Zurückzahlung der Kaution

30. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückzahlung der Kaution

Hallo. Ich bräuchte nochmal eure Unterstützung. Ich habe einen Untermietvertrag an meiner derzeitigen Adresse, der Ende Juli ausläuft, und es scheint mir, dass die Vermieterin meine Kaution nicht zurückzahlen will. Die Situation ist wie folgt:

1) Als ich im Dezember 2022 in das Haus einzog, hatte sie mehrere Gegenstände im Haus. Dazu gehören Kochgewürze, ein Babybett, Decken und einige andere Gegenstände. Beim Auszug habe ich alle ihre Sachen zurückgelassen.

2) Sie hatte zwei Pflanzen in der Wohnung, für deren Bewässerung ich zuständig war.

3) Bei meinem Auszug am 29. Juli habe ich die mir gehörenden Sachen mitgenommen. Ich ließ jedoch ein Paar Schuhe und einen Ventilator zurück. Was die Schuhe betrifft, so habe ich nicht bemerkt, dass sie noch da waren. Was jedoch den Ventilator betrifft, so sagte sie, ich könne ihn zurücklassen.

4) Ich habe die Wohnung gereinigt, einschließlich Küche, Bad und Toilette. Allerdings habe ich nicht alle Oberflächen gewischt oder jeden Fleck auf dem Boden entfernt. Mir ist klar, dass ich das hätte tun sollen, aber hier akzeptiere ich meinen Fehler.

5) Als ich ihr den Schlüssel zurückgab, bestand ich darauf, dass wir beide einen Blick auf jedes einzelne Zimmer der Wohnung werfen, damit sie mir sagen kann, wenn sie mit etwas unzufrieden ist. Das haben wir getan, und sie hat sich bei mir nicht beschwert.

6) Sie behauptet, sie habe meinen Schmutz erst entdeckt, als ich schon weg war, und sie habe mehrere Stunden damit verbringen müssen, ihn zu beseitigen. Sie behauptet, dass sie ihre Freundin einladen musste, ebenfalls zu putzen.

Ich habe um meine Kaution gebeten, und jetzt schweigt sie. Ich glaube, dass sie beabsichtigt, die Kaution (zumindest teilweise) einzubehalten, und das möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.

Wenn sie diese Probleme angesprochen hätte, während ich dort war, hätte ich mir mehr Zeit genommen, um die Wohnung noch einmal zu reinigen, oder einen Reinigungsdienst damit beauftragt, da ich mich noch innerhalb meiner Vertragslaufzeit befinde und diese nur bis zum Monatsende läuft.

Was sagt ihr dazu? Vielen Dank.

-- Editiert von User am 30. Juli 2024 06:57

-- Editiert von User am 30. Juli 2024 07:07

-- Editiert von User am 30. Juli 2024 07:08

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Ich habe einen Untermietvertrag an meiner derzeitigen Adresse, der Ende Juli ausläuft


Es ist sehr schwer, Dir irgendeine hilfreiche Antwort zu geben, wenn das die einzige Info ist, die Du zu Deinem Vertrag gibst. Da kann alles mögliche drinstehen und je nachdem, was da drin steht, können die Antworten komplett anders ausfallen. Aber ich versuch's trotzdem mal.

Zitat (von Marcaurel123):
1) Als ich im Dezember 2022 in das Haus einzog, hatte sie mehrere Gegenstände im Haus. Dazu gehören Kochgewürze, ein Babybett, Decken und einige andere Gegenstände. Beim Auszug habe ich alle ihre Sachen zurückgelassen.


Und was hat das jetzt mit dem Sachverhalt zu tun? Zusätzlich: wurde zu den Gegenständen irgendwas zu vereinbart, entweder im Mietvertrag selbst oder bei einem Übergabeprotokoll bei Einzug?

Zitat (von Marcaurel123):
2) Sie hatte zwei Pflanzen in der Wohnung, für deren Bewässerung ich zuständig war.


Dito, kein Zusammenhang zu Deiner Frage zu erkennen, also was hilft uns/Dir das jetzt weiter? Nur als Info am Rande, es ist höchst ungewöhnlich, dass ein Mieter für die Zimmerpflanzen des Vermieters zuständig ist. Wenn es dazu keine explizite Vereinbarung gab, dann sind die nicht Dein Bier.

Zitat (von Marcaurel123):
3) Bei meinem Auszug am 29. Juli habe ich die mir gehörenden Sachen mitgenommen. Ich ließ jedoch ein Paar Schuhe und einen Ventilator zurück. Was die Schuhe betrifft, so habe ich nicht bemerkt, dass sie noch da waren. Was jedoch den Ventilator betrifft, so sagte sie, ich könne ihn zurücklassen.


Und schon wieder, warum schreibst Du das hier? Berechnet sie Dir jetzt was für die Schuhe und den Ventilator, vielleicht Entsorgungsgebühren? Wenn nein, dann ist diese Info vollkommen unerheblich, oder?

Zitat (von Marcaurel123):
4) Ich habe die Wohnung gereinigt, einschließlich Küche, Bad und Toilette. Allerdings habe ich nicht alle Oberflächen gewischt oder jeden Fleck auf dem Boden entfernt. Mir ist klar, dass ich das hätte tun sollen, aber hier akzeptiere ich meinen Fehler.


Wenn es keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen gibt, dann ist das absolut nicht Dein Fehler und Du musst gar nichts akzeptieren. Die "Werkseinstellung" bei der Rückgabe einer Mietsache ist nämlich "besenrein". Und das bedeutet nicht, dass man eine komplette Grundreinigung zu machen hat. Gerichte interpretieren das im Allgemeinen so, dass man grobe Verschmutzungen beseitigt und durchfegt. Da muss nicht jeder Fleck entfernt werden.

Zitat (von Marcaurel123):
5) Als ich ihr den Schlüssel zurückgab, bestand ich darauf, dass wir beide einen Blick auf jedes einzelne Zimmer der Wohnung werfen, damit sie mir sagen kann, wenn sie mit etwas unzufrieden ist. Das haben wir getan, und sie hat sich bei mir nicht beschwert.


Dann hat sie die Wohnung ohne Beanstandung zurückgenommen und kann nachträglich sich nicht noch was einfallen lassen, was ihr dann doch nicht passt. Ausnahmen sind nur zulässig für versteckte Mängel. Flecken auf dem Boden sind aber keine versteckten Mängel. Habt ihr beide denn bei Rückgabe ein Protokoll gemacht?

Zitat (von Marcaurel123):
6) Sie behauptet, sie habe meinen Schmutz erst entdeckt, als ich schon weg war, und sie habe mehrere Stunden damit verbringen müssen, ihn zu beseitigen. Sie behauptet, dass sie ihre Freundin einladen musste, ebenfalls zu putzen.


Tja, das ist dann ihr Pech, würde ich sagen. Und zusätzlich, siehe oben, solange ihr nicht explizit irgendwas Spezielles zur Reinigung bei Übergabe vereinbart habt, hast Du ihr das eh nie geschuldet. Nicht mal, wenn sie das bei Übergabe schon bemängelt hätte.

Zitat (von Marcaurel123):
Ich habe um meine Kaution gebeten, und jetzt schweigt sie. Ich glaube, dass sie beabsichtigt, die Kaution (zumindest teilweise) einzubehalten, und das möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.


Aktuell muss sie dazu auch noch nichts sagen. Du bist gerade gestern erst ausgezogen! Der Vermieter hat (ganz vereinfacht, kann im Einzelfall anders aussehen!!!) 6 Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen. Solange macht es als Mieter eigentlich nur in Ausnahmefällen Sinn, irgendwas diesbezüglich zu unternehmen.

Ich weiß, das hilft Dir jetzt alles nur bedingt weiter. Aber vielleicht hilft es Dir ja dabei, Deinen Vertrag mal genau durchzulesen. Dann kannst Du auch gezielter hier Fragen stellen, die dann auch zumindest halbwegs hilfreich sein können. Aktuell ist das wie Kaffeesatz lesen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Aber vielleicht hilft es Dir ja dabei, Deinen Vertrag mal genau durchzulesen. Dann kannst Du auch gezielter hier Fragen stellen, die dann auch zumindest halbwegs hilfreich sein können. Aktuell ist das wie Kaffeesatz lesen...


Ich habe den Untermietvertrag nochmals gelesen und es gibt einen Satz, der sagt ich bin für Schönheitsreparaturen zuständig. Außerdem gibt es keine Sätze über Reinigung oder was ähnliches.

Zu deiner Frage: wir haben kein Protokoll gemacht.

Soll ich einfach abwarten bis sie mir die Kaution bezahlt und was sind meine Optionen falls sie sagt sie zahlt nur einen Anteil der Kaution zurück? Danke

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Ich habe um meine Kaution gebeten, und jetzt schweigt sie.
Was war denn im Untermietvertrag vereinbart zur Kaution? Gar nichts? Und warum hast du eine gezahlt, als du eingezogen bist?
Zitat (von Marcaurel123):
Soll ich einfach abwarten bis sie mir die Kaution bezahlt
Hast du gestern nur um Rückzahlung gebeten? Oder hast du dich auf eure Vereinbarung bezogen? Oder wenigstens eine Frist gesetzt? Wie überhaupt hast du gebeten? Mündlich, schriftlich, nachweisbar?

ICH würde jetzt/heute auch noch schweigen, nachdem mich gestern jemand um die Kautionsrückzahlung gebeten hatte.
Hattest du eigentlich die Erhöhung der Miete bzw. Betriebskosten (aus deiner letzten Anfrage) bezahlt?
Evtl. will die Vermieterin erst noch eine Betriebskostenabrechnung machen? Dann könnte sie evtl. deswegen etwas von der Kaution einbehalten.

Zitat (von Marcaurel123):
Als ich ihr den Schlüssel zurückgab,
War das gestern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was war denn im Untermietvertrag vereinbart zur Kaution? Gar nichts? Und warum hast du eine gezahlt, als du eingezogen bist?


Im Untermietvertrag stand "Die Kaution wird 3 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnises zur Rückzahlung fällig. Ein Anwohner der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig"

Zitat (von Anami):
Hast du gestern nur um Rückzahlung gebeten? Oder hast du dich auf eure Vereinbarung bezogen? Oder wenigstens eine Frist gesetzt? Wie überhaupt hast du gebeten? Mündlich, schriftlich, nachweisbar?


Ich habe gestern nur um Rückzahlung gebeten und sie hat geantwortet "kein Problem ich überweise dir deine Kaution...aber die Wohnung ist nicht sauber"

Zitat (von Anami):
Hattest du eigentlich die Erhöhung der Miete bzw. Betriebskosten (aus deiner letzten Anfrage) bezahlt?


Nein ich habe es nicht sofort bezahlt. Wir haben uns am Ende geeinigt, dass ich nur ab dem 15. Monat anfange zu bezahlen


Zitat (von Anami):
War das gestern?

Ja. Ich gab ihr den Schlüssel und wir sind durch die Wohnung gegangen um Schaden usw zu merken. Zu diesem Zeitpunkt ist ihr nichts eingefallen

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Die Dame sollte eher dankbar sein, dass die Schlüssel schon ohne Rechtsgrund vor Mietende zurückgegeben wurden ohne Forderungen zu Mietminderung zu stellen.
Jetzt würde ich sie vor die Wahl stellen, ob das Mietverhältnis mit Übergabe beendet war (dann würde ich die Tage bis zum eigentlichen Ende noch von der Miete abziehen und über die Notwendigkeit der Grundreinigung streiten) oder ob das Mietverhältnis bis zu seinem vertraglich vereinbarten Ende noch läuft (und mich dann für die überraschende Vorwegnahme der Grundreinigung bedanken).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Im Untermietvertrag stand "Die Kaution wird 3 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnises zur Rückzahlung fällig.
...kein Problem ich überweise dir deine Kaution...aber die Wohnung ist nicht sauber"
Danke. 1. Es steht was drin im Untermietvertrag. 2. Sie schweigt gar nicht.
Zitat (von Marcaurel123):
Zu diesem Zeitpunkt ist ihr nichts eingefallen
Du kannst dir merken--- besenreine Wohnungsübergabe vor Mietende ist ohne Mängel am 29.7.24 erfolgt.
Kein Protokoll? Na und?

Du kannst jetzt nur abwarten, ob sie in 3 Monaten zurückzahlt---und wieviel.
Dann hier wieder nachfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst dir merken--- besenreine Wohnungsübergabe vor Mietende ist ohne Mängel am 29.7.24 erfolgt.
Kein Protokoll? Na und?


Nein es gab kein Protokoll

Zitat (von Anami):
Du kannst jetzt nur abwarten, ob sie in 3 Monaten zurückzahlt---und wieviel.
Dann hier wieder nachfragen.


Hat sie Gründe nur ein Teil der Kaution zurückzuzahlen? Ich meine sind ihre Pünkte (dass ich ihrer Meinung nach die Wohnung nicht sauber gemacht habe) gültig genug dass sie sagen kann sie behält ein Teil meiner Kaution?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123968 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Ich meine sind ihre Pünkte (dass ich ihrer Meinung nach die Wohnung nicht sauber gemacht habe) gültig genug dass sie sagen kann sie behält ein Teil meiner Kaution?

Nun, für sie wird es wohl so sein.



Ansonsten würde ich die 6 Monate abwarten bis die Kaution vermieterseits endgültig verjährt ist - die meisten Abzock-Vermieter bekommen es nämlich nicht hin, innerhalb der Frist eine rechtskonforme Kautionsabrechnung hin zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst jetzt nur abwarten, ob sie in 3 Monaten zurückzahlt---und wieviel.
Dann hier wieder nachfragen.


Heute hat sie mir wieder geschrieben, dass sie zahlt meine Kaution zurück nur nachdem sie alle Sachen in der Wohnung getestet hat und wenn alle funktionieren. Sie schrieb heute auch, dass sie entdeckt hat, dass Wasser aus der Armaturen in der Dusche läuft. Laut dem Vertrag ist sie verpflichtet, die Kaution 3 Monate lang zu behalten. Darf sie von meiner Kaution etwas für diese Reparaturen abziehen, obwohl wir die Wohnung gemeinsam besichtigt haben, bevor ich ihr die Schlüssel übergeben habe, und mein Vertrag technisch gesehen noch nicht abgelaufen ist (das offizielle Enddatum ist der 31.07.)?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Nein es gab kein Protokoll
Na und? Es gibt dazu keine Pflicht. Deshalb kann dir das jetzt egal sein.
Zitat (von Marcaurel123):
Hat sie Gründe nur ein Teil der Kaution zurückzuzahlen?
Gesagt hat sie nur: ...die Wohnung ist nicht sauber... ich musste xyz tun und sogar Hilfe haben.
Woher soll ein Forum wissen, ob sie gelogen hat?

Du hast die Wohnung und Schlüssel besenrein ohne Mängel/Beanstandungen übergeben.

Eine Übergabe ist genau dafür gedacht, den Zustand der Wohnung zu prüfen, evtl. Mängel in ein Protokoll aufzunehmen und evtl. zu vereinbaren, noch bis Mietende 31.7. zu reinigen. Dann hättest du vorgestern oder gestern oder heute die Wohnung nochmal reinigen können.

Zitat (von Marcaurel123):
Heute hat sie mir wieder geschrieben,
Lass sie schreiben, heb dir alles gut auf. Antworten solltest du nicht.
Zitat (von Marcaurel123):
Laut dem Vertrag ist sie verpflichtet, die Kaution 3 Monate lang zu behalten
Nein, so steht das nicht im Vertrag. Sondern: Die Kaution wird 3 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnises zur Rückzahlung fällig.

Ob sie von deiner Kaution etwas abzieht und warum--- merkst du erst in ca. 3 Monaten.

p.s. War das ein Haus oder eine Wohnung ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Laut dem Vertrag ist sie verpflichtet, die Kaution 3 Monate lang zu behalten.

Falsch. Die Kaution ist laut Vertrag nach drei Monaten fällig. Das bedeutet nicht, dass sie sie nicht vorher zurückzahlen darf.

Zitat (von Marcaurel123):
Heute hat sie mir wieder geschrieben, dass sie zahlt meine Kaution zurück nur nachdem sie alle Sachen in der Wohnung getestet hat und wenn alle funktionieren.

Bevor sie sich an der Kaution bedienen darf, muss sie die Schäden konkret benennen und die Schadenssumme für jeden einzelnen Schaden konkret beziffern.

Im nächsten Schritt wird sie dann nachweisen müssen, dass die Schäden aufgetreten sind als Du noch dort gewohnt hast. Dass bei der Übergabe keine vorhandenen Mängel dokumentiert wurden, wird ihr das nicht wirklich erleichtern.

Sie hat für die konkrete Forderung nach Schadenersatz 6 Monate Zeit. Wenn sie das nach 6 Monaten nicht gemacht hat, ist es egal wer den Schaden verursacht hat, dann musst Du gar nichts mehr bezahlen.

Die Sachen in der Wohnung, die nicht funktionieren, sind (wenn nicht anders vereinbart) nicht Deine Verantwortung. Es ist die Aufgabe der Vermieterin die Armaturen, Türgriffe und Lichtschalter funktionstüchtig zu halten. Und wenn Du nicht wirklich einen Schaden verursacht hast (wenn eine konkrete Forderung kommt solltest Du da übrigens Deine Haftpflichtversicherung einschalten), dann liest sich das eher nach Abnutzungserscheinungen durch normalen Gebrauch der Mietsache. Das ist schon durch die Miete abgegolten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
p.s. War das ein Haus oder eine Wohnung ?


Vielen Dank. Es handelt sich um eine 2 Zimmer Wohnung

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die Sachen in der Wohnung, die nicht funktionieren, sind (wenn nicht anders vereinbart) nicht Deine Verantwortung


Im Vertrag steht, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist. Welche Bedeutung hat das in diesem Fall? Und falls ich zahlen muss, ist sowas von der Haftpflichtversicherung bedeckt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5631 Beiträge, 2514x hilfreich)

Du machst jetzt einfach 6 Monate gar nichts mehr! Nichts.

Danach forderst du sie gerichtsfest zur Rückzahlung der Kaution auf (sofern noch nicht vollständig geschehen).

Das Einbehalten einer Kaution erfordert eine entsprechende Abrechnung, die wirst du ziemlich sicher nicht rechtskonform bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Bevor sie sich an der Kaution bedienen darf, muss sie die Schäden konkret benennen und die Schadenssumme für jeden einzelnen Schaden konkret beziffern.


Das ist aber schlicht falsch.

Zitat (von Kalanndok):
Sie hat für die konkrete Forderung nach Schadenersatz 6 Monate Zeit. Wenn sie das nach 6 Monaten nicht gemacht hat, ist es egal wer den Schaden verursacht hat, dann musst Du gar nichts mehr bezahlen.


So pauschal ist auch das falsch wenn man damit sagen will, dass dann eine Aufrechnung für den VM nicht mehr möglich wäre.

Zitat (von hiphappy):
Das Einbehalten einer Kaution erfordert eine entsprechende Abrechnung, die wirst du ziemlich sicher nicht rechtskonform bekommen.


Auch das ist so nicht korrekt; ein Einbehalt/Aufrechnung setzt nicht unbedingt eine entsprechende Abrechnung vorraus.

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten würde ich die 6 Monate abwarten bis die Kaution vermieterseits endgültig verjährt ist -


Verjährt? Endgültig? Mal wieder Unsinn.

Zitat (von Harry van Sell):
die meisten ******-Vermieter bekommen es nämlich nicht hin, innerhalb der Frist eine rechtskonforme Kautionsabrechnung hin zu bekommen.


Dumm nur wenn die gar nicht nötig ist.

-- Editiert von User am 31. Juli 2024 18:37

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Es handelt sich um eine 2 Zimmer Wohnung
Danke. Es bleibt trotzdem bei meinen Aussagen.
Zitat (von Marcaurel123):
Im Vertrag steht, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist.
Das betrifft zB das Streichen von Wänden...da du aber nur ca 1,5 Jahre dort gewohnt hast, kann daraus für dich keine Pflicht entstehen. Es sei denn, dir ist in der Wohnung irgendwas passiert, was zB durch neuen Anstrich *repariert/renoviert* werden muss. (DAS hätte die Vermieterin aber am Montag gesehen!!)

Kleinreparaturen--- dazu steht auch was im Vertrag?
1. Die Duscharmatur hat schon seit Einzug getropft. Das ist kein Schaden, der durch die Haftpflicht versichert wäre.
2. Solange ich dort gewohnt habe, hat die Duscharmatur nicht getropft. Kein Schaden durch mich.

Niemand weiß, was diese Vermieterin sich noch alles einfallen lässt. :sad:

In 3 Monaten (also ab 1.11.24) soll sie laut Vertrag die Kaution zurückzahlen.
Du kannst ab 1.11. hier nachfragen... und man wird dir dann Hinweise geben, was dann in der Situation zu tun ist.

...so würde ich das machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst ab 1.11. hier nachfragen... und man wird dir dann Hinweise geben, was dann in der Situation zu tun ist.


Update: Sie hat mir geschrieben, dass ich die ganze Wohnung "sehr dreckig, verlassen habe und dass ihre Freundin und die Hausmeisterin sind Zeugen. Sie meinte ich habe Motten in die Wohnung gebracht, Staubsauger, Wasch und Spülmaschine kaputt gemacht usw. Sie meinte auch sie müsste Teppich, Sofa, Pfanne entsorgen. Sie meinte es gibt Schimmel überall. Am Ende hat sie gesagt, sie bedauert, dass sie mich nicht angefordert habe, die Wohnung nochmal zu putzen bei meinem Auszug.

Sie möchte momentan folgendes von der Kaution abziehen:

- Grundreinigung
- Kleine Pfanne
- Neuer Teppich für Küche
- Kosten für Sofaentsorgung
- Reinigung Teppich in Wohnzimmer
- Kosten für Matratze Entsorgung

Insgesamt möchte sie momentan ungefähr 500€ abziehen. Ich bin mir nicht sicher ob ich sie zulasse oder ob ich hier irgendwelche Rechte habe. Es gab kein Übergabeprotokoll beim Ein/Auszug und sie behauptet jetzt, dass der Zustand der Wohnung so schlecht ist bei meinem Auszug als bei dem Einzug. Es ist auch nervig, dass ich nicht da bin um mich zu verteidigen und die Hausmeisterin, die mich viel unterstützt hat hat jetzt einen schlechten Eindruck von mir.

Was kann ich hier am besten tun nicht nur um mein Geld zu bekommen sondern auch um das Thema schnellstmöglich hinter mir zu bringen? Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2478 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Was kann ich hier am besten tun nicht nur um mein Geld zu bekommen sondern auch um das Thema schnellstmöglich hinter mir zu bringen? Vielen Dank.
Du kannst natürlich bereits jetzt den Kontakt suchen um die Sache möglichst zeitnah mit einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu beenden. Ob das in Anbetracht des Gebarens deiner Ex-Vermieterin wirklich zielführend ist oder nur zu Stress, Frustration und Verhärtung der Standpunkte führt, musst Du selber abschätzen und entscheiden!

Rein rechtlich hast Du -wenn die Kaution vertragsgemäß erst nach drei Monaten zur Rückzahlung fällig wird- derzeit keine Handhabe, selbst wenn man Dir bereits vorher nur einen Teilbetrag auszahlt. Nach den drei Monaten kannst Du den ausstehenden Betrag anmahnen mit kurzer Frist (müsste m.E.n. grundsätzlich nicht notwendig sein, da bereits durch vertragliche Vereinbarung Verzug eintritt) und dann einen Mahnbescheid beantragen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123968 Beiträge, 40301x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
dass ich die ganze Wohnung "sehr dreckig, verlassen habe und dass ihre Freundin und die Hausmeisterin sind Zeugen. Sie meinte

Und das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Marcaurel123):
Sie möchte momentan
Die Kaution ist noch nicht fällig. Was sie momentan möchte, kann dir egal sein.
Fragt sie in dem Schreiben auch , ob du mit dem Abzug einverstanden bist?
Vielleicht kommt nächste Woche noch n Schreiben, weil sie festgestellt hat, dass xyz doch gar nicht mehr vorhanden ist oder auch defekt ist? Oder das Dach undicht ist oder 2 Türen fehlen??

Zitat (von Marcaurel123):
oder ob ich hier irgendwelche Rechte habe.
Du hast mehrere Rechte. Ob du sie wahrnimmst/nutzt, ist deine Entscheidung.
Und beim Nachlesen finde ich, dass sie schon die Duscharmatur als beschädigt/undicht o.s.ä. mokiert hatte---die will sie wohl doch nicht komplett ersetzen lassen?

Die Frau meint evtl., sie hat einen ganz naiven Untermieter erwischt.
(Ich möchte dir nicht unterstellen, dass du ein ganz besonders schlampiger Untermieter warst, der innerhalb von 1,5 Jahren eine kleine Wohnung fast *zugrunde wirtschaftet+)
Sie hat doch eindeutig die Möglichkeit versäumt, ein Protokoll bei der W-Übergabe zu fertigen. Und hat auch beim Einzug vermutlich auch keine korrekte Übergabe an dich gemacht. Dabei hätten zB vorh. Mängel an Möbeln, Teppichen, Betten usw. festgestellt werden können.
Oder hatte sie Ende 2022 vor deinem Einzug alles neu möbliert?
Und: Sie hat vermutlich auch keine Fotos von der *verdreckten und ramponierten Wohnung* gemacht, um nur irgendwas beweisähnliches vorlegen zu können. Zeuginnen sind zunächst nichts wert.
Heutzutage geht ein Protokoll sogar über Handyaufnahme...

Ich kann nur schreiben, was ich in dieser Situation tun würde:
1. Auf dieses Schreiben NICHT reagieren.
2. Auf keinen Fall mit der Frau kommunizieren, um zu verhandeln.
3. Den 1.11. abwarten. Dann erst sind die 3 Monate lt.MV vorbei.
4. Ab 1.11. schriftlich+nachweislich die Kautionsrückzahlung in angemessener Frist von 14 Tagen aufs Konto xyz fordern. Weitere Schritte vorbehalten.
5. Evtl. den Anwalt nochmals bemühen, der schon wegen der Mieterhöhung angefragt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marcaurel123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann nur schreiben, was ich in dieser Situation tun würde:


Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde bis 1.11 abwarten und melde mich hier nochmal

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