Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum oben genannten Titel. Es ist ja so, dass man bei entweder 2000 Euro Umsatz oder bei mindestens 20 Verkäufen in einem Jahr beim Finanzamt gemeldet wird.
Mich interessiert, wenn man z.B auf einmal 50 verschiedene sammelkarten für sagen wir 200 Euro verkauft, ob man dann schon gemeldet wird?
Also nicht jede Karte einzelnt, sondern direkt 50 auf ein Schlag.
Und dann wieder 50 auf einmal.
Ist die Anzahl pro Artikel in einem Verkauf egal?
Also kann man sagen wir mal 500 Karten verkaufen mit jeweils 50 bzw 100 stück?
Meinen die mit einem Verkauf eine Transaktion auf dein Bankkonto, die Mengen die in dem Verkauf sind allerdings egal ?
Würde man jede einzelnt verkaufen, da wüsste man, dass man nach 20 Karten dann gemeldet wird.
Liebe Grüße
-- Editiert von User am 31. Juli 2024 18:24
Steuertransparenzgesetz/Artikelmenge in einem Verkauf
31. Juli 2024
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Frage vom 31. Juli 2024 | 18:23
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuertransparenzgesetz/Artikelmenge in einem Verkauf
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#1
Antwort vom 31. Juli 2024 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (48368 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatEs ist ja so, dass man bei entweder 2000 Euro Umsatz oder bei mindestens 20 Verkäufen in einem Jahr beim Finanzamt gemeldet wird. :
Die Grenze liegt bei 30 Verkäufen.
ZitatIst die Anzahl pro Artikel in einem Verkauf egal? :
Ja, es kommt nur auf die Anzahl der Verkäufe an.
#2
Antwort vom 31. Juli 2024 | 18:59
Von
Status: Wissender (14221 Beiträge, 4428x hilfreich)
Hallo,
warum interessiert dich das? Denn an der Steuerpflicht (bzw. dem Gegenteil) ändert das grundsätzlich nichts. Ein Stück zu einem Euro kann steuerpflichtig sein, und 500 mal 500 Euro immer noch steuerfrei.
Ich glaube fast, dass es sich als neuer Irrglaube festsetzt, dass sich ab 2.000 Euro und ab 30 Stück irgendetwas ändert.
Du meinst, allein weil du ein Paket verkaufst wären das mehrere Stück? Dann würde ich keine Puzzles mehr verkaufen.Zitat:Mich interessiert, wenn man z.B auf einmal 50 verschiedene sammelkarten für sagen wir 200 Euro verkauft, ob man dann schon gemeldet wird?
Also nicht jede Karte einzelnt, sondern direkt 50 auf ein Schlag.
Aber nein, die Seitenbetreiber zählen sicher nur die Anzahl der Anzeigen, und nicht den Umfang darin.
Auffallen kann sowas aber trotzdem. Denn wer beispielsweise 100 E-Bikes im Paket (!!!) verkauft, der wird kaum als Privatverkäufer durchgehen.
Stefan
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#3
Antwort vom 31. Juli 2024 | 19:51
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, es kommt nur auf die Anzahl der Verkäufe an. :
Ok dankeschön für die schnelle Antwort:)
#4
Antwort vom 31. Juli 2024 | 19:56
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwarum interessiert dich das? Denn an der Steuerpflicht (bzw. dem Gegenteil) ändert das grundsätzlich nichts. Ein Stück zu einem Euro kann steuerpflichtig sein, und 500 mal 500 Euro immer noch steuerfrei. :
Naja wenn man z.B. 500 Karten hat , dann kann man die ja theoretisch 5 mal mit jeweils 100 karten an verschiedene leute / Händler verkaufen, dadurch würde man nicht gemeldet werden.
Wenn man jede Karte einzelnt verkauft, muss man wahrscheinlich dem Finanzamt die Herkunft jeder einzelnen Karte dalegen, da man gemeldet wurde. Und finde mal die ganzen Rechnungen zu den ganzen Boostern etc.
Und bei guten Sammelkarten gibt's im Wert keine grenzen
Oder liege ich jetzt falsch?
-- Editiert von User am 31. Juli 2024 19:57
-- Editiert von User am 31. Juli 2024 19:57
#5
Antwort vom 31. Juli 2024 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (48368 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatOder liege ich jetzt falsch? :
Ob man als Privatverkäufer gilt oder als gewerblicher Händler kann man nicht daran festmachen, ob die Grenze von 2.000€ oder 30 Verkäufen pro Jahr über- oder unterschreitet.
Dazu muss man sich genau anschauen, was wie verkauft wird und wie der Marktauftritt ist.
Richtig ist jedoch, dass man wahrscheinlich als gewerblicher Händler gilt, wenn man die 500 Karten seiner Sammlung einzeln verkauft. Man gilt jedoch als Privatverkäufer, wenn man die Sammlung in einem Schlag oder in wenigen Tranchen verkauft.
Die Grenze von 2.000€ oder 30 Verkäufen pro Jahr ist nicht so zu verstehen, dass bei deren Überschreitung bereits Gewerblichkeit angenommen wird. Sie bedeutet nur, dass das Finanzamt einen Blick darauf wirft und prüft, ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Die Prüfung fallen bei geringer Überschreitung meistens so aus, dass sie weiter als Privatverkäufe eingestuft werden.
#6
Antwort vom 31. Juli 2024 | 21:15
Von
Status: Unbeschreiblich (123955 Beiträge, 40300x hilfreich)
ZitatIch glaube fast, dass es sich als neuer Irrglaube festsetzt, dass sich ab 2.000 Euro und ab 30 Stück irgendetwas ändert. :
Ich fürchte, das ist bereits geschehen.
Da die Meldegrenzen rein gar nichts an der Steuerpflicht und der eventuellen Einstufung als Unternehmer ändern, sollte man die Verkäufe in möglichst Einkommensstarker Art und Weise gestalten.
#7
Antwort vom 31. Juli 2024 | 21:29
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOb man als Privatverkäufer gilt oder als gewerblicher Händler kann man nicht daran festmachen, ob die Grenze von 2.000€ oder 30 Verkäufen pro Jahr über- oder unterschreitet. :
Ok danke für deine genommene Zeit und deine Antworten:-)
Sehr lieb, habs soweit verstanden
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