Schenkung von Tante

20. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
msn676206-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung von Tante

Meine alleinstehende Tante möchte mir ihr Haus vorzeitig überlassen damit der Pflichtteil ihrer Tochter geringer ausfällt.

Welche Möglichkeiten bleiben hier übrig, eine Schenkung mit Wohnrecht entfällt ja da keine Abschmelzung des Pflichtteilsergänzungsanspruches stattfindet.

Vielleicht gibt es hier ja jemanden der bereits eine ähnliche Situation erlebt hat?

Mit freundlichen Grüßen
Martin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33337 Beiträge, 17413x hilfreich)

eine Schenkung mit Wohnrecht entfällt ja Dann halt ohne - die Tante wird Ihnen doch soweit vertrauen, dass Sie sie nicht aus dem Haus werfen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Außer einer Schenkung (die wiederum ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen kann) gibt es nur eine Möglichkeit: die Tante verkauft das Haus und gibt den Verkaufserlös aus.

Damit wird die Erbmasse kleiner und dadurch auch der Pflichtteil von Tantes Tochter.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Ancalagon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Deine Tante kann das Haus auch gegen Leibrente und lebenslangem Wohnrecht verkaufen. In diesem Fall bestehen keine Pflichtteilsansprüche. Aber das erfordert eine genaue Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater.

-- Editiert von User am 27. Juli 2024 21:52

-- Editiert von User am 27. Juli 2024 21:53

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