Schmerzensgeld/Schadensersatz, Auto

28. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
matkloss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld/Schadensersatz, Auto

wenn man von dem Geld das man als Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für eine Falschbehandlung bekommen hat, ein Auto kauft, wird dieses dann später beim Bürgergeld als Vermögen angerechnet ?

-- Editiert von Moderator topic am 28. Juli 2024 17:25

-- Thema wurde verschoben am 28. Juli 2024 17:25

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von matkloss):
wird dieses dann später beim Bürgergeld als Vermögen angerechnet ?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird es angerechnet, ansonsten nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von matkloss):
wird dieses dann später beim Bürgergeld als Vermögen angerechnet ?
Schmerzensgeld ist Vermögen und wird nicht auf Bürgergeld angerechnet.
Vermögen wird berücksichtigt. Wenn man ein Auto kauft, wird es später bei einer Bürgergeldberechnung als Vermögen berücksichtigt.
Es kommt nicht darauf an, mit welchem Geld man das Auto kauft, sondern wieviel das ist und welches Vermögen man sonst noch hat, wenn man später Bürgergeld beantragt.

Wenn man jetzt schon Bürgergeld bezieht und ein Auto vom Schmerzensgeld kauft, gehört das Auto je nach Wert zum Vermögen. Man wandelt das Geldvermögen in Autovermögen um.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
matkloss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke das Schmerzensgeld(ca 100000 eur) nicht angerechnet werden darf beim Bürgergeld.
Allerdings weiss ich nicht wie es ist wenn mann von diesem Geld etwas (z.b. ein Auto) kauft.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von matkloss):
ich denke das Schmerzensgeld(ca 100000 eur) nicht angerechnet werden darf beim Bürgergeld.
Richtig. Es wird zu berücksichtigendem Vermögen bis zur *Grenze* gem. §12 SGB II.
Also kommts drauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Mit 100.000 Euro Vermögen erhält man schlicht kein Bürgergeld - egal, wo die herstammen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Kommt auf die Größe der BG an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
matkloss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schmerzensgeld darf laut dem folgendem Link nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet werden:

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/schmerzensgeld/

aber ich weiss nicht was ist wenn das Schmerzensgeld in ein Autovermögen umgewandelt worde ?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Selbstverständlich darf es als Vermögen angerechnet werden - der dort zitierte § 11a(2) SGB 2 verbietet nur die Anrechnung als EINKOMMEN.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
matkloss
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert und geschlossen - die Rechtslage wurde Ihnen oft genug erläutert.)

-- Editiert von Moderator am 3. August 2024 15:57

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