zweites Kleinunternehmen/Umsatzsteuer

30. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bafangoo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
zweites Kleinunternehmen/Umsatzsteuer

Hallo

kann man ein zweites Kleinunternehmen auf den Ehepartner anmelden?
darf dann jeder 22000€ umsetzen oder zusammen?

Danke


-- Editiert von Moderator topic am 30. Juli 2024 15:10

-- Editiert von Moderator topic am 30. Juli 2024 15:11

-- Thema wurde verschoben am 30. Juli 2024 15:11

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(438 Beiträge, 43x hilfreich)

jeder wird einzeln betrachtet

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1623x hilfreich)

Man darf auch mehr umsetzen. Umsatzsteuer ist kein Hexenwerk und für bestimmte Bereiche macht es auch Sinn, ohne Kleinunternehmerregelung zu agieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33337 Beiträge, 17413x hilfreich)

"Man" darf überhaupt keine Unternehmen auf andere Leute anmelden. Wenn schon, kann die Ehefrau selbst ein Unternehmen anmelden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Bafangoo):
kann man ein zweites Kleinunternehmen auf den Ehepartner anmelden?

Nein. Man kann nicht, und man darf nicht.
Zitat:
darf dann jeder 22000€ umsetzen oder zusammen?

Für jeden Umsatzsteuerpflichtigen werden alle Umsätze zusammengerechnet. Wenn man z.B. als Einzelunternehmer zwei Gewerbebetriebe hat, dann hat man zwar für jeden den Gewerbesteuerfreibatrag von 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr, aber für die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht werden alle Umsätze zusammengerechnet.

Will man die 22.000 €/Jahr-Grenze mehrfach in Anspruch nehmen, müsste man eine GmbH gründen. Die ist eine eigene Rechts- und Steuerpersönlichkeit, und kann auch die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG in Anspruch nehmen.

Das lohnt sich aber in aller Regel nicht, zumal man als Kleinunternehmer nach §19 UStG ja auch die Vorteile des Vorsteuerabzugs verschenkt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33337 Beiträge, 17413x hilfreich)

Für jeden Umsatzsteuerpflichtigen werden alle Umsätze zusammengerechnet. Deswegen soll der Umsatz auf ZWEI Personen verteilt werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bafangoo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Frage war eigentlich ob jeder also meine Frau für ihr Gewerbe und ich für meins jeweils 22000 € umsetzen dürfen......

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33337 Beiträge, 17413x hilfreich)

Ja - steht doch schon in Antwort Nr. 1.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2478 Beiträge, 656x hilfreich)

Natürlich kann deine Frau ein Blumengeschäft betreiben und die Kleinunternehmerregelung (KUR) in Anspruch nehmen und Du kannst für dein Übersetzungsbüro die KUR in Anspruch nehmen. Und wenn ihr beide dann als Gesangsduo als GbR auftretet, kann auch diese GbR die KUR in Anspruch nehmen!

Sollte das Gewerbe deiner Frau -rein zufällig natürlich!- die gleiche oder eine sehr ähnliche Tätigkeit wie dein Gewerbe darstellen, kann das natürlich zu kritischen Rückfragen führen.

Das gleiche kann natürlich passieren, wenn man beim Gewerbe deiner Frau anruft, das von deinem völlig verschieden ist, und -komischerweise- immer Dich am Telefon hat.

taxpert

-- Editiert von User am 30. Juli 2024 18:35

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bafangoo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich?
Sie kann doch Gesangsstunden geben und ich oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5108 Beiträge, 1220x hilfreich)

Zitat (von Bafangoo):
Warum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich?
Sie kann doch Gesangsstunden geben und ich oder nicht?

Ja, klar. Dann erschließt sich der Sinn Ihrer Ausgangsfrage aber nicht...
Wenn Ihre Frau aber nur auf dem Papier Unternehmer ist und tatsächlich Sie die Gesangstunden erteilen, ist es unzulässig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bafangoo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie ist es mit Ebay Verkäufe?
Ich hätte einen Internet Shop und verkaufe hin und wieder Rasenmäher.
Meine Frau hätte ein Internet Shop und verkauft Staubsauger....
ist das zulässig?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5108 Beiträge, 1220x hilfreich)

Wie bereits beschrieben wurde:
Wenn tatsächlich Sie Käufe und Verkäufe durchführen, sind Sie der Unternehmer unabhängig davon, was auf dem Papier steht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2478 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von Bafangoo):
Warum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich?
Ich habe nirgends geschrieben, dass man das nicht DARF, sondern nur, dass man dann mit entsprechenden Nachfragen zu rechnen hat!

In diesen Fällen wird natürlich sehr genau geprüft, ob es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Unternehmer (Personen) handelt oder ob nicht versucht wird, die KUR zu unrecht in Anspruch zu nehmen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124137 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Bafangoo):
Warum dürfte meine Frau nicht ein ähnliches Gewerbe ausüben wie ich?

Sie dürfte sogar exakt das gleiche Gewerbe ausüben.

Nur muss man sich dann halt darauf einstellen, dass einem bei Vorliegen gewisser Faktoren nicht geglaubt wird, das es getrennte Unternehmen sind - mit den entsprechenden negativen Folgen.
Da müsste man dann halt versuchen Vorsorge treffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.422 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.642 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen