Hallo zusammen,
angenommen, ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine letzte Lohnabrechnung auf Grund Kündigung.
Vereinbart wurde, dass der Restlohn und die Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden. Bei Erhalt der Lohnabrechnung fällt dem AN auf, dass sowohl der Restlohn als auch die Urlaubsabgeltung separat versteuert wurden, obwohl ein Gesamt-Brutto ausgezeichnet wurde.
Nun stellt sich der AN die Frage, ob es sich hierbei um eine Benachteiligung handelt, da andere Vergütungsbestandteile sonst auch "einfach" besteuert wurden.
Danke Euch.
-- Editiert von Moderator topic am 1. August 2024 14:30
-- Thema wurde verschoben am 1. August 2024 14:30
Doppelte Besteuerung in Lohnabrechnung?
1. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 1. August 2024 | 14:24
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. August 2024 | 14:28
Von
Status: Lehrling (1405 Beiträge, 238x hilfreich)
Korrekte Besteuerung, da Urlaubsentgelt als "Sonstige Bezüge" versteuert werden.
#2
Antwort vom 1. August 2024 | 14:50
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatKorrekte Besteuerung, da Urlaubsentgelt als "Sonstige Bezüge" versteuert werden. :
Und wie kriegt der AN dann das zu hoch besteuerte Geld zurück? Wieso erfolgt dann hier die doppelte Besteuerung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. August 2024 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (33337 Beiträge, 17413x hilfreich)
Über die Steuererklärung natürlich.
#4
Antwort vom 1. August 2024 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatUnd wie kriegt der AN dann das zu hoch besteuerte Geld zurück? :
Und wie kommt der AN darauf, dass die Besteuerung zu hoch ist?
ZitatWieso erfolgt dann hier die doppelte Besteuerung? :
Dass eine doppelte Besteuerung erfolgt ist, kann ich der Darstellung im Sachverhalt nicht entnehmen.
Dass die prozentuale Steuerlast auf sonstige Bezüge deutlich höher ist als auf das normale Gehalt ist völlig normal. Das liegt u.a. daran, dass der Grundfreibetrag nur auf das normale Gehalt angewendet wird und es somit für die sonstigen Bezüge keinen Freibetrag mehr gibt.
-- Editiert von User am 1. August 2024 15:55
#5
Antwort vom 1. August 2024 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (33337 Beiträge, 17413x hilfreich)
Und wie kommt der AN darauf, dass die Besteuerung zu hoch ist? Auch wenn sie zu niedrig ist, wird das über die Steuererklärung erledigt (weswegen diese auch verpflichtend ist, wenn man Geld in Klasse 6 bekam). Aber in der Tat zahlt man bei Klasse 1/4 plus Klasse 6 oft zuwenig.
#6
Antwort vom 1. August 2024 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
Zitatweswegen diese auch verpflichtend ist, wenn man Geld in Klasse 6 bekam :
Warum sollten die sonstigen Bezüge in Steuerkl. 6 versteuert worden sein? Dafür ergibt sich aus dem Sachverhalt kein Anhaltspunkt.
#7
Antwort vom 2. August 2024 | 14:33
Von
Status: Unbeschreiblich (33337 Beiträge, 17413x hilfreich)
Weil da kein Grundfreibetrag berücksichtigt wurde - ein Merkmal der Klasse 6.
#8
Antwort vom 2. August 2024 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatWeil da kein Grundfreibetrag berücksichtigt wurde - ein Merkmal der Klasse 6. :
Der wird auch in allen anderen Steuerklassen bei sonstigen Bezügen nicht berücksichtigt, wenn er bereits durch die laufenden Bezüge ausgeschöpft ist.
Die Besteuerung der sonstigen Bezüge nach Steuerklasse 6 wäre in dem hier vorliegenden Fall auch gar nicht zulässig und würde wahrscheinlich sogar zu einer niedrigeren Lohnsteuer führen als die, die hier tatsächlich abgezogen wurde.
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