Hallo an alle,
brauche mal eure Hilfe.
Eine gute Freundin von mir hat Anfang März 2024 einen Urlaub für September 2024 gebucht.
Diesen hat Sie von Ihrer Vorgesetzen auch genehmigt bekommen.
Was Sie aber zu diesem Zeitpunkt nicht wusste und Ihr auch keiner gesagt hatte, dass dieser Urlaub
Jederzeit gestrichen werden kann da dieser nicht in der Urlaubsplanung stand welche am Jahresende gemacht wird und von der Obersten Chefin genehmigt wird.
So kommt es wie es kommen musste, Urlaub gestrichen……aber Flug, Hotel gebucht……
Begründung von Ihrer Obersten Chefin: dieser wurde Nachträglich eingereicht und kann somit jederzeit gestrichen werden.
Seht Ihr da Irgendwelche Chancen, oder Pech gehabt.
Das sind die Info welche ich gerade von Ihr bekommen habe.
Kenne mich null aus im Arbeitsrecht !.
Viele Grüße
Nachträglich genehmigter Urlaub gestrichen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der AG kann Urlaubsanträge genehmigen oder verweigern.
Was nicht geht: Urlaub genehmigen und später widerrufen*). Nett ausgedacht, aber vor Gericht wohl chancenlos.
Sie hat also gute Chancen, fragt sich nur: worauf?
Möglichkeit 1: Wenn der AG Urlaub widerruft, hat er auch die Kosten für Storno etc. zu tragen
Möglichkeit 2: Deine Freundin klagt den Urlaub ein via Schnellentscheidung beim Arbeitsgericht.
Zeit für M2 ist noch. Was immer die Freundin am Ende tut: es wird Stress geben.
*) in aller Regel jedenfalls nicht; die Ausnahmen müssen hier aber kaum erörtert werden. Ganz daneben ist die Begründung 'außertourlich eingereicht' - bedingte Zusagen sind da nicht möglich, weil das AN in eine unmögliche Position bringt.
-- Editiert von User am 30. Juli 2024 14:33
ZitatF hat ... von Ihrer Vorgesetzen Urlaub im September 2024 genehmigt bekommen. :
Gibt es in Fs Betrieb ( z.B. mit dem Betriebsrat vereinbarte ) Grundsätze zur Urlaubsplanung usw. ?
ZitatOberste Chefin: Nachträglich eingereichter und genehmigter Urlaub kann jederzeit gestrichen werden. :
Unsinn.
Auch bei "nachträglich" beantragtem Urlaub hätte die Arbeitnehmerin jedenfalls den gesetzlichen Anspruch auf wunschgemäße Urlaubsgewährung - "es sei denn, daß der Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.", § 7 Bundesurlaubsgesetz.
Höchstens in TARIFVERTRÄGEN könnte davon arbeitnehmernachteilig abgewichen werden: tariflich dürfte dem Arbeitgeber also erlaubt werden, Urlaubswünsche auch dann abzulehnen, wenn Wünsche anderer Arbeitnehmer dem entgegenstehen, ohne dass die mit ihren Urlaubswünschen bevorzugten Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorzugswürdig zu sein bräuchten. Allein der Umstand, dass andere Arbeitnehmer "schneller" waren mit ihren Urlaubswünschen, oder dem Arbeitgeber belohnungswürdig erscheinen, könnte den Arbeitgeber nach den tariflichen Bestimmungen zur Urlaubsverweigerung berechtigen.
Eine Bestimmung, selbst eine mit dem Betriebsrat vereinbarte, und erst recht eine vom Arbeitgeber einseitig aufgestellte, wonach bei der Gewährung von Urlaubswünschen nicht "soziale Gesichtspunkte" für die Vorrangigkeit maßgeblich sein sollen, wäre unzulässig, § 13 Bundesurlaubsgesetz.
Und wenn beantragter Urlaub erst einmal wirksam gewährt wurde ( unklar, ob das hier der Fall ist: )
ZitatFreundin hat ... von Ihrer Vorgesetzen Urlaub genehmigt bekommen. :
dann kann die Urlaubsgewährung nicht mehr widerrufen werden, oder zumindest nicht mehr ohne den durch den Widerruf entstandenen Schaden ( z.B. Reiserücktritts-Kosten, Kosten für die vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsort) ersetzen zu müssen.
In einem Tarifvertrag könnten die Voraussetzungen eines für den Arbeitgeber "kostenfreien" Rechts zum Widerruf bereits gewährten Urlaubs geregelt sein. Ein "betriebseigenes" Recht, erteilten Urlaub ohne Entschädigungspflicht widerrufen zu können, kann sich der Arbeitgeber weder selbst gewähren, noch arbeitsvertraglich oder per Betriebsvereinbarung aushandeln.
RK
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Und damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Der Urlaub wurde genehmigt und darf nicht widerrufen werden.ZitatDiesen hat Sie von Ihrer Vorgesetzen auch genehmigt bekommen. :
ZitatUnd damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht. :
Oder es hat sich nur die Grube geöffnet ...
ZitatDiesen hat Sie von Ihrer Vorgesetzen auch genehmigt bekommen. :
Und diese war auch zur Geheimgang berechtigt?
Zitatdass dieser Urlaub Jederzeit gestrichen werden kann da dieser nicht in der Urlaubsplanung stand welche am Jahresende gemacht wird und von der Obersten Chefin genehmigt wird. :
Gibt es dazu eine vertragliche Vereinbarung?
Da wäre dann mal der Wortlaut derselben wichtig.
Bundesurlaubsgesetz § 13 Unabdingbarkeit
(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden ... ...
... mich interessiert, was deine Freundin nun tut oder tun wird. Und wie die Sache ausgeht. So üppig Zeit ist ja nun nicht mehr gegeben.
Hältst du uns bitte auf dem Laufenden?!
Vielen Vielen Dank für die super Antworten.
Nicht direkt meine Freundin, aber eine gute Freundin (Smile).
WIr wollten eigentlich zusammen nach Johannesburg fliegen da ich keine Lust hatte allein bzw. mir es mit zu gefährlich ist allein mit dem Auto unterwegs.
Kam grad per Whatsup:
Bekommt Urlaub nicht da er nicht durch die oberste Leitung Leitung am Jahresende Genehmigt wurde.
Sie hätte sich die Zusage Ihrer direkten Vorgesetzten (Chefin) schriftlich geben lassen sollen.
Zusage kam nur mündlich (war das erstemal), deshalb dachte Sie das geht so.
Begründung: Maxiumum an Kollegen welche im Urlaub sind ist erreicht.
Personalrat ist wohl auf Ihrer Seite und möchte das die Kosten wohl übernommen werden.
Vielleicht wichtig, arbeitet in einer Forensichen Psychiatrie als Krankenschwester.
Ziel ist eigentlich den Urlaub anzutreten. Ich Selbständig und hab dafür extra meinen Betrieb zu....
Rechtschutz ist bei Ihr vorhanden.
Was meint Ihr, macht Sinn einen Eilantrag auf Urlaub oder lieber sein lassen und versuchen Das Geld
eunzuklagen ?
Viele Grüße
ZitatWas meint Ihr, macht Sinn einen Eilantrag auf Urlaub oder lieber sein lassen und versuchen Das Geld eunzuklagen ? :
Warum nicht beides machen?
Erst den Urlaub einklagen, wenn das abgelehnt wird Schadenersatz.
Auf Bewilligung des Urlaubs klagen.
ZitatKam grad per Whatsup: :
Bekommt Urlaub nicht da er nicht durch die oberste Leitung Leitung am Jahresende Genehmigt wurde. Sie hätte sich die Zusage Ihrer direkten Vorgesetzten (Chefin) schriftlich geben lassen sollen. Zusage kam nur mündlich (war das erstemal), deshalb dachte Sie das geht so.
Hallo,
damit war der Urlaub nie genehmigt und der AG ist im Recht, wenn er den Urlaub untersagt.
Weder der Urlaub noch Schadensersatz kann hier eingeklagt werden.
MfG
Mark
-- Editiert von User am 31. Juli 2024 17:15
Zitatdamit war der Urlaub nie genehmigt und der AG ist im Recht, wenn er den Urlaub untersagt. :
Völliger Blödsinn. Auch mündlich genehmigter Urlaub ist genehmigt wenn die Genehmigung durch die dafür autoristierte Person erfolgt. Sprich wenn wenn die Vorgesetzte sonst auch die Urlaubsgenehmigungen regelt darf man als Arbeitnehmer hier auf die Genehmigung vertrauen.
Das einzige Problem bei mündlichen Genehmigungen ist halt die Beweisbarkeit.
Hat die oberste Chefin nicht argumentiert, dass der Urlaubswunsch nachträglich eingereicht wurde? Damit hat sie doch bestätigt, dass da was war.
Wenn das aber auch nur mündlich war, dann wird's eng.
ZitatZusage kam nur mündlich (war das erstemal), deshalb dachte Sie das geht so. :
Moment mal, bedeutet das, dass man nur gefragt hat ob man im gewünschten Zeitraum Urlaub bekommen würde und jetzt, bei der schriftlichen Beantragung, wurde dieser abgelehnt???
Bitte mal aufklären, das wäre dann ein völlig anderer Sachverhalt als zu Beginn dargestellt!
Ist ein Widerspruch zu:ZitatDiesen hat Sie von Ihrer Vorgesetzen auch genehmigt bekommen. :
ZitatZusage kam nur mündlich (war das erstemal), deshalb dachte Sie das geht so. :
Vielen Dank für all die Hilfen.
SIe will nicht klagen.....
Betriebrat will wohl versuchen das Sie die Kosten erstattet bekommt....Vielleicht geschehen ja noch Wunder.
Ich hatte SIe noch gefragt wie kommen die erst jetzt drauf das Dein Urlaub gestrichen wird, da meinte Sie, weil jezt der neue Arbeitsplan zwischen Ihrer Vorgestetzten und nächsten Vorgesetzten erstellt wurde...
Vielen Dank für euere Hilfe, kann dann hier zu !
Viele Grüße
-- Editiert von User am 2. August 2024 12:36
Schade, dass du die Rückfragen nicht beantwortest.
ZitatSchade, dass du die Rückfragen nicht beantwortest. :
Seine Bekannte mag wohl nicht ...
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