Hallo
Ich sitze für meine Firma beim Kunden als externer Mitarbeiter, der Kunde hatte schlechte Geschäftszahlen im letzten Quartal, so das man, wurde vom Kunden + Betriebsrat so festgelegt, im August eine Werksschließung macht für zwei Wochen = 10 Tage.
Wurde 5 Wochen vorher angekündigt an alle Mitarbeiter.
Muss jetzt als Externer Mitarbeiter 10 Tage Zwangsurlaub im August nehme, ist das zulässig ?
Als externer Mitarbeiter/Dienstleister beim Kunden Werksschließung Zwangsurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Frage dürfte sein, ob oder wie weit du in den Betrieb integriert bist, wie es bei Arbeitnehmerüberlassung der Fall ist. Es kann sein, dass du wie ein Mitarbeiter sonst auch zu behandeln bist und die Ankündigung auch für dich gilt; es könnte aber auch anders sein: 'Externer MA' hört sich danach an, dass dein AG weiterhin das Weisungsrecht haben könnte. - Mit den gegebenen Infos also eher nicht zu beantworten.
Frag bei deinem AG nach.
Bin bei einem externen IT Dienstleister der für den Kunden am Standort arbeitet, Vertrag mit dem Kunden wird jährlich zum neuen Geschäftsjahr verlängert.
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Das beantwortet nicht, in wieweit du in den Betrieb integriert bist, dass du als 'Mitarbeiter' gelten magst.
Zur Sicherheit solltest du wohl für die Zeit der Schließung in deinen Heimatbetrieb zurück kehren, oder?
ZitatZur Sicherheit solltest du wohl für die Zeit der Schließung in deinen Heimatbetrieb zurück kehren, oder? :
Das war auch mein erster Gedanke
ZitatMuss jetzt als Externer Mitarbeiter 10 Tage Zwangsurlaub im August nehme, ist das zulässig ? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen sich aufklärende Details drin zu finden.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zur Sicherheit solltest du wohl für die Zeit der Schließung in deinen Heimatbetrieb zurück kehren, oder?
NEIN ZWANGSURLAUB NEHMEN IM AUGUST....
10 Tage Zwangsurlaub das ist das Problem
kam Anfang Juli damit an das der Betriebsrat vom Kunden das so bestimmt hat
Ich bei meiner Firma bis Ende April 80% von meinen Urlaub einreichen muss der auch genehmigt wurde
und ich Ende Juni meinen Urlaub/Flüge ab Ende November - Ende Dezember bereits gebucht habe und somit keinen Urlaub mehr habe für 10 Tage Zwangsurlaub im August
Dein Arbeitgeber ist der IT Dienstleister. Dann muss er Dir halt für die 10 Tage einen anderen Einsatz zuweisen.ZitatBin bei einem externen IT Dienstleister der für den Kunden am Standort arbeitet, Vertrag mit dem Kunden wird jährlich zum neuen Geschäftsjahr verlängert. :
ZitatDann muss er Dir halt für die 10 Tage einen anderen Einsatz zuweisen. :
Ich sehe da kein "muss" auf Seiten des AG - aber wenn es einen Einsatz gibt, dann wird man sich dem nicht verweigern dürfen.
Zitatund somit keinen Urlaub mehr habe für 10 Tage Zwangsurlaub im August :
Es gibt also schon verbindlich genehmigten Urlaub ab Ende November - Ende Dezember?
Korrekt. Das "muss" besteht darin, dass der AG den AN zahlen muss und ihm nicht einseitig einen Urlaub auferlegen kann.ZitatIch sehe da kein "muss" auf Seiten des AG - aber wenn es einen Einsatz gibt, dann wird man sich dem nicht verweigern dürfen. :
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