Was passiert bei Mietkauf wenn man Bürgergeld beantragen muss?

27. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Steffi12345123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert bei Mietkauf wenn man Bürgergeld beantragen muss?

Hallo Ihr Lieben,

Kennt sich wer etwas tiefgründiger mit Bürgergeld und wohnen aus?

Ein guter Freund hatte sich zum Jahresanfang von seiner Freundin getrennt.
Da er nach langem Suchen keine Wohnung in der Gegend finden konnte, ergab sich durch Zufall ein Angebot eine kleine Wohnung mit ca 50 qm gegen selbstausbau und Renovierungsarbeiten über Mietkauf zu übernehmen. Für monatlich 500€ inkl. Nebenkosten und Heizkosten war und ist das ein sehr gutes Angebot, da eine Mieterwohnung in gleicher Größe monatlich gut ein Drittel mehr an Miete kosten würde.
Er hat die Wohnung mittlerweile soweit renoviert, das die Wohnung bewohnbar, aber noch nicht vollständig fertig ist.

Vor 2-3 Monaten hatte mein Freund nun einen schweren Fahrradunfall mit Knochenbrüchen wodurch er nun seinen Job als Lagerist verloren hat. Er bezieht momentan noch Arbeitslosengeld, aber dies endet bald und er würde ins Bürgergeld fallen, wenn er nicht zeitnah einen anderen Job findet.

Wenn der Fall wirklich eintreten sollte, würde ja das Jobcenter bei einer Mietwohnung theoretisch die Miete in angemessener Höhe übernehmen.
Allerdings gehört ihm ja die Wohnung noch nicht und er muss ja noch mehrere Jahre abbezahlen.

Da seine Wohnung zwar von der Größe und den monatlichen Kosten im Rahmen wäre, aber die Wohnung allerdings keinen Mietvertrag hat sondern einen Mietkaufvertrag, wird das Jobcenter vermutlich keine Kosten für Unterkunft übernehmen.

Was bedeutet würde, er würde die monatliche Abzahlung nicht mehr leisten können und die Wohnung verlieren.

Eine angemessene Mietwohnung zu finden ist in der Gegend kaum möglich, und auch die Mieten würden um rund 1/3 mehr kosten , die das Amt wahrscheinlich auch nicht als angemessen ansehen würde.

Es ist nachvollziehbar das dass Amt einem keine Eigentumswohnung abzahlt, aber gibt es nicht nach dem SGB eine Grauzone oder Regelung das die Möglichkeit in so einem Fall besteht das die Kosten übernommen werden könnten, da die Wohnung von der Größe und den monatlichen Kosten angemessen ist, obwohl es sich dabei um einen Mietkauf statt um Miete handelt?

Den wenn er die Wohnung verliert und auch nicht rechtzeitig eine neue findet die dem Amt entspricht, was dann ?

Kennt sich hier jemand aus wie das rechtlich aussieht ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13108 Beiträge, 4454x hilfreich)

Ich kenne mich jetzt leider mit den Gepflogenheiten beim Mietkauf nicht aus und habe auch im SGB II so eine Konstellation noch nicht gehabt.

Du hast also einen Vertrag, in dem einerseits ein Kaufpreis vereinbart ist, andererseits aber auch eine Kaltmiete. Die Kaltmiete wird auf den Kaufpreis angerechnet (voll oder teilweise?) und wenn dann in ferner Zukunft der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, geht die Immobilie in Dein Eigentum über. Darüber hinaus zahlst Du Heiz- und Nebenkosten entweder an den (Noch)Eigentümer oder direkt an die jeweiligen Versorger. Soweit richtig?

M.E. müsste das Jobcenter die Kosten übernehmen. Allerdings steht das irgendwie auch dem Grundsatz entgegen, dass mit den Bürgergeldleistungen kein Vermögen aufgebaut werden darf. Denn das passiert hier ja definitiv.

Gut möglich, dass das Jobcenter hier erstmal sagen wird, wir zahlen nur die Heiz- und Nebenkosten. Der Rest ist einer Tilgungsrate für ein Hypothekendarlehen gleichzusetzen und wird nicht gezahlt. Darauf dass das passiert, solltest Du Dich zumindest einstellen. Gegen einen solchen Bescheid müsstest Du dann Widerspruch einlegen und dann vermutlich vor dem Sozialgericht klagen. Ich persönlich würde es wohl darauf ankommen lassen und versuchen die Übernahme durch das Jobcenter durchzusetzen. Spätestens dann, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wurde, solltest Du Dir einen im SGB II spezialisierten RA nehmen, denn das ist jetzt wirklich keine alltägliche Frage und m.W. bisher gerichtlich nicht geklärt.

Andererseits stellt sich die Frage, was würdest Du tun, wenn 100% klar wäre, dass das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt?

Ich gehe davon aus, und hoffe für Dich, den Mietkaufvertrag hast Du zu einer Zeit abgeschlossen, als noch nicht absehbar war, dass Du arbeitslos werden würdest?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Steffi12345123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe zu so einer Konstellation auch nichts finden können.

Natürlich war bei Vertragsabschluss nicht absehbar das eine Arbeitslosigkeit eintritt.
Wohnung hat er ja so oder so gebraucht und warum mieten wenn er zum gleichen Preis auch Mietkauf machen kann.

Ja es wurde ein Mietkaufvertrag gemacht
Mit einem Kaltbetrag 400€ und 100€ sind Nebenkosten und Heizung.
Hier hatte der Makler angeboten diese selbst zu bezahlen oder als Pauschale zum Kaltbetrag. Da es einfacher erschien, hat er sich entschieden die Nebenkosten direkt mit an den Verkäufer zu bezahlen, wie man es auch bei einer gemieteten Wohnung tut.
Abzahlungsdauer 20 j und 8 Monate sind nun schon bezahlt.

Er ist im Grundbuch als Käufer vermerkt - und mit Letzter monatlicher Zahlung ist er dann finaler Eigentümer. Muss wohl bei Mietkauf so über einen Notar vermerkt werden , da ein alleiniger Mietkaufvertrag nicht rechtsgültig ist , falls der noch Eigentümer stirbt oder das Haus verkauft etc .

Er zahlt also quasi wie Miete an den Verkäufer ab und keinen Kredit an eine Bank.

Mein Gefühl sagt mir das dass Jobcenter sich hier quer stellen wird.

Auch wenn nur Heiz bzw. Nebenkosten übernommen werden sollten, wäre das schon existenzgefährdend da er auch kein Schonvermögen besitzt und vom Pauschalsatz des Bürgergeldes nicht bezahlbar ist.

Zitat

Andererseits stellt sich die Frage, was würdest Du tun, wenn 100% klar wäre, dass das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt?

Genau deswegen stelle ich ja diese Frage, weil ich es nicht weiß wie es dann weitergeht, wenn er nicht rechtzeitig wieder eine Arbeit findet ….

Er würde die Wohnung ziemlich sicher verlieren … und dann sitzt er auf der Straße….
Eine neue Wohnung zu finden würde dieses Szenario noch enorm weiter erschweren, da kaum kleine Wohnungen zur Miete angeboten werden und die Referenzen durchaus negativ ausfallen würden, sollte der neue Vermieter eine Selbstauskunft fordern bzw. sich beim letzten Eigentümer erkundigen wieso er aus der alten Wohnung ausziehen musste.

Das würde den Sachverhalt noch komplizierter machen als er so schon werden könnte.

Deshalb frage ich ja ob es irgend welche Erfahrungswerte oder Paragrafen gibt, die hier hilfreich sein könnten ….seufz

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
wenn er nicht rechtzeitig wieder eine Arbeit findet ….
Dann wäre doch jetzt das erste und wichtige--- jetzt sofort auf die Suche nach einem Job begeben. Anstatt über vollkommen ungelegte Eier sinnieren....was wäre, wenn.
Zitat (von Steffi12345123):
Es ist nachvollziehbar das dass Amt einem keine Eigentumswohnung abzahlt,
Nö, so ist das ja nicht. Es gibt viele Eigentümer, die bedürftig sind und noch ihre Wohnung abbezahlen. Die setzt auch kein JC oder Sozialamt auf die Straße. Aber die Sozialbehörden zahlen nicht alles.

Irgendwie kann ich die Zahlen und Daten hier nicht so recht passend zusammenfügen. Aber das ist evtl. nicht relevant.
Wann endet sein ALG?
Nach dem Unfall im Mai gabs doch sicher erstmal erstmal LFZ, dann Krankengeld/ALG.
Und trotzdem wurde er schon gekündigt?

Man kann einen Antrag beim JC stellen, alle erforderlichen Angaben machen und trotzdem gleichzeitig intensiv nach nem Job suchen. uU tuts auch ein Minijob mit 538,- ...wegen der Einschränkungen??
Krank/AU ist er ja jetzt nicht mehr, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13108 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat:
Deshalb frage ich ja ob es irgend welche Erfahrungswerte oder Paragrafen gibt, die hier hilfreich sein könnten


Wie gesagt, über Erfahrungswerte die hier helfen könnten, verfüge ich jedenfalls nicht. Und Du kannst mir glauben, ich habe eine Menge Erfahrung mit den absurdesten SGB II Konstellationen. Von daher fürchte ich, wirst Du hier auch niemanden finden, der über entsprechende Erfahrungen verfügt. Abgesehen davon, Erfahrungen mit einem Jobcenter - egal ob positiv oder negativ - sagen auch überhaupt nichts darüber aus, wie ein anderes Jobcenter entscheidet.

§§ helfen hier auch nicht wirklich weiter. Maßgeblich wäre wohl § 22 Abs. 1 SGB II, der eben bestimmt, dass das Jobcenter die tatsächlichen, soweit angemessenen, Kosten zu übernehmen hat. Angemessen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von der zuständigen Behörde auszulegen und anzuwenden ist. Und bei einem Mietkauf könnte man durchaus auf die Idee kommen zu sagen, es ist nicht angemessen, dem Betroffenen den Kauf einer Immobilie zu finanzieren.

Wie sehen denn überhaupt die Kündigungsmöglichkeiten hinsichtlich des Mietkaufvertrages aus? Kommt man aus diesem Vertrag überhaupt so ohne Weiteres wieder raus?

Im Übrigen bleibt eigentlich nur, was @Anami schon geschrieben hat: Möglichst schnell einen Job finden, damit sich die Frage der Beantragung von Bürgergeld am besten gar nicht erst stellt. Parallel am besten schonmal nach einer Mietwohnung suchen. Suchen heißt ja noch nicht, dass man eine findet und die dann auch tatsächlich mietet. Je nachdem, wie lange der ALG Bezug noch dauert, kann man sich auch schonmal beim örtlichen Jobcenter beraten lassen. Dann hat man zwar noch keine verbindliche Entscheidung, aber zumindest mal eine erste Einschätzung, wie die dann später zuständige Behörde das ganze vermutlich entscheiden würde. Den Gesprächsinhalt sollte man sich schriftlich in Form einer Niederschrift bestätigen lassen, die von beiden Gesprächspartnern zu unterschreiben ist.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Steffi12345123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich sind wir schon intensiv auf Jobsuche …. Ich sehe das auch so, dass es am besten wäre und sehr viele Nerven schonen würde, wenn man mit so einem Sachverhalt nicht ans Jobcenter herantreten müsste, denn auch die Sachbearbeiter dort werden mit der Situation erstmal überfordert sein und sich auch mit der Beratung deutlich zurückhalten werden.
Ich befürchte auch das es ohne einen Rechtsbeistand sehr sehr schwierig werden wird.

Aber das Arbeitslosengeld läuft nun noch 2-2,5 Monate und das ist auch nicht mehr wahnsinnig viel Zeit.

Da er sich bei dem Unfall die linke Schulter gebrochen hatte, hat Amazon anscheinend nicht lange gefackelt und ihn fristgerecht gekündigt. Vermutlich weil sie davon ausgingen das er mit der Schulter auch so schnell nicht wieder als Lagermitarbeiter einsatzbereit sein wird. Die Dame von der Physiotherapie vermutet das leider auch.

Aber ich hatte gehofft das sich hier vielleicht jemand etwas detaillierter mit dem Thema Mietkauf und den eventuellen Möglichkeiten auskennt… weil er sich dann nicht selbst so sehr unter Druck setzen würde bzw zusätzlich nun auch noch die Angst hat die Wohnung verlieren zu können, wenn er nicht schnell irgendwo Arbeit findet . Das macht ihm natürlich psychisch zusätzlich mürbe.

Arbeit findet er auf jedenfall wieder … nur da wir aus einer recht ländlichen Ecke sind, ist eben noch nicht abschätzbar wie schnell

Trotzdem möchte ich mich schon mal bei euch bedanken für euere Einschätzung und Informationen. Zumindest wissen wir schon etwas mehr als vorher

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
sich auch mit der Beratung deutlich zurückhalten werden.
Wieso Beratung?
Man stellt bei Bedürftigkeit einen Antrag auf Bürgergeld, lässt das JC prüfen, nachfragen, berechnen, bewilligen---oder ablehnen. Bei Ablehnung kann man Widerspruch erheben und hat hoffentlich gute Gründe.
Das JC, (hier der Arbeitsvermittler als einziger Ansprechpartner) ist nicht zuständig für eine Beratung, wie man seinen Mietkauf vom JC bezahlt bekommt.
Zitat (von Steffi12345123):
Aber das Arbeitslosengeld läuft nun noch 2-2,5 Monate
Seltsam, denn vor 2-3 Monaten war ja erst der Unfall.
Zitat (von Steffi12345123):
Die Dame von der Physiotherapie vermutet das leider auch.
Hä? Welche Kompetenzen im Arbeitsrecht hat die?
Zitat (von Steffi12345123):
bzw zusätzlich nun auch noch die Angst hat die Wohnung verlieren zu können.
Es kommt ja hierbei nicht so sehr auf das JC und das Konstrukt/Mietkauf an, sondern auf den *Verkäufer* dieser Wohnung.
Es soll ja auch einsichtige Verkäufer/Vermieter geben. Es scheint ein Privatmann zu sein. Evtl. könnte man jetzt schon mal bei dem vorfühlen... ob man mal aussetzen könne wegen Unfall, Job los, Freundin los, Geldlos...
Versuch macht auch dann erstmal kluch--- bevor man jetzt schon Tränen vergießt.
NICHTS ist passiert.

Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Steffi12345123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun Beratung in dem Sinne - da sicher die Leistungsabteilung die Situation evtl. vorab schon sagen kann - Gibt da garkeine Möglichkeit, oder unter gewissen Umständen sowas im Einzelfall übergangsweise ganz oder anteilig unterstützt werden könnte. ‍♀

Einfach das man vorab zumindest schon mal ne Tendenz hat …

Und nein es ist nicht seltsam das nur noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, da er keinen vollen Anspruch mehr hat.

Und die Dame von der Physiotherapie hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun, warum auch ?
Die Kündigung war ordentlich.
Sie hegte nur auch etwas die Vermutung das die gebrochene Schulter inkl op, und Nachbehandlung mitunter ein Grund gewesen sein könnten, das Amazon ihn gekündigt haben könnte.

Jedoch glaube ich die Idee mal auf den Verkäufer zuzugehen , ist vielleicht gar nicht so schlecht …. Werd ich ihn mal fragen ob er den auch kennt , denn soweit Ich weiß hatte er bisher immer nur mit oder von einem Makler geredet

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34105 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Steffi12345123):
Nun Beratung in dem Sinne...
Nö. Die berät nicht, die rechnet Leistung in € aus, wenn die Voraussetzungen nach SGB II erfüllt sind. Das geht los, wenn ein Erstantrag/Haupantrag auf Bürgergeld und weitere notwendige Anlagen zur Prüfung vorliegen.
Das JC ist wirklich keine Lebensberatungsstelle für alle möglichen Fälle.
*Beraten* wird von der Arbeitsvermittlung zur möglichst schnellen Vermittlung in Arbeit. Mit einem Arbeitsvermittler bekommt man auch erst Kontakt, nachdem man im JC vorgesprochen und einen Antrag gestellt hat. Schließlich braucht man erstmal ne Nummer. Als Kunde.

Zitat (von Steffi12345123):
Gibt da garkeine Möglichkeit...
Doch. 1. Antrag stellen. 2. Abwarten, was das JC antwortet. 3. Dann hat man die Tendenz, oder sogar ein Ergebnis.
Zitat (von Steffi12345123):
hatte er bisher immer nur mit oder von einem Makler geredet
Oben steht, dass dein Freund seit 8 Monaten zahlt und Käufer mit Kaufvertrag ist, auch schon im Grundbuch vorgemerkt ist...Er kennt also den Verkäufer. Der Makler makelt längst für andere.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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