwalts vor Ort der sich eine genaue Übersicht über den Sachverhalt machen muss.

Zitat (von Albarion):
Ehrlich gesagt, sehe ich einige Widersprüche in deiner Aussage.


Naja - um es mal ganz direkt zusagen: Es hat Gründe wenn ein Gericht eine Betreuung anordnet. Da find ich die Widersprüche in den Aussagen jetzt nicht wirklich überraschend.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
In anbetracht dieser Aussage:

Zitat (von go649761-45):
Ja aber aufgrund der Situation zu dem Zeitpunkt war das nicht möglich, es gab auch einen Betreuer der die Aufgabenkreise hatte.


wird das mit folgende extrem schwierig:

Zitat (von Albarion):
Der Zug ist abgefahren, solange Du nicht nachweisen kannst - und zwar eindeutig - dass Du weder den MB noch den VB nicht zugestellt bekommen hast.


Es kann nämlich sein, dass beides beim Betreuer gelandet - je nach Umfang der Betreuung. Und dann könnte sich eventuelel Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betreuer ergeben. Aber die Bewertung gehört in die Hände eines Anwalts vor Ort der sich eine genaue Übersicht über den Sachverhalt machen muss.

Zitat (von Albarion):
Ehrlich gesagt, sehe ich einige Widersprüche in deiner Aussage.


Naja - um es mal ganz direkt zusagen: Es hat Gründe wenn ein Gericht eine Betreuung anordnet. Da find ich die Widersprüche in den Aussagen jetzt nicht wirklich überraschend.



Dann war doch aber der vorherige Betreuer in der Pflicht zu reagieren,oder sehe ich das falsch?

Ich habe beim zuständigen AG angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt,dass es auf jeden Fall einen vollstreckbaren Beschluss gibt.Allerdings konnte man mir nicht mehr sagen weil die akte im Archiv ist.

Ein Anruf bei den Stadtwerken ergab dass man die Forderung an ein Inkassobüro verkauft hat ich solle mich daran wenden.

Ein Anruf bei einem Bekannten Anwalt ergab, dass ich Akteneinsicht nehmen könnte,aber ich wohl keine PKH bekäme.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Der Zug ist abgefahren, solange Du nicht nachweisen kannst - und zwar eindeutig - dass Du weder den MB noch den VB nicht zugestellt bekommen hast.


Wie genau kann ich das beweisen?Geht das auch bei älteren Sachen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1749 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Wie genau kann ich das beweisen?Geht das auch bei älteren Sachen?
Indem Du beispielsweise die Meldebescheinigung beantragt und so nachweisen kannst, dass Dir zu einem bestimmten Datum, wo dir angeblich der MB oder VB zugestellt wurde, nicht mehr dort gewohnt hast und/oder nachweisen kannst, dass nicht Du sondern Dein Betreuer die Post bekommen hast und dieser nicht gehandelt hat. Das kann aber obsolet sein, sofern eine ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG geschehen ist (§ 186 ZPO). Das bedeutet, dass der MB etc. am öffentlichen Aushang des örtlichen Amtsgericht öffentlich ausgehangen wird. Nach einem Monat gilt dieser als RECHTSKRÄFTIG zustellt (§ 188 ZPO)

-- Editiert von User am 6. August 2024 12:17

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1000 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
nicht mehr dort gewohnt hast und/oder nachweisen kannst, dass nicht Du sondern Dein Betreuer die Post bekommen hast und dieser nicht gehandelt hat


Nicht-Handeln reicht aber nicht. Er muss durch das Nicht-Handeln auch einen Schaden vom Betreuten abwenden. Es nützt ja nichts wenn man viel Geld verbrennt um anschließend vor Gericht eine Niederlage zu kassieren.

Aber um hier die Titel loszuwerden oder Schadensersatz zu bekommen muss man den ganzen Ablauf mit allen Fristen, Daten und Adressen sortieren und schauen wo und wann eventuell Fehler gemacht wurden. Und das sollte am besten ein Fachmann machen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bekomme ich diese ganzen Unterlagen?Beim Amtsgericht wurde mir gesagt es gäbe einen Beschluss bzw. einen Kostenfestsetzungsbeschluss.aber die akte ist im archiv
Ein Anwalt den ich fragte sagte mir das ich wahrscheinlich keine prozesskostenhilfe dafür kriege.

-- Editiert von User am 6. August 2024 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Das kann aber obsolet sein, sofern eine ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG geschehen ist (§ 186 ZPO). Das bedeutet, dass der MB etc. am öffentlichen Aushang des örtlichen Amtsgericht öffentlich ausgehangen wird.


Siehe § 688 ZPO

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go649761-45
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist jetzt was ist der nächste Schritt wenn ich da noch was machen will?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124137 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von go649761-45):
Die Frage ist jetzt was ist der nächste Schritt wenn ich da noch was machen will?

Ich würde sagen, das man versucht einen versierten Anwalt zu finden, der sich mit dem ganzen mal beschäftigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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