Hallo
kann man ein zweites Kleinunternehmen auf den Ehepartner anmelden?
darf dann jeder 22000€ umsetzen oder zusammen?
Danke
-- Editiert von Moderator topic am 30. Juli 2024 15:10
-- Editiert von Moderator topic am 30. Juli 2024 15:11
-- Thema wurde verschoben am 30. Juli 2024 15:11
zweites Kleinunternehmen/Umsatzsteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
jeder wird einzeln betrachtet
Man darf auch mehr umsetzen. Umsatzsteuer ist kein Hexenwerk und für bestimmte Bereiche macht es auch Sinn, ohne Kleinunternehmerregelung zu agieren
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"Man" darf überhaupt keine Unternehmen auf andere Leute anmelden. Wenn schon, kann die Ehefrau selbst ein Unternehmen anmelden.
Zitatkann man ein zweites Kleinunternehmen auf den Ehepartner anmelden? :
Nein. Man kann nicht, und man darf nicht.
Zitat:darf dann jeder 22000€ umsetzen oder zusammen?
Für jeden Umsatzsteuerpflichtigen werden alle Umsätze zusammengerechnet. Wenn man z.B. als Einzelunternehmer zwei Gewerbebetriebe hat, dann hat man zwar für jeden den Gewerbesteuerfreibatrag von 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr, aber für die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht werden alle Umsätze zusammengerechnet.
Will man die 22.000 €/Jahr-Grenze mehrfach in Anspruch nehmen, müsste man eine GmbH gründen. Die ist eine eigene Rechts- und Steuerpersönlichkeit, und kann auch die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG in Anspruch nehmen.
Das lohnt sich aber in aller Regel nicht, zumal man als Kleinunternehmer nach §19 UStG ja auch die Vorteile des Vorsteuerabzugs verschenkt.
Für jeden Umsatzsteuerpflichtigen werden alle Umsätze zusammengerechnet. Deswegen soll der Umsatz auf ZWEI Personen verteilt werden...
Ja die Frage war eigentlich ob jeder also meine Frau für ihr Gewerbe und ich für meins jeweils 22000 € umsetzen dürfen......
Ja - steht doch schon in Antwort Nr. 1.
Natürlich kann deine Frau ein Blumengeschäft betreiben und die Kleinunternehmerregelung (KUR) in Anspruch nehmen und Du kannst für dein Übersetzungsbüro die KUR in Anspruch nehmen. Und wenn ihr beide dann als Gesangsduo als GbR auftretet, kann auch diese GbR die KUR in Anspruch nehmen!
Sollte das Gewerbe deiner Frau -rein zufällig natürlich!- die gleiche oder eine sehr ähnliche Tätigkeit wie dein Gewerbe darstellen, kann das natürlich zu kritischen Rückfragen führen.
Das gleiche kann natürlich passieren, wenn man beim Gewerbe deiner Frau anruft, das von deinem völlig verschieden ist, und -komischerweise- immer Dich am Telefon hat.
taxpert
-- Editiert von User am 30. Juli 2024 18:35
Warum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich?
Sie kann doch Gesangsstunden geben und ich oder nicht?
ZitatWarum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich? :
Sie kann doch Gesangsstunden geben und ich oder nicht?
Ja, klar. Dann erschließt sich der Sinn Ihrer Ausgangsfrage aber nicht...
Wenn Ihre Frau aber nur auf dem Papier Unternehmer ist und tatsächlich Sie die Gesangstunden erteilen, ist es unzulässig.
Und wie ist es mit Ebay Verkäufe?
Ich hätte einen Internet Shop und verkaufe hin und wieder Rasenmäher.
Meine Frau hätte ein Internet Shop und verkauft Staubsauger....
ist das zulässig?
Wie bereits beschrieben wurde:
Wenn tatsächlich Sie Käufe und Verkäufe durchführen, sind Sie der Unternehmer unabhängig davon, was auf dem Papier steht.
Ich habe nirgends geschrieben, dass man das nicht DARF, sondern nur, dass man dann mit entsprechenden Nachfragen zu rechnen hat!ZitatWarum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich? :
In diesen Fällen wird natürlich sehr genau geprüft, ob es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Unternehmer (Personen) handelt oder ob nicht versucht wird, die KUR zu unrecht in Anspruch zu nehmen.
taxpert
ZitatWarum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich? :
Sie dürfte sogar exakt das gleiche Gewerbe ausüben.
Nur muss man sich dann halt darauf einstellen, dass einem bei Vorliegen gewisser Faktoren nicht geglaubt wird, das es getrennte Unternehmen sind - mit den entsprechenden negativen Folgen.
Da müsste man dann halt versuchen Vorsorge treffen.
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