Ich absolviere gerade ein ausbildungsintegriertes duales Studium, also mache ich auch noch eine Ausbildung und bekomme die dementsprechend Azubivergütung.
Wie ist das genau dort mit der Arbeitszeit?
Laut meinem Arbeitgeber zählt die Zeit an der Hochschule nicht als Arbeitszeit, bei einem Kollegen von mir in einer anderen Firma zählt es als Arbeitszeit, jedenfalls unter der Woche. Er hat jedoch auch von Morgens bis Mittags/Nachmittags Vorlesungen. Ich habe unter der Woche immer Abends Vorlesungen, mit Fahrzeit zur Hochschule sind es so 8-10 Stunden unter der Woche.
Zu den Vorlesungen unter der Woche fahre ich immer nachdem ich 8 Stunden gearbeitet habe.
Arbeitszeitenregelung im ausbildungsintegrierten dualen Studium
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWie ist das genau dort mit der Arbeitszeit? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Ausbildungsordnungen etc. liest, denn da pflegen wohl hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitatuns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Ausbildungsordnungen etc :
Ich habe zwei Verträge , einen Standard IHK Vertrag mit dem Kreuz gesetzt bei ausbildungsintegrierten dualen Studium und angegeben Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche.
In einem zweiten Vertrag steht folgendes:
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden. Dabei gelten die Vorlesungszeiten an der Hochschule nicht als Ausbildungszeit.
Soweit ich aber gelesen habe greift bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studium auch für die Hochschule das BBiG
Dies habe ich online dazu gefunden:
Zitat:Meist gilt für duale Studenten eine 40-Stunden- bzw. Fünf-Tage-Woche. Es dürfen aber bis zu 48 Studenten Wochenarbeitszeit in deinem Vertrag stehen, wenn du volljährig bist. Deine Theoriezeiten werden angerechnet – allerdings nur, wenn du normalerweise gearbeitet hättest. Hast du zum Beispiel samstags frei, gilt ein Wochenendseminar nicht als Arbeitszeit.
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Sehe ich das richtig, dass die Vorlesungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten des Betriebs stattfinden?
Quasi wie eine "Abendschule"?
Wenn ja, sehe ich kein rechtliches Problem.
Was man so im Internet findet, insbesondere, wenn es so schwammig formuliert ist, wie hier das Zitat "meinst ..." das hilft nun wirklich nicht weiter. Man kann nun mal aus einem "meist" keine Ansprüche herleiten. Mir ist nicht so ganz klar, was denn hier bezweckt ist. Will man eine Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Gehalt, oder was sonst?
Fakt ist wohl, dass man zwei Verträge hat, aus denen sich die gegenseitigen Verpflichtungen ergeben und dass insbesondere das Studium neben der Ausbildung genehmigt ist. Damit sollte eigentlich alles klar sein.
wirdwerden
Während der beruflichen Ausbildung gilt die Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb.ZitatWie ist das genau dort mit der Arbeitszeit? :
Sehe ich auch so.ZitatLaut meinem Arbeitgeber zählt die Zeit an der Hochschule nicht als Arbeitszeit, :
Richtig. Ist keine betriebliche Arbeitszeit.ZitatDabei gelten die Vorlesungszeiten an der Hochschule nicht als Ausbildungszeit. :
Du hast einen anderen Vertrag als dieser Kollege.
Duale Studiengänge gibt es in diversen Formen. Mindestens gehören berufl. Ausbildung und Studium dazu.
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