wenn man von dem Geld das man als Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für eine Falschbehandlung bekommen hat, ein Auto kauft, wird dieses dann später beim Bürgergeld als Vermögen angerechnet ?
-- Editiert von Moderator topic am 28. Juli 2024 17:25
-- Thema wurde verschoben am 28. Juli 2024 17:25
Schmerzensgeld/Schadensersatz, Auto
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitatwird dieses dann später beim Bürgergeld als Vermögen angerechnet ? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird es angerechnet, ansonsten nicht.
Schmerzensgeld ist Vermögen und wird nicht auf Bürgergeld angerechnet.Zitatwird dieses dann später beim Bürgergeld als Vermögen angerechnet ? :
Vermögen wird berücksichtigt. Wenn man ein Auto kauft, wird es später bei einer Bürgergeldberechnung als Vermögen berücksichtigt.
Es kommt nicht darauf an, mit welchem Geld man das Auto kauft, sondern wieviel das ist und welches Vermögen man sonst noch hat, wenn man später Bürgergeld beantragt.
Wenn man jetzt schon Bürgergeld bezieht und ein Auto vom Schmerzensgeld kauft, gehört das Auto je nach Wert zum Vermögen. Man wandelt das Geldvermögen in Autovermögen um.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
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ich denke das Schmerzensgeld(ca 100000 eur) nicht angerechnet werden darf beim Bürgergeld.
Allerdings weiss ich nicht wie es ist wenn mann von diesem Geld etwas (z.b. ein Auto) kauft.
Richtig. Es wird zu berücksichtigendem Vermögen bis zur *Grenze* gem. §12 SGB II.Zitatich denke das Schmerzensgeld(ca 100000 eur) nicht angerechnet werden darf beim Bürgergeld. :
Also kommts drauf an.
Mit 100.000 Euro Vermögen erhält man schlicht kein Bürgergeld - egal, wo die herstammen.
Kommt auf die Größe der BG an.
Schmerzensgeld darf laut dem folgendem Link nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet werden:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/schmerzensgeld/
aber ich weiss nicht was ist wenn das Schmerzensgeld in ein Autovermögen umgewandelt worde ?
Selbstverständlich darf es als Vermögen angerechnet werden - der dort zitierte § 11a(2) SGB 2 verbietet nur die Anrechnung als EINKOMMEN.
(Editiert und geschlossen - die Rechtslage wurde Ihnen oft genug erläutert.)
-- Editiert von Moderator am 3. August 2024 15:57
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