Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe bei meiner Steuererklärung bezüglich der Absetzbarkeit meiner Umzugskosten. Ich habe eine Ablehnung vom Finanzamt erhalten da meine Fahrzeitverkürzung nur 30 Minuten.
Hier ist meine Situation: Bis Ende Mai habe ich bei Arbeitgeber A gearbeitet, mit einer einfachen Strecke von 75 km und einer Gesamtfahrzeit von 110 Minuten hin und zurück. Da ich diese lange Pendelzeit verkürzen wollte, habe ich Anfang des Jahres einen neuen Arbeitgeber gesucht und bin am 1. Juni bei Arbeitgeber B angefangen.
Zu diesem Zeitpunkt betrug die einfache Strecke zu Arbeitgeber B 53 km, und die Fahrzeit hin und zurück lag bei 90 Minuten. Mit der Zusage (März)des neuen Arbeitgeber haben wir auch eine Wohnungssuche begonnen und konnten Mitte Oktober umziehen. Seit dem Umzug beträgt mein neuer Fahrtweg nur noch 27 km und die Fahrzeit hin und zurück 45 Minuten. Ohne Arbeitgeberwechsel hätte, der Umzug nicht stattgefunden.
Das Finanzamt hat jedoch die Kosten vom Umzugsunternehmen (ca. 1600 € an Erstattung) abgelehnt, mit der Begründung, dass ich nur 30 Minuten Fahrzeit einspare.
Ohne Arbeitgeberwechsel hätte für mich kein Umzug stattgefunden.
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 23. Juli 2024 11:43
-- Editiert von User am 23. Juli 2024 11:44
Finanzamt lehnt Umzugskosten ab
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
In H9.9 LStH wird der Arbeitgeberwechsel alleine schon als Indiz für eine berufliche Veranlassung genannt. Daher sollte m.E. mit der Kombination Wechsel und Ersparnis argumentiert werden (110 zu 45 Minuten). Falls noch weitere Argumente wie bessere Bezahlung, bessere Fortentwicklungsmöglichkeiten genannt werden können, wäre dies hilfreich.
Vielen Dank @Tom998.
Das macht mir Mut, und ich werde einen Einspruch einreichen. Ist es ratsam, dies von einem Fachanwalt machen zu lassen? Meine Rechtsschutzversicherung würde dies (mit 250€ Selbstbeteiligung) übernehmen.
Ansonsten würde ich den Einspruch nochmal ähnlich erklären wie bereits oben geschrieben. Aufgrund der Pendelei und des Perspektivwechsels war ich auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber (mein Gehalt ist auch gestiegen) und habe den Vertrag im März unterschrieben. Daraufhin habe ich ein Haus in der Nähe gesucht und diesen Mietvertrag im Mai unterschreiben können, aber erst im Oktober einziehen können. Daher bin ich noch von meiner alten Adresse gependelt. Durch meinen Arbeitgeberwechsel und den anschließenden Umzug habe ich meinen täglichen Arbeitsweg von 110 Minuten auf 45 Minuten verkürzt. Meiner Meinung nach wurde möglicherweise der Fehler gemacht, nur den Arbeitsweg vor und nach dem Umzug beim neuen Arbeitgeber zu betrachten, ohne den Arbeitgeberwechsel vorher zu berücksichtigen. Platztechnisch und kostentechnisch sind beide Häuser ähnlich.
Ist es ratsam, auch die Auszüge vom Arbeitsvertrag und Mietvertrag mitzuschicken?
Vielen Dank.
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ZitatIst es ratsam, auch die Auszüge vom Arbeitsvertrag und Mietvertrag mitzuschicken? :
Dass der AG gewechselt wurde, kann das Finanzamt an den intern vorliegenden Informationen bereits erkennen. Dass ein Umzug stattgefunden hat, ist offensichtlich.
Sollte das Finanzamt dennoch Unterlagen benötigen, wird es diese anfordern.
So mal mein Entwurf was ich nun absenden würden, was meint ihr?
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2023, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom 23.07.2024 ein. Die von mir geltend gemachten Umzugskosten wurden nicht anerkannt, obwohl der Umzug beruflich veranlasst war.
Bis zum 31. Mai 2023 war ich bei [alter Arbeitgeber] beschäftigt. Der tägliche Arbeitsweg von meinem damaligen Wohnort in [alter Wohnort] betrug 150 km, was eine Gesamtfahrzeit von 110 Minuten täglich bedeutete. Um diese lange Pendelzeit zu verkürzen, suchte ich einen neuen Arbeitgeber und begann am 1. Juni 2023 bei [neuer Arbeitgeber]. Der tägliche Arbeitsweg zu meinem neuen Arbeitgeber betrug 106 km, mit einer Fahrzeit von 90 Minuten pro Tag.
Nach der Zusage meines neuen Arbeitgebers am 15. März 2023 begannen wir mit der Haussuche und konnten schließlich am 15. Oktober 2023 nach [neuer Wohnort] umziehen. Seit dem Umzug beträgt mein täglicher Arbeitsweg nur noch 54 km mit einer Fahrzeit von 45 Minuten.
Obwohl der Umzug zunächst eine Reduzierung der Fahrzeit um 45 Minuten pro Tag brachte, beträgt die Gesamteinsparung im Vergleich zur ursprünglichen Fahrzeit zu [alter Arbeitgeber] 65 Minuten täglich. Der Umzug war notwendig, um die belastende Pendelzeit von 110 Minuten täglich erheblich zu reduzieren. Ohne den Arbeitgeberwechsel und den damit verbundenen Umzug hätte ich weiterhin eine unzumutbare Pendelzeit gehabt.
Ein weiteres Argument ist, dass ich durch den Umzug nicht mehr über die [Autobahn] über [Stadt] fahren muss. Gerade zu Feierabendzeiten gibt es dort häufig Staus kommt, die die Fahrtzeit zusätzlich verlängern.
Die Verkürzung der täglichen Fahrzeit um insgesamt 65 Minuten hat meine Lebensqualität erheblich verbessert und ermöglicht mir eine bessere Work-Life-Balance. Die gewonnene Zeit kann nun für Erholung, Familie und persönliche Aktivitäten genutzt werden. Der Wechsel zu meinem neuen Arbeitgeber hat nicht nur zu einer Reduzierung der Pendelzeit geführt, sondern auch zu einer beruflichen Weiterentwicklung und einem höheren Einkommen. Diese Vorteile wären ohne den Umzug nicht möglich gewesen.
Ich bitte Sie daher, meinen Einspruch wohlwollend zu prüfen und die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Weg damit.ZitatDie Verkürzung der täglichen Fahrzeit um insgesamt 65 Minuten hat meine Lebensqualität erheblich verbessert und ermöglicht mir eine bessere Work-Life-Balance. Die gewonnene Zeit kann nun für Erholung, Familie und persönliche Aktivitäten genutzt werden. :
Wenn möglich, anhand konkreter Beispiele ausführen.Zitat...sondern auch zu einer beruflichen Weiterentwicklung und einem höheren Einkommen. Diese Vorteile wären ohne den Umzug nicht möglich gewesen. :
ZitatGerade zu Feierabendzeiten gibt es dort häufig Staus :kommt, die die Fahrtzeit zusätzlich verlängern.
So nochmal ein kurzes Update:
Ich habe es vorher nochmal auf den "schnellen Dienstweg" versucht und die Beamtin direkt angerufen und ihr einfach die Situation geschildert. Sie hatte den Arbeitgeberwechsel wohl übersehen und lässt mir nun innerhalb10 Tage einen neuen Bescheid zukommen.
Manchmal kann es auch ganz einfach sein.
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