DB Inkasso trotzdem Zahlung

27. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Weiß nicht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Inkasso trotzdem Zahlung

Schönen guten Tag,

ich habe am 01.06.2024 ein Deutschland Ticket online bei der DB gekauft. Scheinbar ein Folgenschwere Fehler. Bezahlt habe ich das ganze per Kreditkarte, habe aber auch meine Lastschrift für zukünftige Abbuchung hinterlegt.

Mitte Juni kam dann eine Abbuchung für Juni, die ich am 01.06 ja schon bezahlt hatte. Wenn wann sowas nun mal online Googelt hat gefühlt jeder zweite ein Problem mit doppelten Abbuchung von der Bahn. Daher habe ich die Buchung blockiert und dies der Bahn auch per E-Mail mitgeteilt.

Die juli Abbuchung ging normal durch.

Trotzdem bekomme ich nun schreiben der DB das ich ausstehenden Zahlung habe mein Ticket gekündigt wird und das ganze an ein Inkasso weitergeben wird.

Das Abocenter der DB reagiert nicht auf meine E-Mails und anrufen hat sich auch als Zeitverschwendung entpuppt.

Wie sieht es diesbezüglich mit meiner Schufa Auskunft aus? Noch steht nichts drin, wird es das?

Und wie zum fi.... mache ich diesem Saftladen klar das ihre Forderungen falsch ist?

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2505 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Weiß nicht ):
Und wie zum fi.... mache ich diesem Saftladen klar das ihre Forderungen falsch ist?

Indem du ganz altmodisch per Brief dem IB den Sachverhalt mitteilst und ggf sogar den Zahlungsnachweis mitschickst.

Zitat (von Weiß nicht ):
Wie sieht es diesbezüglich mit meiner Schufa Auskunft aus?

Woher sollen wir das wissen? Die DB ist m.W. kein Schufapartner, aber genaueres kannst du den AGB und dem IB Schreiben entnehmen. Dort pflegt man solche Sachen rein zu schreiben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124303 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von Weiß nicht ):
Daher habe ich die Buchung blockiert

Bedeutet was konkret?



Zitat (von Weiß nicht ):
Und wie zum fi.... mache ich diesem Saftladen klar das ihre Forderungen falsch ist?

Durch entsprechend formulierte gerichtsfeste Kommunikation.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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