Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt: Wir sind ein landwirtschaftliches Betrieb in DE. Jetzt kam eine Anfrage von einer Forschungseinrichtung aus der Schweiz ob einer unserer Mitarbeiter eine Präsentation (Dauer etwa 2 Std) in der Schweiz halten kann. Dafür wurde ein Honorar vereinbart. Wäre diese sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG bzw. § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG in der Schweiz umsatzsteuerpflichtig? oder evtl. 13b?
Über eure Antworten bedanke ich mich im voraus.
Danke.
-- Editiert von User am 30. Juli 2024 10:39
Honorartätigkeit in der Schweiz - Umsatzsteuer-Frage
30. Juli 2024
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Frage vom 30. Juli 2024 | 10:33
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorartätigkeit in der Schweiz - Umsatzsteuer-Frage
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#1
Antwort vom 30. Juli 2024 | 11:08
Von
Status: Schlichter (7897 Beiträge, 1623x hilfreich)
Die Schweiz ist bei vielen Dingen ein Sonderfall. Ich würde die örtliche IHK befragen
#2
Antwort vom 30. Juli 2024 | 11:10
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Meiner Ansicht wäre hier § 3a Abs. 2 UStG (B2B) einschlägig - da zwei Unternehmer. Also wäre der Ort der sonstigen Leistung wo der Leistungsempfänger ist und somit in der Schweiz.
-- Editiert von User am 30. Juli 2024 11:11
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