Hallo!
Ich habe einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt, möchte jetzt aber darauf verzichten. Bisher habe ich weder Leistungen ausgezahlt bekommen noch einen Bescheid, da noch etliche Unterlagen gefehlt haben.
Reicht es, dem Jobcenter per online Nachricht über das Portal ein formloses schreiben zukommen zu lassen in dem ich ausdrücklich auf die Leistungen verzichte? (Verzichtserklärung) Oder muss es als Einschreiben noch zusätzlich an das Jobcenter geschickt werden?
Ich habe auch gelesen dass man, wenn man noch keinen Bescheid hat, eine Rücknahme schreiben soll. Reicht jetzt trotzdem meine Verzichtserklärung oder ist das falsch?
Verzichtserklärung an Jobcenter?
1. August 2024
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Frage vom 1. August 2024 | 11:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzichtserklärung an Jobcenter?
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#1
Antwort vom 1. August 2024 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (34051 Beiträge, 5882x hilfreich)
Ja, das genügt.ZitatReicht es, dem Jobcenter per online Nachricht über das Portal ein formloses schreiben zukommen zu lassen in dem ich ausdrücklich auf die Leistungen verzichte? (Verzichtserklärung) :
#2
Antwort vom 1. August 2024 | 16:02
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 53x hilfreich)
Ich würde dem JC schriftlich und nachweislich mitteilen, dass du deinen Antrag auf Bürgergeld zurückziehst. Der Antrag soll nicht bearbeitet werden.
Wenn bereits bewilligt oder Geld aufs Konto überwiesen, bleibt die Verzichtserklärung mit Wirkung für die Zukunft. Diese ist lt. Gesetz aber unwirksam, soweit damit andere Rechtsvorschriften umgangen oder Leistungsträger/andere Menschen belastet werden.
https://www.buzer.de/46_SGB_I.htm
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#3
Antwort vom 1. August 2024 | 17:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch würde dem JC schriftlich und nachweislich mitteilen, dass du deinen Antrag auf Bürgergeld zurückziehst. Der Antrag soll nicht bearbeitet werden. :
Danke, ich habe das ganze heute nochmal schriftlich verfasst und natürlich unterschrieben und per Einschreiben Einwurf verschickt. Ich hoffe das reicht, und es kommt nicht nochmal was zurück von denen.
Bearbeitet wurde der Antrag eh noch nicht bzw gar bewilligt. Da noch etliche Unterlagen gefehlt haben sollen.
-- Editiert von User am 1. August 2024 17:07
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