Hallo,
Tim hat au Grund einer Stoffwechselerkankung eine mässige Lebenswerwartung und möchte sich absichern, dass im Fall der Fälle sein 5jähriger Sohn seinen Nachlass erhält.
Denn:
Die Kindsmutter ist zwar eine gute Mutter, kann aber leider nicht gut mit Geld umgehen.
Daher möchte Tim jemanden dazwischen schalten, der den Nachlass verwaltet.
Der Nachlass bestehe aus ein paar Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und Geld.
Eigentlich passt alles in einen Karton.
Was für Möglichkeiten gibt es da?
Mit welchem Kosten sind zu rechnen?
Kann Tim auch der Mutter das Geld mit Bedingungen für dessen Verwendung ( Z.B. darf nur für Immobilienkauf verwendet werden) zukommen lassen?
Gerne auch unkonentionelle Lösungen.
Grüße
Nachlass an Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Daher möchte Tim jemanden dazwischen schalten, der den Nachlass verwaltet. Gibt es - nennt sich "Testamentsvollstrecker". Zu den Kosten: https://www.rosepartner.de/testamentsvollstrecker.html
-- Editiert von User am 1. August 2024 18:04
-- Editiert von User am 1. August 2024 18:05
Gibt es noch alternative Möglichkeiten?
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Solange die Eltern von Tim nicht verheiratet sind, kann Tims Mutter problemlos vom Erbe ferngehalten werden, Wie das geht, wurde oben schon beschrieben.
Wenn die Eltern verheiratet sind, hat Tims Mutter Anspruch auf ihr Pflichtteil, das wäre im beschriebenen Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also hier 25%. Der Anspruch besteht in Geld, gegen den/die Erben.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss Tims Vater nur sicherstellen, daß Tims Mutter nicht für ihn sein Erbe verwalten darf. Das erreicht man über einen Nachlassverwalter. Siehe oben.
ZitatWenn die Eltern verheiratet sind, hat Tims Mutter Anspruch auf ihr Pflichtteil, das wäre im beschriebenen Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also hier 25%. Der Anspruch besteht in Geld, gegen den/die Erben. :
Der Pflichtteil des Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beträgt nur 1/8. Zusätzlich hat der Ehegatte noch Anspruch auf den tatsächlichen Zugewinnausgleich.
ZitatGibt es noch alternative Möglichkeiten? :
Es kann auch einfach die Vermögenssorge auf jemand anderen übertragen werden (§ 1638 BGB). Das gilt dann aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, während ein Testamentsvollstrecker auch darüber hinaus tätig sein kann.
Hallo,
Die Mutter dürfte das Geld sowieso nur im Sinne ihres Sohnes verwalten.Zitat:Kann Tim auch der Mutter das Geld mit Bedingungen für dessen Verwendung ( Z.B. darf nur für Immobilienkauf verwendet werden) zukommen lassen?
Aber wo kein Kläger da kein Richter - sprich: Der Sohn müsste im Fall der Fälle irgendwann seine Mutter verklagen ...
Was Tim noch machen könnte ist, dem Sohn noch zu Lebzeiten das Geld (oder Teile davon) schenken, und das dann so anlegen, dass nur er selber daran kommt. Dazu würde ich ein Bankkonto (Tagesgeld o.ä.) auf seinen Namen eröffnen und dort nochmal* ausdrücklich festhalten, dass die Mutter nicht darauf zugreifen darf (imho dürfte das rechtssicher sein - sollte doch an die Mutter ausgezahlt werden würde sich die Bank schadenersatzpflichtig machen).
* "nochmal", weil es eigentlich sowieso der Rechtslage entspricht (s.o.), aber es schadet ja nicht, die Bank nochmal darauf hinzuweisen
Oder man übergibt (schenkt) das Geld an eine dritte Person die es verwaltet, und später an den Sohn zurückschenkt. Diese Person sollte aber sehr vertauensvoll sein (etwa Tim's Eltern o.ä.). Und das funktioniert auch nur bis zur Höhe der Freibeträge (Schenkung und Erbschaft).
Anmerkung dazu: Es muss wirklich geschenkt werden, denn die Verwaltung von fremden Vermögen ist in Deutschland etwas eingeschränkt.
Stefan
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