Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber der Gesundheit des AN

31. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
sloopy9022
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber der Gesundheit des AN

Guten Tag,

ich muss mich in Verzweiflung an euch wenden, bin gerade am kämpfen, ich schildere den Fall fiktiv.

Der Arbeitnehmer A fühlt sich von seiner Firma B bzw. den Führungskräften und seiner Abteilungsleiterin gemobbt. Wo fängt Mobbing an? Es ist jedenfalls so, dass A in einer Abteilung arbeitet, die sehr viel Druck bekommt, sehr enge Fristen hat. Diesen Aufgaben kommt er seit 5 Jahren tadellos nach. Andere Abteilungen haben nun in den letzten 18 Monaten immer wieder Emails ignoriert, Verbesserungsvorschläge übergangen und auch die Abteilungsleitung unterstützt nicht und ignoriert diese Vorschläge. A hat Gespräche geführt, wollte dies auch im Jahresgespräch festhalten, wurde dann immer beschönigt umformuliert. Letztes Jahr hat A dann die Unterschrift unter das Jahresgespräch verweigert. Durch das Ignorieren von Emails, durch das absichtliche fehlende Kommunizieren, kann A unter sehr schweren Voraussetzungen nur seine Arbeit umsetzen, bekommt aber weiterhin den Druck der Deadlines. Einzelne Führungskräfte gehen A persönlich und direkt an, nie beleidigend und A verteidigt sich dann mit deutlichen Worten. Die Abteilungsleitung wirft dann die Reaktion immer dem A vor, aber die anderen Abteilungen dürfen immer weiterhin das Leben schwer machen. Das führt dazu, dass A bereits wegen psychischer Belastung krankgeschrieben war. Aber das ist ja nicht die Dauerlösung. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Wie kann A eine Besserung der Situation einfordern?
Welche Konsequenzen könnte der Arbeitnehmer ziehen.
Es schwelt auch immer eine Kündigung, auch wenn es dafür keine berechtigten Gründe gibt, das ist in der Praxis ja zweitrangig. Würde dann zu 99% ein Vergleich + Abfindung geschlossen werden?

A möchte den Job behalten, er ist darauf angewiesen, aber er möchte auch, dass die Kollegen zusammen arbeiten und nicht seine Arbeit torpedieren. Wie oder welche Beweise muss A sammeln? Was kann er tun? Was MUSS der Arbeitgeber B tun, weil es seine Pflicht ist?
A ist verzweifelt, braucht den Job aktuell aber dringend. Dennoch gibt es Ängste und er benötigt Sicherheit, v.a. gesundheitliche Stabilität, aber hat natürlich Angst, dass der B dann erst recht einen Kündigungsgrund daraus entwirft.

Würde B auf Wiedereinstellung klagen, käme es dann dennoch zu einem Vergleich? Oder kann B durch diese Klage weiterarbeiten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34107 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Wo fängt Mobbing an?
Man suche bitte im Netz in den vielen Veröffentlichungen zu Mobbing am Arbeitsplatz.
Zitat (von sloopy9022):
Letztes Jahr hat A dann die Unterschrift unter das Jahresgespräch verweigert
Das ist möglich, doch was sollte es bringen?
A schafft also aus xy Gründen nicht die geforderte Arbeit in den Fristen. Gespräche, Beschwerden und E-Mail bringen keine Änderung, keine Erleichterung. So ist das oft.
Zitat (von sloopy9022):
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Vermutlich keine Pflicht, den A zu entlasten. Aber der AG könnte das freiwillig tun, damit die Belastung für A geringer wird.
Zitat (von sloopy9022):
Es schwelt auch immer eine Kündigung, auch wenn es dafür keine berechtigten Gründe gibt, das ist in der Praxis ja zweitrangig.
Wenn es schon schwelt, findet ein AG immer Gründe. So ist die Praxis.
Zitat (von sloopy9022):
Würde dann zu 99% ein Vergleich + Abfindung geschlossen werden?
Keine Ahnung.
Zitat (von sloopy9022):
Würde B auf Wiedereinstellung klagen,
Hä?

Warum sucht sich A nicht jetzt schon einen anderen Job?
Und wenn er einen gefunden hast und alles passt und in trockenen Tüchern ist--- dann kündigt A selbst bei B.

Du hast vor etwa 5 Jahren fast genau so hier gefragt.
Sind deine tadellosen 5 Jahre jetzt in einer anderen Firma?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124306 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Andere Abteilungen haben nun in den letzten 18 Monaten immer wieder Emails ignoriert, Verbesserungsvorschläge übergangen und auch die Abteilungsleitung unterstützt nicht und ignoriert diese Vorschläge.

Dann sind es für das Unternehmen wohl keine Verbesserungen.



Zitat (von sloopy9022):
Durch das Ignorieren von Emails, durch das absichtliche fehlende Kommunizieren, kann A unter sehr schweren Voraussetzungen nur seine Arbeit umsetzen,

Das wäre dann detailliert zu protokolieren.
Im Anschluss würde ich das ganze dem Arbeitgeber als entsprechende Beschwerde mitteilen.

Mit etwas Pech, kommt dann als Rückantwort das man mit dem Kollegen gesprochen habe, aber im allgemeinen damit leben müsse.

Denn einen Rechtsanspruch darauf, dass die Kollegen dafür sorgen müssten, das man eine (sehr) einfache Arbeit haben müsse, wäre mir nicht bekannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sloopy9022
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Das geht jetzt an der Fragestellung vorbei. Ihr müsst mir die Situation nicht bewerten. Die Frage war, welche Pflicht ein Arbeitgeber hat. Oder was passieren würde, wenn es keinen Kündigungsgrund gibt und somit der A weiterarbeiten will, weil er sich reinklagt. Würde es dennoch zu einem Vergleich kommen, auch wenn A sagt, es ist für ihn total zumutbar?

Es gibt ja schon auch sowas wie eine Überlastungsanzeige, bei der ein Arbeitgeber sehr wohl dann eine Bringschuld hat um diese Dinge zu verbessern, bevor der Arbeitnehmer einen Schaden nimmt, physisch oder psychisch. (§242 BGB, §§15, 16 ArbSChG)

Das eine ist ja, was ein B in der Praxis tun würde, aber es geht darum, was er tun darf und was er nicht tun darf. Dass er alles machen kann im 1. Schritt ist ja ok. Ob das dann rechtlich Bestand hat, ist ein anderes Thema.

PS: ich wiederhole: A will keinen anderen Job suchen. So sagt es der Fall. #

Was schließt die Fürsorgepflicht des B ein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39432 Beiträge, 14156x hilfreich)

Das einzige, was ich da als arbeitsrechtlich relevant ansehe, das ist möglicherweise das Ansetzen von zu kurzen Fristen. Wenn man eine Frist nicht einhalten kann, dann teilt man das rechtzeitig dem Vorgesetzten mit. Und bittet um Anweisung, wie weiter verfahren werden soll.

Im übrigen muss kein Arbeitgeber unabhängig von der Qualität Vorschläge der Arbeitnehmer umsetzen. Und da, wo mehrere Mitarbeiter zusammen arbeiten oder aber auch nebeneinander - da menschelt es positiv und auch negativ. Das nennt sich tägliches Leben, dem letztlich jeder ausgesetzt ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18029 Beiträge, 6626x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Wie kann A eine Besserung der Situation einfordern?

'Einfordern' ist wohl das entscheidende Wörtchen: A möchte, dass die Firma so arbeitet, wie A es sich vorstellt; nur dass die Firma ihm die 'kalte Schulter' zeigt. Oder anders gesagt: da versucht offenbar der Schwanz mit dem Hund zu wackeln, wie es so heißt. Die Firma muss gar nichts tun, schon gar nicht Vorschläge von A umsetzen, denn es ist der AG der weitgehend bestimmt, wie, womit, wann usw. AN zu arbeiten hat.

A wird sich der Realität beugen müssen, wenn ihm der Arbeitsplatz und seine Gesundheit wichtig sind.

Aus deiner Eingangsdarstellung:
A bereits wegen psychischer Belastung krankgeschrieben ....
A möchte den Job behalten ..
A ist verzweifelt, braucht den Job aktuell aber dringend. ...
Dennoch gibt es Ängste ... ...


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18029 Beiträge, 6626x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Das geht jetzt an der Fragestellung vorbei. Ihr müsst mir die Situation nicht bewerten.

Auch hier scheint die Neigung durch zu verlangen, dass andere sich genau an das zu halten haben, was du willst. Zum Realitätscheck gehört, dass dies ein Meinungsforum ist und jeder, der auf ein Thema einsteigt, dies auf eine Weise tut, die ihm hilfreich oder sachgerecht erscheint. Normalerweise klappt das auch ganz gut.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124306 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von sloopy9022):
Oder was passieren würde, wenn es keinen Kündigungsgrund gibt und somit der A weiterarbeiten will, weil er sich reinklagt.

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Im allgemeinen wissen Firmen und Mitarbeiter aber mit Leuten umzugehen, die sie als uneinsichtige Querulanten empfinden.



Zitat (von sloopy9022):
Würde es dennoch zu einem Vergleich kommen, auch wenn A sagt, es ist für ihn total zumutbar?

Nö, dann bekommt A ein Urteil - egal ob das ihm dann gefällt oder nicht.



Zitat (von sloopy9022):
Es gibt ja schon auch sowas wie eine Überlastungsanzeige, bei der ein Arbeitgeber sehr wohl dann eine Bringschuld hat um diese Dinge zu verbessern, bevor der Arbeitnehmer einen Schaden nimmt, physisch oder psychisch.

Ich fürchte das diese Theorie keinen Widerhall in den Gesetzen und der Rechtsprechung findet bzw. die Verbesserung der Situation des A seitens des B schlicht darin bestehen könnte, den A dort nicht mehr zu beschäftigen.



Zitat (von sloopy9022):
Die Frage war, welche Pflicht ein Arbeitgeber hat.

Zitat (von sloopy9022):
Was schließt die Fürsorgepflicht des B ein?

Aufgrund der oberflächlichen Schilderung der Gegebenheiten ist bisher kein Verstoß gegen Pflicht / Fürsorgepflicht erkennbar.

Hier
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/fuersorgepflichten-des-arbeitgebers-eine-uebersicht_92_443590.html
mal eine Übersicht zum Thema "Fürsorgepflichten des Arbeitgebers".



Zitat (von wirdwerden):
Wenn man eine Frist nicht einhalten kann, dann teilt man das rechtzeitig dem Vorgesetzten mit.

Nur das man sich damit unter Umständen selber ins Knie schießt.



Zitat (von blaubär+):
Oder anders gesagt: da versucht offenbar der Schwanz mit dem Hund zu wackeln, wie es so heißt.

Und das funktioniert in aller Regel recht schlecht ...



Zitat (von sloopy9022):
PS: ich wiederhole: A will keinen anderen Job suchen. So sagt es der Fall. #

Das muss er auch nicht.
Allerdings werden sich davon weder der B noch das Gericht beeindrucken lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen