Hallo,
es geht um folgende Situation:
2 Jahre nach dem Auszug und nach etlichem Hin und Her über Anwälte kommt die Ex endlich ihre restlichen Sachen abholen.
Notariell war zum Auszug bereits festgehalten dass der Hausrat geteilt ist und weder Nutzungs- noch Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Es sind dennoch etwa 40 Kartons mit restlos allem Krempel den die Ex zurück gelassen hat. Von Kleidung über Deko, über Hygieneartikel, über Küchenutensilien bis hin zu wirklich allem was sie über die Jahre vor dem Auszug gekauft und in Schränke und Schubladen gestopft hat.
Meine Frage ist:
Was mache ich, wenn die Ex behauptet dass am Ende Sachen fehlen würden, die zB nie existiert haben oder vielleicht schon abgeholt worden sind? Sie hat die Wohnung auch schon ohne meine Anwesenheit betreten und Sachen mitgenommen über ein Jahr nach ihrem Auszug, bei denen ich überhaupt nicht nachvollziehen konnte was es war. Oder wenn sie behauptet dass irgendwas defekt wäre etc und irgendwas ersetzt haben will. Sie ist wirklich permanent auf Krawall aus und psychisch mehrfach diagnostiziert krank, darum will ich mich auf alles vorbereiten. Ich habe nach bestem Gewissen alles eingepackt und nichts behalten - ich war einfach froh dass mein Zuhause inzwischen frei von ihr ist.
Ich möchte nur gewappnet sein, dass wenn die Kartons in ein paar Wochen endlich hier weg sind und blöde Behauptungen und Anfeindungen kommen sollten, wie ich mit sowas am besten umgehe.
Nicht dass sie mir ihren Anwalt auf den Hals hetzt für Sachen die überhaupt nicht existieren oder Ähnliches.
Vielen Dank
Ex behauptet es fehlen Sachen
30. Juli 2024
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Frage vom 30. Juli 2024 | 12:20
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex behauptet es fehlen Sachen
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#1
Antwort vom 30. Juli 2024 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (34051 Beiträge, 5882x hilfreich)
Na endlich!Zitatkommt die Ex endlich ihre restlichen Sachen abholen. :
Vielleicht oder auch nicht.ZitatEx behauptet es fehlen Sachen :
Lass es drauf ankommen. Lass einen Zeugen bei der Abholung dabei sein.ZitatWas mache ich, :
... bei psychisch gestörten Menschen könnte das passieren.ZitatNicht dass sie mir ihren Anwalt :
Lass uns später wissen, was wirklich passierte.
#2
Antwort vom 30. Juli 2024 | 19:23
Von
Status: Schlichter (7897 Beiträge, 1623x hilfreich)
ZitatLass es drauf ankommen. Lass einen Zeugen bei der Abholung dabei sein. :
genau. Und wenn sie was vermisst, soll sie das schriftlich machen mit genauer Beschreibung usw
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#3
Antwort vom 30. Juli 2024 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (124137 Beiträge, 40326x hilfreich)
ZitatWas mache ich, wenn die Ex behauptet dass am Ende Sachen fehlen würden, die zB nie existiert haben oder vielleicht schon abgeholt worden sind? :
Ich würde nichts machen, außer zu sagen "Ich weis nicht wo von du redest".
Wenn was von ihrem Anwalt kommt, würde ich entsprechend zurückweisen.
Und wenn tatsächlich eine Klage kommen sollte, müsste man prüfen, ob die 3 relevanten Hürden genommen wurden.
1. Hürde ist die genaue Bezeichnung der Sachen
2. Hürde ist der Beweis, das die Sachen überhaupt mal in ihrem Besitz waren
3. Hürde ist der Beweis, das die Sachen überhaupt mal in der Wohnung waren bzw. dort zurückgelassen wurden
Ich würde aber empfehlen, dass man die Kisten und deren Inhalte unmittelbar vor der Abholung mit vertrauens- und glaubwürdigen Zeugen erfasst.
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