Arbeitgeber behauptet, das Arbeitserzeugnis nicht zurückgeschickt wurde

31. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Yes123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber behauptet, das Arbeitserzeugnis nicht zurückgeschickt wurde

Der Arbeitgeber behauptet, dass das Paket mit der Arbeitshardware leer angekommen ist, obwohl sie geschickt wurden, und weigert sich, den geschuldeten Lohn zu zahlen.

Was ist zu tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124137 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Yes123mitglied):
Was ist zu tun?

Man beweise das
Zitat (von Yes123mitglied):
obwohl sie geschickt wurden

in möglichst gerichtsfester Form.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Ich glaube zu verstehen
a) du stellst irgendetwas (Arbeits-Erzeugnis, s. Überschrift; nota: Arbeits-Erzeugnis = Arbeishardware?, wie es im Text heißt?) und schickst es per Post deinem AG
b) das Paket ist ordentlich aufgegeben worden, wahrscheinlich mit Versicherung und Sendungsnachverfolgung
c) gleichwohl ist bei deinem AG ein leeres Paket angekommen
d) AG weigert sich, für deine Leistung zu zahlen

Da bleibt dir wohl nicht viel mehr, als bei der Post - oder wen immer du mit dem Versand betraut hast - Anzeige zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11133 Beiträge, 4287x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich glaube zu verstehen

Ich glaube nicht.
Zugegeben die gegebenen Informationen sind sehr spärlich, aber es wird von einem Arbeitgeber und Lohn gesprochen.

Rücksendung von Arbeitsmaterial klingt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Hier muss dann sauber der Verlust der Rücksendung an den Arbeitgeber und ein daraus eventuell entstandener Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers, von der Weigerung der Auszahlung des Lohns getrennt werden.

Zitat (von blaubär+):
Da bleibt dir wohl nicht viel mehr, als bei der Post - oder wen immer du mit dem Versand betraut hast - Anzeige zu erstatten.

Nur das eine Anzeige, in Bezug auf das Schuldverhältnis zwischen AG und AN, nichts bringen wird.

Und natürlich bleibt noch mehr.
Der Gang zum Arbeitsgericht und Lohnklage einreichen.
Eine Verweigerung der Auszahlung des gesamten Lohns dürfte unrechtmäßig sein, da auch der (Ex-?)Arbeitgeber die Pfändungsfreigrenzen einhalten muss.
Und bevor der AG anfängt einbehaltenen Lohn mit seinen "Forderungen" zu verrechnen, muss er diese erstmal unter Berücksichtigung von Zustand/Restwert beziffern können.

-- Editiert von User am 1. August 2024 09:37

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18009 Beiträge, 6620x hilfreich)

Also: was ist ein Arbeits-Erzeugnis, was Arbeitshardware?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yes123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hardware = Laptop

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11133 Beiträge, 4287x hilfreich)

@Yes123Mitglied

Es wäre wirklich hilfreich den Sachverhalt mal ausführlicher zu schildern, es muss ja kein Roman sein, aber die Lust zu helfen, hält sich echt in Grenzen, wenn man sich aus hingeworfenen Textbrocken und einzelnen Worten irgendetwas zusammenreimen soll.
Zumal es, je nachdem was Du uns vielleicht noch so verrätst, es auch vollkommen anders aussehen kann....

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