Hallo,
es geht um unseren Vater, der ein Pflegefall ist und private Insolvenz hat. Wir sind vier Kinder und Drei zahlen seinen Unterhalt. Der Vierte weigert sich zu zahlen, da er meint, er wurde enterbt ( die Mutter, die noch ein paar Immobilien hatte, vererbte zu Lebzeiten an drei Kinder. Die Mutter ist nun verstorben. Sollte die genaue Story erheblich sein, dann könnte ich sie schildern). Aber grundsätzlich: Hat die Verpflichtung seinen insolventen und pflegebedürftigen Vater in der Pflege zu unterstützen etwas mit dem Erbe zu tun oder ist das nicht eine allgemeine Pflicht der Nachkommen?
Danke für die Bemühungen!
-- Editiert von Moderator topic am 1. August 2024 17:16
-- Thema wurde verschoben am 1. August 2024 17:16
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Pflegekosten für insolventen Vater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hat die Verpflichtung seinen insolventen und pflegebedürftigen Vater in der Pflege zu unterstützen etwas mit dem Erbe zu tun Nein, hat sie nicht.
er wurde enterbt Nein, wurde er nicht - wenn die Mutter zu Lebzeiten Immobilien verschenkt, ist das keine Enterbung.
Und alle Kinder verdienen über 100000 EUR im Jahr?
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Nein, ist das bedeutend? Meine Schwester und ich verdienen auf alle Fälle keine € 100.000/jhl. Was mein Bruder, der nicht zahlt (und angeblich "enterbt wurde") verdient, kann ich nicht sagen - letzte Woche kam er mit dem größten E- Porsche um die Ecke - ich gehe mal davon aus, dass er weit mehr als 100 000 verdient.Zitat2Antwort :
Noch etwas: der "enterbte Bruder" hatte mit der Mutter seinerzeit mit Notar seinen "Pflichtteilsanspruch" abgelöst (er jammert jetzt, dass er ja gar keinen Pflichtteil bekäme) und hat für seine 2 Kinder jeweils 100T Euro als Gegenleistung erhalten. Ist der nicht vorhandene Pflichtteilanspruch ein Grund die Pflege des Vaters zu verweigern? Wohlgemerkt sein Betrieb wurde "als Erbe" mit Privatgeld der Mutter gerettet (Verkauf von privaten Immobilien).
Möchten Sie die Frage, ob der Sohn sich an den Pflegekosten beteiligen muss, noch oft wiederholen? Denn beantwortet habe ich sie ja schon - was genau haben Sie an meiner Antwort nicht verstanden?
Vielen Dank Muemmel! Mein Bruder schickte mir als "Begründung" seiner "Nichtverpflichtung einer Pflegeleistung" die Testamente, wo nur wir drei Kinder als alleinige Erben (des Restbestandes: Möbel, Kleinkram...) genannt werden. Hieraus leitet er ab, dass mit dem Testament das Schicksal der Eltern eindeutig in unsere "Hände" gelegt worden seien... wir haben ja auch Ärger und Verpflichtungen durch das Erbe (z.B. auch Steuernachzahlungen der Mutter) und müssen zusätzlich den Vater, der genau wegen des anderen Bruders in die Privatinsolvenz musste, pflegen.
ZitatWir sind vier Kinder und Drei zahlen seinen Unterhalt. :
Die Zahlungen wurden von einer juristisch versierten Person geprüft? Nicht das es da Probleme mit der Insolvenz gibt.
Ansonsten sehe ich derzeit keine juristische Pflicht, des vierten Bruders, dass er sich an eurer freiwilligen Unterstützung des Vaters beteiligen sollte.
Zitatdie Testamente, wo nur wir drei Kinder als alleinige Erben (des Restbestandes: Möbel, Kleinkram...) genannt werden. :
Dann wurde er enterbt, es stünde ihm somit ein Pflichtteil in Geld zu.
Die offensichtliche Lösung liegt doch auf der Hand.
Man geht zum Sozialversicherungsträger. Dort stellt man einen Antrag auf Übernahme der Kosten.
Die wissen schon wie sie welche Anteile von wem zurückfordern dürfen.....
ZitatMan geht zum Sozialversicherungsträger. Dort stellt man einen Antrag auf Übernahme der Kosten. :
Man sollte sich aber bewusst sein, dass es für den Vater dann bis zur Gewährung ein wenig unangenehm wird, wenn die Zahlungen der Kinder wegfallen und nur seine Rente bleibt.
'ZitatAnsonsten sehe ich derzeit keine juristische Pflicht, des vierten Bruders, dass er sich an eurer freiwilligen Unterstützung des Vaters beteiligen sollte :
Dies steht jetzt im komplette Gegensatz zu "Muemmel". Und, sind wir nach BGB nicht allgemein verpflichtet als "Direkte Verwandte" in diesem Fall für den Unterhalt aufzukommen? Warum kann sich einer davon ausnehmen?
ZitatDann wurde er enterbt, es stünde ihm somit ein Pflichtteil in Geld zu :
Nein, enterbt wurde er nicht, wie auch schon Muemmel schrieb. Er hat übrigens zu Lebzeiten Leistungen von seinen Eltern zur Rettung seines Betriebes erhalten. Den Pflichtteilanspruch hat er auch notariell verzichtet (und dafür eine geldliche Gegenleistung erhalten).
ZitatDies steht jetzt im komplette Gegensatz zu "Muemmel". Und, sind wir nach BGB nicht allgemein verpflichtet als "Direkte Verwandte" in diesem Fall für den Unterhalt aufzukommen? Warum kann sich einer davon ausnehmen? :
Weil im Moment die Pflegenkosten freiwillig und nicht über das Amt gezahlt werden. Also ist es in dem Sinne kein Unterhalt. Dewegen auch völlig zu Recht der Hinweis von Harry mit den Problemen mit der Insolvenz. Die jetztigen freiwlligen Zahlungen könnten von den Gläubigern als normales Einkommen gesehen werden.
Zahlungen die über das Amt laufen, sprich Sozialleistungen haben da einen wesentlich besseren Schutz und sind regelmäßig sogar von einer Pfändung ausgenommen.
ZitatDies steht jetzt im komplette Gegensatz zu "Muemmel". :
Nö, der hat nur festgestellt, dass ihm der Verweis auf "enterbt" nicht hilft sich um Zahlungspflichten zu drücken.
ZitatNein, enterbt wurde er nicht :
Nun, er findet sich nicht mehr im Testament, als einzige Erben sind seine 3 Geschwister benannt.
Ob man das nun "enterbt" oder wie auch immer nennt ist egal, er bekommt nichts mehrt vom Erbe.
Zitatwie auch schon Muemmel schrieb. :
Nur das muemmel die Information nicht hatte, das er nicht mehr im Testament steht ...
ZitatDen Pflichtteilanspruch hat er auch notariell verzichtet :
Der Schilderung nach nur beim Testament der Mutter.
Wobei bei der Kombination Insolvenz und Pflegefall eh keine großen Vermögenswerte mehr vorhanden sein dürften.
ZitatUnd, sind wir nach BGB nicht allgemein verpflichtet als "Direkte Verwandte" in diesem Fall für den Unterhalt aufzukommen Warum kann sich einer davon ausnehmen? :
Nein.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892
Zitates geht um unseren Vater, der ein Pflegefall ist und private Insolvenz hat. Wir sind vier Kinder und Drei zahlen seinen Unterhalt. Der Vierte weigert sich zu zahlen, da er meint, er wurde enterbt :
Es ist ganz einfach:
1. Der Vater muss den Anteil seiner Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung (und ggf. die Krankenversicherung) gedeckt sind, selbst bezahlen.
2. Kann der Vater diese Kosten nicht selbst bezahlen (ob er gerade in der Privatinsolvenz ist, spielt keine Rolle, es kommt nur darauf an, welche Einkünfte bzw. welches Vermögen er hat), dann müssen seine unterhaltspflichtigen Angehörigen das bezahlen.
Das sind a) die Ehefrau, fällt hier weg, weil nicht mehr am Leben, und b) die Kinder (und ggf. seine Eltern, wird auch wegfallen, und ggf. die Enkel).
Die Kinder (und Enkel usw.) müssen nicht zahlen, solange ihr jährliches verfügbares Bruttoeinkommen 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. (Wichtig: es zählt nur das eigene Bruttoeinkommen des leiblichen Kindes; der Ehegatte des leiblichen Kindes wird mit seinem Einkommen nicht mit angerechnet.)
Können die Kinder nicht herangezogen werden, weil ihr Einkommen zu niedrig ist (Vermögen der Kinder spielt keine Rolle dafür), dann übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Zitat:Hat die Verpflichtung seinen insolventen und pflegebedürftigen Vater in der Pflege zu unterstützen etwas mit dem Erbe zu tun
Nein.
Zitat:oder ist das nicht eine allgemeine Pflicht der Nachkommen?
Nein. Keine "allgemeine Pflicht", sondern nur unter besonderen Umständen. (Einkommenshöhe)
-- Editiert von User am 2. August 2024 12:18
Zitatsind wir nach BGB nicht allgemein verpflichtet als "Direkte Verwandte" in diesem Fall für den Unterhalt aufzukommen? Warum kann sich einer davon ausnehmen? :
Sind sie. Alle. Egal, wie wann was vererbt wurde oder nicht.*
Aber solange sie unter 100.000 Euro im Jahr verdienen, müssen sie dafür nicht aufkommen.
_____________________________________________
*) Schenkungen können bis zu zehn Jahre lang zurückgefordert werden, wenn der Schenker nach der Schenkung "notleidend" wird, d.h. nicht mehr genug Geld für seinen Unterhalt hat. Diese Rückforderung macht ggf. das Sozialamt, wenn es Kosten für die Pflege und den Lebensunterhalt übernimmt.
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