Nachlass an Kind

1. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
freid
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlass an Kind

Hallo,

Tim hat au Grund einer Stoffwechselerkankung eine mässige Lebenswerwartung und möchte sich absichern, dass im Fall der Fälle sein 5jähriger Sohn seinen Nachlass erhält.

Denn:
Die Kindsmutter ist zwar eine gute Mutter, kann aber leider nicht gut mit Geld umgehen.

Daher möchte Tim jemanden dazwischen schalten, der den Nachlass verwaltet.

Der Nachlass bestehe aus ein paar Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und Geld.
Eigentlich passt alles in einen Karton.

Was für Möglichkeiten gibt es da?
Mit welchem Kosten sind zu rechnen?

Kann Tim auch der Mutter das Geld mit Bedingungen für dessen Verwendung ( Z.B. darf nur für Immobilienkauf verwendet werden) zukommen lassen?

Gerne auch unkonentionelle Lösungen.

Grüße



Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33335 Beiträge, 17413x hilfreich)

Daher möchte Tim jemanden dazwischen schalten, der den Nachlass verwaltet. Gibt es - nennt sich "Testamentsvollstrecker". Zu den Kosten: https://www.rosepartner.de/testamentsvollstrecker.html

-- Editiert von User am 1. August 2024 18:04

-- Editiert von User am 1. August 2024 18:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
freid
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es noch alternative Möglichkeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Solange die Eltern von Tim nicht verheiratet sind, kann Tims Mutter problemlos vom Erbe ferngehalten werden, Wie das geht, wurde oben schon beschrieben.

Wenn die Eltern verheiratet sind, hat Tims Mutter Anspruch auf ihr Pflichtteil, das wäre im beschriebenen Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also hier 25%. Der Anspruch besteht in Geld, gegen den/die Erben.

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss Tims Vater nur sicherstellen, daß Tims Mutter nicht für ihn sein Erbe verwalten darf. Das erreicht man über einen Nachlassverwalter. Siehe oben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn die Eltern verheiratet sind, hat Tims Mutter Anspruch auf ihr Pflichtteil, das wäre im beschriebenen Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also hier 25%. Der Anspruch besteht in Geld, gegen den/die Erben.

Der Pflichtteil des Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beträgt nur 1/8. Zusätzlich hat der Ehegatte noch Anspruch auf den tatsächlichen Zugewinnausgleich.

Zitat (von freid):
Gibt es noch alternative Möglichkeiten?

Es kann auch einfach die Vermögenssorge auf jemand anderen übertragen werden (§ 1638 BGB). Das gilt dann aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, während ein Testamentsvollstrecker auch darüber hinaus tätig sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14256 Beiträge, 4435x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann Tim auch der Mutter das Geld mit Bedingungen für dessen Verwendung ( Z.B. darf nur für Immobilienkauf verwendet werden) zukommen lassen?
Die Mutter dürfte das Geld sowieso nur im Sinne ihres Sohnes verwalten.
Aber wo kein Kläger da kein Richter - sprich: Der Sohn müsste im Fall der Fälle irgendwann seine Mutter verklagen ... :sad:

Was Tim noch machen könnte ist, dem Sohn noch zu Lebzeiten das Geld (oder Teile davon) schenken, und das dann so anlegen, dass nur er selber daran kommt. Dazu würde ich ein Bankkonto (Tagesgeld o.ä.) auf seinen Namen eröffnen und dort nochmal* ausdrücklich festhalten, dass die Mutter nicht darauf zugreifen darf (imho dürfte das rechtssicher sein - sollte doch an die Mutter ausgezahlt werden würde sich die Bank schadenersatzpflichtig machen).

* "nochmal", weil es eigentlich sowieso der Rechtslage entspricht (s.o.), aber es schadet ja nicht, die Bank nochmal darauf hinzuweisen

Oder man übergibt (schenkt) das Geld an eine dritte Person die es verwaltet, und später an den Sohn zurückschenkt. Diese Person sollte aber sehr vertauensvoll sein (etwa Tim's Eltern o.ä.). Und das funktioniert auch nur bis zur Höhe der Freibeträge (Schenkung und Erbschaft).
Anmerkung dazu: Es muss wirklich geschenkt werden, denn die Verwaltung von fremden Vermögen ist in Deutschland etwas eingeschränkt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.421 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.642 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen