Gesetzlich bestellte Betreuerin, wer bezahlt ihre Rechnung, wenn die betreute Person verstorben ist

27. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Langeron
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzlich bestellte Betreuerin, wer bezahlt ihre Rechnung, wenn die betreute Person verstorben ist

Liebe Forumteilnehmer,

der Bruder der verstorbenen Person bekam heute eine Rechnung der gesetzlich bestellten Betreuerin und ich gebe seine Frage hier weiter.
Seine Schwester ist vor kurzem verstorben, es bestand seit Jahren keine Verbindung und wer sie unter Betreuung gestellt hat, ist auch nicht bekannt. Er ist sehr betagt und bezieht Sozialhilfe, auch hat er vor, die Erbschaft auszuschlagen, ist auch kaum etwas da und der Weg ist zu kompliziert.

Die Frage ist, wer soll in diesem Fall die Betreuerin bezahlen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1623 Beiträge, 984x hilfreich)

Die Erben der verstorbenen Schwester. Wenn der Bruder erstmal ausgeschlagen hat, ist er kein Erbe mehr und muss die Betreuervergütung auch nicht zahlen.

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#2
 Von 
Langeron
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Kann er vorsorglich das Erbe ausschlagen, ohne abzuwarten, dass es die nähere Verwandschaft von ihr macht?

Älterer kranker Mann mit leichter Demenz - er ist jetzt in Panik.

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#3
 Von 
Sumsalabim
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Langeron):
Kann er vorsorglich das Erbe ausschlagen, ohne abzuwarten, dass es die nähere Verwandschaft von ihr macht?


Ja sicher. Für die 30 Euro Kosten braucht er dann keine Panik mehr zu haben.

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#4
 Von 
Langeron
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke. Er war schon am Verzweifeln.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124137 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Langeron):
Kann er vorsorglich das Erbe ausschlagen, ohne abzuwarten, dass es die nähere Verwandschaft von ihr macht?

Er hat 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Langeron
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hofft auch, dass alles klappen wird.

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