Erbe aussschlagen vor anderen Erben?

28. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Annaonline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe aussschlagen vor anderen Erben?

Frage zum eingetretenen Erbfall:
In der Familie ist ein Todesfall eingetreten. Neben meiner Person gibt es drei potentielle Erben vor mir, die alle das Erbe ablehnen werden. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meine Ablehnung ebenfalls innerhalb der sechswöchigen Frist des nächsten Angehörigen ausschlagen kann oder muss ich warten, bis Person 1, 2 und 3 in der Erbfolge ausgeschlagen haben? Oder anders gefragt: Gibt es die Möglichkeit, dass ich mein Erbe umgehend ausschlage?
Die dritte Person in der Erbfolge bezieht Grundsicherung. Laut einer Information soll es so sein, dass ein Empfänger von Grundsicherung das Erbe nicht ablehnen darf. Stimmt dies? Darf diese Person das Erbe überhaupt ausschlagen, weil damit weitere Kosten und Verpflichtungen verbunden wären (Restmieten der Wohnung, Wohnungsauflösung, Licht, Strom, Bestattung, Anrechnung der Erbschaft auf die Grundsicherung, ect?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten










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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sniper0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Grundsätzlich kann jeder, jedes Erbe ausschlagen. Einzige Voraussetzung ist, dass d. Erblasser/in bereits tot ist (§ 1946 BGB). Ob man tatsächlich Erbe ist oder wird, ist erstmal völlig egal. Man muss und sollte ggf. auch auf niemanden warten. Die 6-Wochenfrist ist machmal ziemlich schnell rum....

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von Annaonline):
Laut einer Information soll es so sein, dass ein Empfänger von Grundsicherung das Erbe nicht ablehnen darf. Stimmt dies?

Wenn das Erbe überschuldet ist, dann darf auch ein Bürgergeldempfänger das Erbe ausschlagen.

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#3
 Von 
Annaonline
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten(-:

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