Erhöhung Bezüge (Soldat) durch neue Eheschließung=Erhöhung Kindesunterhaltszahlung?

28. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
3plus2dad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung Bezüge (Soldat) durch neue Eheschließung=Erhöhung Kindesunterhaltszahlung?

Also ich plane, die aufgrund im Mai 2025 anstehende Erhöhung meiner Dienstbezüge durch die Auszahlung des (Stief-)kinderbezogenen und namentlich auf meiner Bezügeabrechnung ausgewiesenen Familienzuschlags sowie den Familienzuschlag aufgrund Eheschließung per Dauerauftrag von meinem Girokonto auf das Konto meiner zukünftigen Ehefrau umzuleiten, um die Zweckbezogenheit klar zu belegen und so nicht in der Kundesunterhaltszahlungspflicht meiner drei leiblichen Kinder zu steigen. Schließlich zahlt mein Dienstherr dieses zusätzliche Geld für die per Eheschließung neu gegründete Kernfamilie, somit müsste dies doch auch sicher vor Forderungen seitens meiner Ex-Frau (offiziell für meine drei Kinder aus erster Ehe) sein…?!!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Nö, ist es nicht. Man kann bestehende Ansprüche nicht durch eigene Definition und anderes Konto materiell-rechtlich "vernichten."

wirdwerden

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1328 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
Also ich plane, die aufgrund im Mai 2025 anstehende Erhöhung meiner Dienstbezüge durch die Auszahlung des (Stief-)kinderbezogenen und namentlich auf meiner Bezügeabrechnung ausgewiesenen Familienzuschlags sowie den Familienzuschlag aufgrund Eheschließung per Dauerauftrag von meinem Girokonto auf das Konto meiner zukünftigen Ehefrau umzuleiten, um die Zweckbezogenheit klar zu belegen und so nicht in der Kundesunterhaltszahlungspflicht meiner drei leiblichen Kinder zu steigen.


Du kannst das Geld wohin auch immer umleiten...das ändert nichts daran, dass du durch die Erhöhung ggf. mehr Kindesunterhalt zu zahlen hast.

Zitat (von 3plus2dad):
Schließlich zahlt mein Dienstherr dieses zusätzliche Geld für die per Eheschließung neu gegründete Kernfamilie, somit müsste dies doch auch sicher vor Forderungen seitens meiner Ex-Frau (offiziell für meine drei Kinder aus erster Ehe) sein…?!!


Haben deine Stiefkinder keinen eigenen Vater, der sie unterhält?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1623x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
um die Zweckbezogenheit klar zu belegen und so nicht in der Kundesunterhaltszahlungspflicht meiner drei leiblichen Kinder zu steigen


das wird die nicht helfen.....Eohin das Geld fliesst ist irrelevant. Die Summe steht auf der Abrechnung und fliesst in die Berechnung ein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
3plus2dad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf meiner Bezügeabrechnung sind meine drei leiblichen Kinder tabellarisch aufgemerkt mit dem Vermerk „Keine Zahlung" in der letzten Spalte.

In dieselbe Tabelle kämen ab Eheschließung dann meine beiden Stiefkinder namentlich erwähnt hinzu und in der o.g. letzten Spalte stünde dann jeweils das Datum bis wann ich eben für diese beiden Kinder den kindbezogenen Familienzuschlag erhalte. Klare Zuordnung ist hierbei also gegeben, und zwar im direkten Kontrast zu den nicht erfolgenden Zahlungen für meine drei leiblichen Kinder. Die (Brutto) €672,80,- erhält, durch ihre mittlerweile erfolgte Verbeamtung, meine Ex-Frau.

Meine Verlobte erhält von ihrem Ex-Mann nicht mal soviel Kindesunterhalt für ihre zwei Kinder wie meine Ex-Frau für eines meiner drei Kinder. Die Stadt ergänzt hier zwar, aber meine Verlobte erhält nicht einmal den Mindestsatz nach DDT!

Es kann ja nicht die Lösung sein, dass wir gar nicht heiraten sollten, weil das Geld, das ich von meinem Dienstherrn für meine neu gegründete Familie erhalte, diesen nicht geben, sondern wir unterm Strich weniger für uns zur Verfügung haben…!

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17241 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
diesen nicht geben, sondern wir unterm Strich weniger für uns zur Verfügung haben…!

Sie wollen ernsthaft behaupten, dass Sie nach der Hochzeit weniger Geld haben als vorher?

Der Sinn des Kindesunterhalts ist, dass die Kinder am Lebensstandard des Vaters teilhaben. Wenn sich der Wohlstand des Vaters durch eine netto-Gehaltserhöhung verbessert, sollen auch die untethaltsberechtigen Kinder davon profitieren. Ob die Wohlstandsverbesserung daher kommt, dass man einen besser bezahlten Job, bekommt, im alten Job eine Gehaltserhöhung bekommt, der Arbeitgeber mehr Zuschläge wegen einer Hochzeit zahlt, oder man eine günstigere Steuerklasse bekommt - alles egal.

Im übrigen steht es Ihnen frei, sich für eine Abschaffung des Familienzuschlags einzusetzen. Der ist ja politisch sowieso nicht unumstritten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34050 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
Also ich plane, die aufgrund im Mai 2025 anstehende Erhöhung meiner Dienstbezüge durch die Auszahlung des (Stief-)kinderbezogenen und namentlich auf meiner Bezügeabrechnung ausgewiesenen Familienzuschlags sowie den Familienzuschlag aufgrund Eheschließung per Dauerauftrag von meinem Girokonto auf das Konto meiner zukünftigen Ehefrau umzuleiten, um die Zweckbezogenheit klar zu belegen und so nicht in der Kundesunterhaltszahlungspflicht meiner drei leiblichen Kinder zu steigen.
Der schöne lange Satz bringt dich nicht ans Ziel.

Zitat (von 3plus2dad):
Meine Verlobte erhält von ihrem Ex-Mann nicht mal soviel Kindesunterhalt für ihre zwei Kinder wie meine Ex-Frau für eines meiner drei Kinder.
Schade. Armer Ex. Was hat das mit deiner Frage zu tun?
Zitat (von 3plus2dad):
aber meine Verlobte erhält nicht einmal den Mindestsatz nach DDT!
Vermutlich kann der Kindsvater gar nicht zahlen. Die Stadt/das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss? Falls ja, ist dieser stets weniger als der DDT-Unterhalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

Alle Jahre wieder kommt zwar das Christuskind ..... wesentlich öfters kommen hier gleichlautende Anfragen, wirklich und ständig. Und es bleibt bei der gleichlautenden Antwort: nein, es gibt keinen Weg, diese Zuschläge quasi aus der ganzen Unterhaltsberechnung auszuklammern. Es ist einerlei, wie sich ein Zuschlag nennt; er ist nicht zweckgebunden, sondern fließt in das allgemeine Familieneinkommen rein und ist deshalb auch bei Unterhaltsberechnungen zu berücksichtigen.

wirdwerden

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#8
 Von 
3plus2dad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Reaktion auf:

„Sie wollen ernsthaft behaupten, dass Sie nach der Hochzeit weniger Geld haben als vorher?"

Im ersten Schritt wird natürlich mehr ausgezahlt, aber wenn es dann zu einer Nachforderung an Kindesunterhalt kommt, ich in der Stufe steige und meine Verlobte noch weiterhin krankheitsbedingt (mir fällt gerade auf, dass ich diesen wichtigen Punkt für die Gesamtbetrachtung vergaß zu erwähnen) im Bürgergeld ist, haben wir gemeinsam unterm Strich weniger Geld
zur Verfügung, exakt…!

Inwiefern wird denn das Geld, das ich für meine Stiefkinder bekomme, geschützt? Das soll vollkommen egal sein?!?

Das riecht nicht nur, sondern stinkt förmlich nach Novellierungsbedarf…!

Ich zahle für meine drei Kinder rund €1.400,— jeden Monat, Tendenz natürlich steigend, den kindbezogenen Familienzuschlag hat berufsbedingt seit November 2023 meine Ex auch und das Kindergeld aufgrund des Residenzmodells natürlich und sie verdient noch selbst ganz gut, also irgendwann muss es ja mal gut sein…

Absolut nicht zeitgemäß sowas…, insbesondere Deutschland ist voller Patchworkfamilien! Gut, dass beide Partner wenigstens ab Mai 2025 denselben Doppelnamen tragen dürfen, sodass sich alle unsere insgesamt fünf Kinder bei unserem dann neuen Familiennamen jeweils mit
dem ihren wiederfinden können… :love:


-- Editiert von User am 28. Juli 2024 23:31

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17241 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
Absolut nicht zeitgemäß sowas…, insbesondere Deutschland ist voller Patchworkfamilien!

Genau - durch den Kinderzuschlag werden Patchworkfamilien benachteiligt. Deshalb gehört er vollständig abgeschafft und stattdessen z B. das Kindergeld erhöht.

Der Kinderzuschlag ist ein Anachronismus aus der Kaiserzeit - und da gab es keine Patchworkfamilien. (Berufstätige Ehefrauen auch nicht, weshalb es ja auch immer noch den Herdzuschlag für verheiratete Staatsdiener gibt - halt um die Frau am heimischen Herd zu versorgen)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39379 Beiträge, 14147x hilfreich)

drkabo, volle Zustimmung. Noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang. Abgesehen davon, dass Arbeit für Ehefrauen letztlich ein absolutes "no go" war, die Arbeitsaufnahme von der Genehmigung des Mannes abhängig war, mussten ja noch bis weit ins letzte Jahrhundert hinein verbeamtete Frauen bei Eheschließung ihren Job aufgeben. Auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes machte dieser Zuschlag seinerzeit Sinn.

Noch zu Zeiten unserer Großeltern war ein Synonym für Lehrerin die Vokabel "Fräulein." Daran erinnere ich mich noch gut.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34050 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
und meine Verlobte noch weiterhin krankheitsbedingt (mir fällt gerade auf, dass ich diesen wichtigen Punkt für die Gesamtbetrachtung vergaß zu erwähnen) im Bürgergeld ist, haben wir gemeinsam unterm Strich weniger Geld
Dann heiratet doch jetzt.... :love:
Dann wird neu *gewürfelt* und gerechnet.
Dass man wegen Krankheit ins Bürgergeld fällt, verstehe ich nicht so ganz.
Dass es einer jungen Mutter aber wegen der eigenen Kinderbetreuung uU für eine gewisse Zeit nicht zumutbar ist, erwerbstätig zu sein... kommt hin.

Zitat (von 3plus2dad):
also irgendwann muss es ja mal gut sein…
Nö...bzw. JA. Du willst es nicht verstehen.
Zitat (von 3plus2dad):
Absolut nicht zeitgemäß sowas…,
Wenns nur das wäre. Aber so isses: Kaum kratzt eine alte unschöne Regelung an der eigenen Haut, wird geschrieen...nach Novellierung.
Mach dich doch auf den Weg, den Zopf zu beschneiden.

Empfehlung auch für Beamte:
https://www.youtube.com/watch?v=H420fv9pF7U

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17241 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes machte dieser Zuschlag seinerzeit Sinn.

Seinerzeit halt.
Aber in unserem Bundesland ging trotzdem gerade ein Aufschrei durch die Beamtenlobby, weil unser Landesfinanzminster bei der Berechnung des Soldes einkalkuliert hatte, dass Ehepartner von Beamten auch arbeiten könnten und das Bild "ein Staatsdiener ist automatisch Alleinversorger seiner gesamten Familie" möglicherweise nicht mehr zeitgemäß ist.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 519x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
Die Stadt ergänzt hier zwar


Bedeutet das, dass sie für ihre Kinder Unterhaltsvorschuß bekommt?

Dann fällt dieser mit der Heirat weg,

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#14
 Von 
3plus2dad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort auf:

„ Bedeutet das, dass sie für ihre Kinder Unterhaltsvorschuß bekommt?

Dann fällt dieser mit der Heirat weg"

Ja, genau, daher auch meine Aussage, dass wir durch unsere Heirat uns finanziell unterm Strich schlechter stehen würden.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34050 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
dass wir durch unsere Heirat uns finanziell unterm Strich schlechter stehen würden.
Nach einer Eheschließung verschieben sich etliche *Parameter*, evtl. bringt sie sogar positive Synergieeffekte. Nur auf den U-Vorschuss zu schauen, bringt ein schiefes Bild.

Also alles prüfen. Erst dann über alte Zöpfe motzen.
Oder:
Eben doch nicht heiraten, ist ja auch so ein alter Zopf...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
3plus2dad
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich (auch nicht ursprünglich, bitte mein Startposting lesen) über die Existenz des familienbezogenen und ehebegründeten Familienzuschlages beschwert.

Ich wusste bis zu der interessanten Erklärung hier im Forum aber auch nicht wo der historische Usprung für den Familienzuschlag für die Berufsgruppe Beamte, Richter und Soldaten liegt.
Aber auch dies zu lernen war nicht meine Motivation.

Anders ausgedrückt finde ich es einfach unfair, dass eine neu gegründete Familie von ihrem Familienzuschlag an die davor gegründete Familie abgeben muss, obwohl sie keinen Cent weniger an Kindesunterhaltzahlungen erhält, also faktisch nicht (!) schlechter gestellt wird durch die Gründung der zweiten Familie.
Wenn so die Rechtsprechung aber ist, ist das nicht zeitgemäß und nachteilig für alle Patchworkfamilien (insbesondere die nachfolgenden Familienkonstellationen).

Es gilt dann nämlich tatsächlich -und wie ich finde traurigerweise- durchzurechnen, ob man sich finanziell durch einen womöglichen Aufstieg in der DDT nicht unterm Strich finanziell verschlechtert…- so lange meine Verlobte also im Bürgergeld etc. steckt, ist es auf jeden Fall nicht ratsam, soviel hab ich von hier mitgenommen schon mal, danke dafür ‍♂

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34050 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von 3plus2dad):
Anders ausgedrückt finde ich es einfach unfair,
Ich habe schon lange aufgehört, Unfairness an allem möglichen zu suchen, wenn es nachteilig für mich ist.
Ich habe deinen 1.Beitrag gelesen. Du hast *Geld-Umleitungen* ab 2025 geplant. Geht nicht, klappt nicht.
Ich habe auch gelesen, dass du Patchworkfamilien besonders getroffen siehst--- bei euch wird es doch keine... Rechtsprechung gibts, wenn jemand klagt und klagt und... letztlich eine Entscheidung vom Gericht vorliegt.

Zitat (von 3plus2dad):
dass eine neu gegründete Familie von ihrem Familienzuschlag an die davor gegründete Familie abgeben muss,
Es wurde dir doch empfohlen, gegen den alten unfairen/ungerechten Zopf vorzugehen. zB mit ner Petition.

Welche finanziellen Vorteile habt ihr denn nach eurer Eheschließung? Wiegen diese die *Nachteile* evtl. auf?
zB Steuerklassenwechsel, evtl. bald mehr Kindergeld vom Staat, evtl. Kinderzuschlag zum Kindergeld, evtl. Wohngeld, evtl. doch Erwerbstätigkeit deiner Verlobten.
Kosten für nur 1 Wohnung, falls ihr noch nicht zusammen wohnt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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