Kontoauszüge fälschen

26. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sremtal
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontoauszüge fälschen

Hallo, mit was für einer Strafe muss man rechnen, wenn man gefälschte Kontoauszüge beim Jobcenter einreicht und so ca. 450 Euro erschleicht? 

-- Editiert von Moderator topic am 26. Juli 2024 15:53

-- Thema wurde verschoben am 26. Juli 2024 15:53

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11133 Beiträge, 4287x hilfreich)

Zitat (von Sremtal):
...mit was für einer Strafe muss man rechnen...

§ 263 StGB sagt da "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe".

Als Ersttäter ohne Vorbelastung wird es eine Geldstrafe werden, Höhe schwer in der Glaskugel zu sehen, da jedes Gericht und jeder Richter da auf unterschiedlichen Frequenzen sendet.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 5882x hilfreich)

Ein Anwalt schreibt dazu u.a:

Was passiert bei falschen Angaben bei Hartz 4? Bürgergeld
Wenn dem Jobcenter oder einer anderen Sozialbehörde bekannt wird, dass ein Sozialleistungsbetrug vorliegt, so wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Bevor es zu einer Anklage kommt, wird im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Sozialämter, durch die Zollämter und die Staatsanwaltschaften aufgeklärt, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Erst dann wird über eine Anklage entschieden.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafverfahren-wegen-sozialleistungsbetrug-nach-263-stgb_168365.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Sremtal):
mit was für einer Strafe muss man rechnen, wenn man gefälschte Kontoauszüge beim Jobcenter einreicht und so ca. 450 Euro erschleicht?

Mit der Strafe, die das Gericht für Betrug (§263 StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe) in Tateinheit mit Urkundenfälschung (§267 StGB, Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe) für angemessen hält.

Je nach den individuellen Umständen (für die auch die Person des Angeklagten eine Rolle spielt) eine Freiheitsstrafe zur Bewährung im unteren Bereich (~ drei Monate) oder eine Geldstrafe von ~90 Tagessätzen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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