Erbschein in Vertretung beantragen, weil der Erbe im Ausland lebt und in seinem Auftrag handeln

30. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein in Vertretung beantragen, weil der Erbe im Ausland lebt und in seinem Auftrag handeln

1. Wie kann ich in Vertretung einen Erbschein beantragen wenn der Erbe im Ausland lebt.

2. Was benötige ich, um für ihn alles nötige vor Ort zu erledigen (Wohnung kündigen, Verbindlichkeiten bezahlen etc.)? Vollmacht? Einfache Vollmacht genügt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48408 Beiträge, 17074x hilfreich)

Die im Rahmen des Erbscheinantrages erforderliche eidesstattliche Versicherung darf der Bevollmächtigte nur dann abgeben, wenn der Erbe geschäftsunfähig ist.

Der Erbe möge daher den Erbscheinantrag in der für ihn zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat abgeben.

Zitat (von Krügerrand):
2. Was benötige ich, um für ihn alles nötige vor Ort zu erledigen (Wohnung kündigen, Verbindlichkeiten bezahlen etc.)? Vollmacht? Einfache Vollmacht genügt?

Dafür reicht eine einfache Vollmacht.

-- Editiert von User am 31. Juli 2024 08:40

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#2
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Noch eine Frage. Er wird demnächst kurz in Deutschland sein. Reicht es, wenn er die Vollmacht, welche zur Ausstellung eines Erbscheins benötigt wird, bei einer Behörde unterschreibt, die eine Unterschrift, in diesem Fall seine Unterschrift, bestätigen kann/darf? Oder muss es ein Notar, Botschaft, Konsulat sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48408 Beiträge, 17074x hilfreich)

Zur Beantragung des Erbscheins gehören zwei Schritte
1. Der eigentliche Erbscheinantrag
2. Die eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung kann der Erbe nur persönlich abgeben entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar, bzw. im Ausland bei einer Botschaft oder einem Konsulat.

Zitat (von Krügerrand):
Reicht es, wenn er die Vollmacht, welche zur Ausstellung eines Erbscheins benötigt wird, bei einer Behörde unterschreibt, die eine Unterschrift, in diesem Fall seine Unterschrift, bestätigen kann/darf?

Es sollte beim Nachlassgericht während der Besuchszeit ein Termin zur Beantragung des Erbscheins vereinbart werden.
Falls man keinen Termin bekommt, sollte alternativ ein Termin bei einem Notar vereinbart werden, so dass auch dort der Erbe persönlich erscheinen kann. Die Kosten zwischen beiden Varaianten unterscheiden sich nur dadurch, dass auf die Notarkosten für die eidesstattliche Versicherung noch die MWSt. hinzukommt.

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