Honorartätigkeit in der Schweiz - Umsatzsteuer-Frage

30. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
theo67
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorartätigkeit in der Schweiz - Umsatzsteuer-Frage

Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt: Wir sind ein landwirtschaftliches Betrieb in DE. Jetzt kam eine Anfrage von einer Forschungseinrichtung aus der Schweiz ob einer unserer Mitarbeiter eine Präsentation (Dauer etwa 2 Std) in der Schweiz halten kann. Dafür wurde ein Honorar vereinbart. Wäre diese sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG bzw. § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig? oder evtl. 13b?

Über eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Danke.

-- Editiert von User am 30. Juli 2024 10:39

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1623x hilfreich)

Die Schweiz ist bei vielen Dingen ein Sonderfall. Ich würde die örtliche IHK befragen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
theo67
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Ansicht wäre hier § 3a Abs. 2 UStG (B2B) einschlägig - da zwei Unternehmer. Also wäre der Ort der sonstigen Leistung wo der Leistungsempfänger ist und somit in der Schweiz.


-- Editiert von User am 30. Juli 2024 11:11

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