Als externer Mitarbeiter/Dienstleister beim Kunden Werksschließung Zwangsurlaub

28. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
mifan88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Als externer Mitarbeiter/Dienstleister beim Kunden Werksschließung Zwangsurlaub

Hallo

Ich sitze für meine Firma beim Kunden als externer Mitarbeiter, der Kunde hatte schlechte Geschäftszahlen im letzten Quartal, so das man, wurde vom Kunden + Betriebsrat so festgelegt, im August eine Werksschließung macht für zwei Wochen = 10 Tage.
Wurde 5 Wochen vorher angekündigt an alle Mitarbeiter.
Muss jetzt als Externer Mitarbeiter 10 Tage Zwangsurlaub im August nehme, ist das zulässig ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Die Frage dürfte sein, ob oder wie weit du in den Betrieb integriert bist, wie es bei Arbeitnehmerüberlassung der Fall ist. Es kann sein, dass du wie ein Mitarbeiter sonst auch zu behandeln bist und die Ankündigung auch für dich gilt; es könnte aber auch anders sein: 'Externer MA' hört sich danach an, dass dein AG weiterhin das Weisungsrecht haben könnte. - Mit den gegebenen Infos also eher nicht zu beantworten.
Frag bei deinem AG nach.

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#2
 Von 
mifan88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin bei einem externen IT Dienstleister der für den Kunden am Standort arbeitet, Vertrag mit dem Kunden wird jährlich zum neuen Geschäftsjahr verlängert.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Das beantwortet nicht, in wieweit du in den Betrieb integriert bist, dass du als 'Mitarbeiter' gelten magst.
Zur Sicherheit solltest du wohl für die Zeit der Schließung in deinen Heimatbetrieb zurück kehren, oder?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1623x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zur Sicherheit solltest du wohl für die Zeit der Schließung in deinen Heimatbetrieb zurück kehren, oder?


Das war auch mein erster Gedanke

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124136 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von mifan88):
Muss jetzt als Externer Mitarbeiter 10 Tage Zwangsurlaub im August nehme, ist das zulässig ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen sich aufklärende Details drin zu finden.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mifan88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Sicherheit solltest du wohl für die Zeit der Schließung in deinen Heimatbetrieb zurück kehren, oder?

NEIN ZWANGSURLAUB NEHMEN IM AUGUST....

10 Tage Zwangsurlaub das ist das Problem
kam Anfang Juli damit an das der Betriebsrat vom Kunden das so bestimmt hat
Ich bei meiner Firma bis Ende April 80% von meinen Urlaub einreichen muss der auch genehmigt wurde
und ich Ende Juni meinen Urlaub/Flüge ab Ende November - Ende Dezember bereits gebucht habe und somit keinen Urlaub mehr habe für 10 Tage Zwangsurlaub im August

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von mifan88):
Bin bei einem externen IT Dienstleister der für den Kunden am Standort arbeitet, Vertrag mit dem Kunden wird jährlich zum neuen Geschäftsjahr verlängert.
Dein Arbeitgeber ist der IT Dienstleister. Dann muss er Dir halt für die 10 Tage einen anderen Einsatz zuweisen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124136 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Dann muss er Dir halt für die 10 Tage einen anderen Einsatz zuweisen.

Ich sehe da kein "muss" auf Seiten des AG - aber wenn es einen Einsatz gibt, dann wird man sich dem nicht verweigern dürfen.



Zitat (von mifan88):
und somit keinen Urlaub mehr habe für 10 Tage Zwangsurlaub im August

Es gibt also schon verbindlich genehmigten Urlaub ab Ende November - Ende Dezember?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 238x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe da kein "muss" auf Seiten des AG - aber wenn es einen Einsatz gibt, dann wird man sich dem nicht verweigern dürfen.
Korrekt. Das "muss" besteht darin, dass der AG den AN zahlen muss und ihm nicht einseitig einen Urlaub auferlegen kann.

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