Hallo liebe 123recht Community,
ich habe eine Frage zu anrechnungsfreien Beträgen.
Ich bin Student und bekomme Bafög (ca. 1100 Euro).
Meine Frau bekommt Bürgergeld und wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Wir leben gemeinsam in einer Wohnung seit vor dem Studienbeginn und sind verheiratet seit vor dem Studienbeginn. Sie ist Hausfrau und kümmert sich um unser Kind <1Jahr.
1. Ich hatte irgendwo gelesen, dass Studiengebühren bzw. der Semesterbeitrag anrechnungsfrei bleibt. Stimmt das? Weil das wurde mir gerade vom Jobcenter Mitarbeiter verneint, mit folgender Aussage:
Zitat:...auf Ihre Anfrage v. xx.xx.24 teile ich Ihnen mit, dass die Leistungshöhe Ihres Bafögs Versicherungsbeträge berücksichtigt. Ein Abzug von Versicherungsbeträgen bzw. Studiengebühren kann daher, nicht berücksichtigt werden.
2. Es bleiben 100 Euro vom Bafög anrechnungsfrei. D.h. Von meinen 1100 Euro werden 1000 Euro als Einkommen angerechnet. Jedoch zahle ich ca. 200 Euro Krankenversicherungsbeiträge. D.h. von den 100 Euro extra, bleiben -100 übrig, da ich die Krankenversicherung zahlen muss. Sollte dies anrechnungsfrei sein?
Auch hier wurde dies abgelehnt, mit gleicher Begründung wie 1., da es schon Teil der Bafögbeträge war.
3. Bafög-Kinderbetreuungszuschuss ist anrechnungsfrei und als solches bestätigt worden.
Beispielrechnung zur Verdeutlichung:
Wir haben eine Bedarf inkl. Miete von 2000 Euro pro Monat.
Bafög +100 Euro.
Krankenversicherung von mir (Student) -200 Euro.
Semesterbeiträge ca. -65 Euro.
Also bleibt vom Bedarf 1835 Euro / 2000 Euro übrig. Kann man da irgendetwas machen?
Liebe Grüße
Lukas