Neuantrag Bürgergeld nach Kündigung durch Arbeitgeber während Arbeitsunfähigkeit

23. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
RA987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuantrag Bürgergeld nach Kündigung durch Arbeitgeber während Arbeitsunfähigkeit

Hallo zusammen,

wer kennt sich im Sozialrecht- bzw. Bürgergeld-Dschungel aus?

Wir sind für jegliche Tipps und Ratschläge dankbar.



Vorab einige Infos:

- Ein guter Freund würde durch seinen AG während seiner Arbeitsunfähigkeit Mitte Juni 2024 gekündigt.

- Kündigungsschutzklage wurde eingereicht, Gerichtstermin Ende August 2024.

- Aufgrund seiner schweren Erkrankung kommt er erst nach 6 Wochen dazu mit unserer HIlfe einen Neuantrag auf Bürgergeld in den nächsten Tagen zu stellen (spätestens Ende Juli 2024).

- Er hat kein Anspruch auf ALG 1 und wird zukünftig ausschließlich vom Bürgergeld leben (müssen) bis er wieder arbeiten gehen kann.



Allgemeine Frage: Auf was müssten wir in seiner Lage bei einem BG-Neuantrag am besten beachten?



• Nun befürchtet er, Sanktionen zu erhalten (wie eine geldliche Reduzierung oder eine Sperre des Bürgergelds), da er aufgrund seiner schweren Erkrankung erst jetzt - 6 Wochen nach der Kündigung - dazu kommt (mit Unterstützung) einen Bürgergeld-Neuantrag zu stellen.

► Wenn dies tatsächlich so wäre, wie könnte er Sanktionen abwenden?



• Bisher erhielten wir die hilfreiche Info, dass im Hauptantrag bei dem Punkt 4

("Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage regelmäßig zum von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.")

ein "JA" angekreuzt werden sollte, obwohl er derzeit noch arbeitsunfähig geschrieben ist.



► Soll bzw. muss direkt bei Einreichung der Unterlagen das JC über die derzeitige Arbeitsunfähigkeit informiert werden?

► Wenn ja, ruft das JC wie ein Arbeitgeber die AU-Daten bei der Krankenkasse ab oder muss die letzte AU-Bescheinigung mit beigefügt werden?



• Wenn jemand unerwartet krank und somit erstmal arbeitsunfähig wird, ist dies für die Person schon sehr belastend. Nun kam eine Kündigung noch dazu.

► Müsste er beim Neuantrag / beim JC auf gewissen Dinge achten (ggf. tunlichst vermeiden) während die Kündigungsschutzklage noch läuft?

► Wäre er gegenüber dem JC verpflichtet Auskunft zu geben, welche Krankheit er hat?




• Derzeit hat er definitiv kein Geld mehr zur Verfügung und mit seinem Konto ist er bereits im Dispo.

► Wie kommt er kurzfristig an ein bisschen Geld (vom Regelsatz) und was müsste er dafür einreichen ? , da wir erfuhren, dass es bis zu 2 Monate dauern könnte bis überhaupt Geld fließen würde.




• Zudem wird seine Miete Ende Juli für August 2024 fällig. Bis dahin wird gerade mal der Neuantrag eingereicht sein. Im droht die Obdachlosigkeit, wenn die Miete 08/2024 nicht überwiesen wird.

► Gibt es in solchen Fällen eine Möglichkeit, dass bereis vor der Bewilligung/vor einem Bescheid die Miete vom JC übernommen wird?



Für Eure Bemühungen bedanken wir uns im voraus.

Viele Grüße Euer RA987

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EuleKK
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

wurde ein Antrag auf Krankengeld gestellt? Wenn nein, warum nicht?

MfG
EuleKK

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39389 Beiträge, 14149x hilfreich)

Der Freund sollte sofort den Antrag beim JC stellen, selbst wenn er noch nicht alle erforderlichen Unterlagen einreichen kann, damit er noch für diesen Monat Gehalt erhält. Er sollte allerdings realisieren, dass der Vorgang erst bearbeitet wird, wenn alle Unterlagen vorliegen, eine Entscheidung getroffen werden kann. Es ist also äußerst sinnvoll, alle erforderlichen Unterlagen möglichst zügig einzureichen. Sollte er ja auch alles zu Hause haben. Es ist außerdem sehr angebracht (vorsichtig formuliert), das Projekt nicht mit falschen Angaben zu starten oder aber Prinzipienreiterei zu starten. Das muss zu Verzögerungen führen, insbesondere wenn wie hier sich eine Notlage anbahnt.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist, ist das JC zuständig, selbst wenn man nicht mindestens 3 Stunden zur Verfügung steht.

Wieso droht Obdachlosigkeit, wenn man einmal den Mietzins verspätet zahlt? Existiert ein Titel, ist er insoweit bisher beharrlich seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen? Wieso wird Krankengeld nicht weiter bezahlt, wie lange ist er denn schon arbeitsunfähig? Auch schon überprüft, ob ein Anspruch nach der Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 SGB III besteht?

Eine Zauberfee, die aus ihrem Füllhorn einfach mal so Geld in die Wohnung des Betroffenen flattern lässt, die ist in unserem System nicht vorgesehen. Es gibt in Eilfällen allerdings die Option, sei es auf dem Weg des Darlehens oder auch als pauschalierte Vorauszahlung zu bekommen. Das ist mit dem Sachbearbeiter unter Darlegung der Gründe abzuklären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34078 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von RA987):
Auf was müssten wir in seiner Lage bei einem BG-Neuantrag am besten beachten?
1. Dass der Antrag auf Bürgergeld (zunächst genügt das Formular HA) spätestens am Mi, 31.7.24 im JC vorliegt. DAS ist eigentlich schon heute zu erledigen.
2. Eine Sanktion oder gar mehrere sind NICHT zu befürchten.
3. Das Kreuz bei JA...in Punkt 4 ist wichtig und richtig.
4. Unter Punkt 2 Antragstellung kann man ankreuzen: ab sofort
5. Nein, zur AU nichts. Es genügt zunächst völlig, den Hauptantrag HA mit seiner Unterschrift dem JC zuzustellen.
Alles weitere ergibt sich danach.
Im Formular HA wird nicht gefragt, welche Krankheiten man hat oder ob man gekündigt wurde. Jeder, der kein Geld hat, kann solch einen HA stellen. Alles weitere ergibt sich danach.

A) Bei Freunden leihen. Der Regelsatz hilft nicht.
B) Vorschussantrag stellen, erklären, warum zeitnah Leistungen notwendig seien. Kontoauszug vorlegen.
https://www.buergergeld.org/vorschuss/#Buergergeld-Vorschuss-beantragen

Der Bedarf steht erst fest, wenn der Antrag geprüft, berechnet und bewilligt ist. Und wenn weitere Unterlagen auch geprüft sind. zB Anlage EK,VM, KDU
Obdachlosigkeit droht nicht so schnell. Evtl. würde er eine Wohnungskündigung erhalten. Die aber wegen Mietrückstand erst nach 2 Monaten.
Helfer wie du könnten dem VM mitteilen, dass die Miete garantiert kommt.

-Hauptantrag---https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf
und
-Kosten der Unterkunft --- https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagekdu_ba032980.pdf
-Einkommen ---https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba032960.pdf
-Vermögen --- https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf

Vielleicht kannst du als guter Freund mit ihm schon etliches in diesen Formularen ausfüllen?...und zeitnah dem JC vorlegen. Er muss aber als Antragsteller unterschreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

In meiner Pause wollte ich zumindest ein oder zwei Antworten geben ...

Vielen Dank für die Rückmeldung.


Zitat (von EuleKK):
... Krankengeld gestellt? Wenn nein, warum nicht?



Der Vertrag war ab Anfang Juni für 5 Monate befristet. Im ersten Monat erkrankte er leider unerwartet.
Lt. Krankenkasse: Erkrankt jemand in den ersten 28 Tage einer Neueinstellung, so tritt die Krankenkasse mit einer (reduzierten) Geldleistung in dieser Zeit ein, dies ist quasi als eine Art Krankengeld anzusehen. Das dafür noch ausstehende Geld geht in den nächsten Tagen irgendwann auf sein Konto noch ein. Aber dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Wir erfuhren: Da er allgemein kein Anspruch auf ALG1 hat sowie keinen regulären Anspruch auf Krankengeld wie bei einer langjährigen Beschäftigung, hat er kein Anspruch auf Krankengeld.


D. h. es führt kein Weg am Bürgergeld vorbei.


(Wir kennen uns im Sozialrecht- bzw. Bürgergeld-Dschungel (leider) nicht aus.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34078 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von RA987):
Das dafür noch ausstehende Geld geht in den nächsten Tagen irgendwann auf sein Konto noch ein. Aber dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Das wäre Einkommen im Sinne von Bürgergeld nach SGB II.
Dann gäbe es zum monatl. Krankengeld noch ergänzendes Bürgergeld.
Bürgergeld sollte also trotzdem unverzüglich beantragt werden.
Zitat (von RA987):
Der Vertrag war ab Anfang Juni für 5 Monate befristet
Und in der Probezeit wurde er gekündigt? Und trotzdem hat er KS-Klage erhoben? Besser wärs gewesen, er hätte gleich Krankengeld+Bürgergeld beantragt.

Man fragt ja hier, weil man sich nicht auskennt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RA987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

vielen Dank für die gedankenreiche Rückmeldung.



Zitat (von wirdwerden):
Es ist außerdem sehr angebracht (vorsichtig formuliert), das Projekt nicht mit falschen Angaben zu starten oder ...


Falsche Angaben werden wir nicht machen. Dies wäre definitiv ein Genickbruch für ihn, wo er mit dem Rücken eh schon an der Wand steht. Hoffe, wir machen alles korrekt, da wir uns im Sozialrecht- bzw. Bürgergeld-Dschungel nicht auskennen.



Zitat (von wirdwerden):
Wenn die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist, ist das JC zuständig, selbst wenn man nicht mindestens 3 Stunden zur Verfügung steht.


Tatsächlich steht zurzeit nicht fest wie lange er noch AU ist.
Wie wir heute erfuhren schlechtestenfalls insgesamt 4 bis 5 Monate noch.

► Deshalb meine Nachfragen:

Was für eine Zeitspanne beeinhaltet "vorübergehende" AU?
Gibt es da eine Regelung oder Frist?
2 Wochen, 1 Monat, viertel Jahr, halbes Jahr?



Zitat (von wirdwerden):
Wieso droht Obdachlosigkeit,...


Dies droht, da der Vermieter ihn seltsamerweise auf dem Kicker hat. (Leider angezettelt durch seine Ex.)
Zudem besteht bereits Kontakt mit dem örtlichen Mieterverein. Der hiesige RA dort unterrichtete uns, dass bei einer fehlenden vollen Mietzahlung und zusätzlich einem fehlenden 0,01 Euro, der VM das Recht hat, fristlos zu kündigen.

Dazu kommt:
Der VM, der sonst immer sehr zügig seine Forderungen stellt, "schluderte" bei ihm zeitlich ein paar Monate und sendete ihm tatsächlich im März diesen Jahres eine Zahlungsaufforderung von 10 €, die seltsamerweise vom letzten Jahr aufgrund einer Fehlüberweisung aus eine NK-Abrg. ausstand.
Heißt, worst case, die gesamte Miete für August kann er tatsächlich nicht aufbringen. Wäre im "Hintergrund", aus welchen Gründen auch immer, eine Summe bzw. ein Rechnung offen von z. B. nur 5 €, erhält er die fristlose Kündigung.

Seinen Verpflichtungen kommt er sonst immer nach. Er ist auch im allgemeinen ein sehr ruhiger Zeitgenosse und angenehmer Mensch.



Zitat (von wirdwerden):
Wieso wird Krankengeld nicht weiter bezahlt, wie lange ist er denn schon arbeitsunfähig?


Siehe oben die vorherige Antwort.
Abgekürzt:
Ihm steht kein Krankengeld zu. Er hat keinen regulären Anspruch auf Krankengeld wie bei einer langjährigen Beschäftigung.
Zudem war der Vertrag von Anfang Juni für 5 Monate befristet. Im ersten Monat erkrankte er innerhalb der ersten Tagen unwartet und ist seit da an arbeitsunfähig.
In den ersten 28 Tage einer Neueinstellung kommt die Krankenkasse mit einer reduzierten Geldleistung bei einer Erkrankung des ANs auf.




Zitat (von wirdwerden):
ein Anspruch nach der Nahtlosigkeitsregelung gem. § 145 SGB III besteht


... leider nicht.



Zitat (von wirdwerden):
Es gibt in Eilfällen allerdings die Option, sei es auf dem Weg ... als pauschalierte Vorauszahlung zu bekommen.


Dies hört sich gut an.
Der Antrag wird zeitnah eingereicht, fragt sich nur wie lange es dauert bis da eine Rückmeldung inkl. eines Namens des zuständigen Sachbearbeiters kommen würde.
...... Telefonisch sind wir bisher nicht weitergekommen - die Notlage, obwohl wir diese beschrieben, rutschte mehrmals wie bei einer Teflonpfanne an den Mitarbeitern der Servicestelle ab.

► Gibt es irgendwas zu beachten, wenn wir dann den zuständigen Sachbearbeiter auf eine pausch. Vorauszhlg. ansprechen?



Vielen Dank für die zahlreichen Gedankengänge !
Dies hilft mir bzw. uns sehr.
Wenn es zeitlich passt, wäre ich für eine Rückmeldung auf meine obigen 2 ►-Fragen echt dankbar.

... (Muss jetzt erstmal weiter, die Arbeit ruft.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39389 Beiträge, 14149x hilfreich)

Ich wundere mich, wirklich. Da hat man Zeit und Kraft dazu, eine aussichtslose Kündigungsschutzklage einzureichen, ist aber parallel dazu nicht in der Lage, ein paar einfache Anträge zu stellen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RA987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

theoretisch wäre ich am Arbeiten, aber ich wollte zumindest für die 2 Rückmeldungen bedanken !
Mit der ersten Rückmeldung kann ich mich erst nachher in Ruhe beschäftigen,

und eben zwischendurch kurz auf die 2te antworten:



Zitat (von Anami):
Dann gäbe es zum monatl. Krankengeld noch ergänzendes Bürgergeld.


Von der Krankenkasse erfuhren wir, dass bei einer AU dieses sogn. "Krankengeld" in den ersten 28 Tagen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses von ihr getragen wird. Darüber hinaus nicht.

► Deshalb meine Nachfragen:

Was für ein "monatl." Krankengeld?
Würde der befristete gesetzliche Zeitrahmen von maximalen 28 Tage bei einer Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen einer Krankmeldung im Falle einer Kündigung ausgehebelt und das Krankengeld würde von der Krankenkasse weiter bezahlt?
ALG 1 berechtigt ist er nicht. Die Beschäftigung war frisch/neu.
Bisher bekamen wir nur Absagen, wenn es um das Thema "Krankengeld" ging.
Für hilfreiche Tipps an welcher Stelle wir noch wg. möglichem Krankengeld nachfragen können, wäre ich sehr dankbar.

... Ich sehe gerade leider den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr .... vielleicht übersehe ich etwas bei den ganzen Rattenschwänzen, die einmal die Erkrankung und zum anderen diese Kündigung nach sich zogen. Oh man.




Zitat (von Anami):
Und in der Probezeit wurde er gekündigt? Und trotzdem hat er KS-Klage erhoben? Besser wärs gewesen, er hätte gleich Krankengeld+Bürgergeld beantragt.


Leider konnte er aufgrund seiner schweren Erkrankungen nicht "gleich" bzw. unverzüglich Bürgergeld beantragen. Wir alle erfuhren auch viel zu spät von seinem gesundheitlichen Zustand.

Wir sind auch in den letzten Tagen schlauer geworden. Dümmer wurden wir dadurch nicht.
Der Arbeitgeber begang erhebliche Formfehler, auf die er sich letztendlich in seiner Kündigung beruft. Glück für unseren Freund, Pech für den Arbeitgeber. Ich kann wann andermal näheres dazu was schreiben, ist hier für den Neuantrag Bürgergeld nicht so relevant und meine Arbeit sitzt mir im Nacken.


Mensch, vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RA987
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Zitat (von wirdwerden):
Ich wundere mich, wirklich. Da hat man Zeit und Kraft dazu, eine aussichtslose Kündigungsschutzklage einzureichen, ist aber parallel dazu nicht in der Lage, ein paar einfache Anträge zu stellen?


Nicht wundern. Lohnt sich nicht.
Ein Segen nicht aussichtslos, sondern er wird tatsächlich gewinnen.
Kann jetzt aus Zeitmangel nicht auf die arbeitsrechtlichen Fakten eingehen.
Bei befristeten Verträgen, die auch noch zeitlich von Tag x bis Tag y festgelegt wurde, gibt es Dinge, die der AG vertraglich bzw. schriftlich nicht in Anspruch nahm, sich aber darauf in der Kündigung beruft.
Pech für den AG, Glück für unseren Freund. Das wird beim Gericht quasi nur noch "durchgewunken".

... und (leider) ist er gesundheitlich derzeit zu vielen nicht in der Lage.
Weder sich zu bewegen, noch teils kognitiv etwas mitzubekommen.
Nachdem wir erst viel später von seiner unerwarteten Erkrankung erfuhren, mussten wir uns irgendwie erstmal einen Überblick über alles verschaffen.
Wir kümmerten uns um die Kündigungsschutzklage, nun um den Antrag für das Bürgergeld ... er braucht quasi nur seine Unterschrift zu leisten.

Er hatte definitiv Glück im Unglück.
Zeit und Kraft ist bei ihm Mangelware.
Er muss erst wieder auf die Beine kommen, genesen und dann geht das Leben weiter.
So läuft es leider manchmal im Leben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
EuleKK
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld ruht jedoch, soweit und solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten hat. Während der ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber nicht zahlen, danach jedoch wieder.

Wenn der Arbeitgeber wegen der Kündigung nicht (mehr) zahlt, tritt wieder die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Hilfreich für eine konkretere Antwort wären folgende Daten-Angaben:
Ab wann begann das Beschäftigungsverhältnis?
War das Beschäftigungsverhältnis von vornherein befristet, wann ja für welche Dauer?
Ab wann begann die Arbeitsunfähigkeit?
Wann erhielt er/sie die Kündigung und zu wann?
Bis wann hat der Arbeitgeber gezahlt?
Wurde ihm/ihr ärztlicherseits durchgehend Arbeitsunfähigkeit attestiert?

MfG
EuleKK

-- Editiert von User am 23. Juli 2024 18:12

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34078 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von RA987):
theoretisch wäre ich am Arbeiten, aber ich wollte zumindest für die 2 Rückmeldungen bedanken !
Eigentlich komplett unnötig, hier auf alles einzeln und detailliert zu antworten. Jeder User kann lesen, was du schreibst. Wiederholungen sind unnötig.
1. !!! Man könnte heute abend ganz einfach den HA ausfüllen, unterschreiben lassen vom Betroffenen--- dann ab damit zum JC.

2. Dschungel haben Pfade, auf denen man kriechen kann. Man muss auch nicht alles verstehen.

3. AU ist AU--- über die Dauer entscheidet sein Arzt. zB auch monatelang...
Trotzdem ist im HA anzugeben: JA, ich fühle mich ges. in der Lage, mind. 3 Std. zu arbeiten.

4. Obdachlos wird er nur, wenn er auszieht nach Kündigung und keine andere Unterkunft hat.
Der Mieterverein hat zwar keine Wohnungen, hilft aber uU gegen eine Kündigung.

Zitat (von RA987):
, wenn wir dann den zuständigen Sachbearbeiter auf eine pausch. Vorauszhlg. ansprechen?
Ihr werdet möglichst gar keinen SB daraufhin ansprechen.
Man stellt einen schriftlichen Vorschuss-Antrag zur Sicherung des Wohnraums und Butter/Brot. Mit dem Hauptantrag HA zusammen.

Telefonisch?? Lächerlich.
In den JC-Hausbriefkasten stecken oder morgen früh am JC-Empfangstresen abgeben. Oder ganz normal und stresslos mit Einschreiben-Einwurf per Post.
Dann hat das JC die beiden Anträge auch vor dem 31.7.
Zitat (von RA987):
Ich sehe gerade leider den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr .
Ja, deshalb jetzt NUR das Wichtigste erledigen.

Zitat (von RA987):
Ich kann wann andermal näheres dazu was schreiben,
Das ist nicht nötig. Pass lieber auf deinen Job auf. :wink:

...ich wiederhol mich auch schon andauernd. Das sollten wir lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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