Vor Gewerbebeginn gekauften PC steuerlich geltend machen?

24. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
ResellingNoob
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vor Gewerbebeginn gekauften PC steuerlich geltend machen?

Im Februar 2024 habe ich mein Gewerbe angemeldet. Im steuerlichen Erfassungsbogen habe ich angegeben, dass ich seit 2022 gewerbetreibend bin. 2020 habe ich mir privat einen Computer für 850€ gekauft. Inzwischen nutze ich diesen auch geschäftlich. Wie genau muss ich vorgehen, falls das überhaupt möglich ist, um steuerlich davon zu profitieren? Ich nutze die Kleinunternehmerregelung, und einfache Buchführung per EÜR mit LexOffice.

PS: Ich arbeite derzeit an meiner Steuererklärung für 2022: Einkommenssteuererklärung, EÜR und Umsatzsteuererklärung.

-- Editiert von User am 24. Juli 2024 23:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5108 Beiträge, 1220x hilfreich)

Einlage zum Teilwert, d.h. zum Zeitwert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ResellingNoob
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich das ganze (Privateinlage) auch mit der einfachen Buchhaltung machen? Und wie würde ich das umsetzen wenn ich sowas wie SevDesk oder LexOffice benutze?

Und wie würde das dann mein Unternehmensgewinn schmälern, wäre das über die Zeitanteilige Abschreibung?
Und wir würde ich dann noch erklären bzw. umsetzen, dass ich den PC ja auch privat nutze und so nur einen Teil steuerlich geltend machen möchte?

Danke im Vorraus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5108 Beiträge, 1220x hilfreich)

Zitat (von ResellingNoob):
Und wie würde das dann mein Unternehmensgewinn schmälern, wäre das über die Zeitanteilige Abschreibung?

Ja.

Zitat (von ResellingNoob):
Und wir würde ich dann noch erklären bzw. umsetzen, dass ich den PC ja auch privat nutze und so nur einen Teil steuerlich geltend machen möchte?

Zum Beispiel, indem nicht 100%, sondern bspw. 80% ins BV eingelegt und abgeschrieben werden. Das sollte aber auch dokumentiert werden, da man annehmen könnte, der Teilwert betrage nur 80 %.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ResellingNoob
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zum Beispiel, indem nicht 100%, sondern bspw. 80% ins BV eingelegt und abgeschrieben werden. Das sollte aber auch dokumentiert werden, da man annehmen könnte, der Teilwert betrage nur 80 %.


Und wie würde ich so eine Einlage bei einfacher Buchhaltung (EÜR) in LexOffice vornehmen?

Grüße und Danke!

0x Hilfreiche Antwort

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