Unklarheiten bei Sabbatical bezgl. Entgelt.

1. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Narpol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarheiten bei Sabbatical bezgl. Entgelt.

Schönen guten Abend liebe Rechtsgemeinde,

Ich befinde mich aktuell in einem sechsmonatigen Sabbatical. Die zweimonatige Freistellungsphase ist in Kürze beendet, es folgen vier Monate Ansparphase.
In der gesamten Zeit (6 Monate) sollte ich lediglich zwei Drittel meines Vollzeiteinkommens erhalten, so vereinbart.
Nun habe ich bereits zum 2. Mal in Folge das Entgelt meiner Vollzeitstelle erhalten.
Ich meine gelesen zu haben, dass wenn ein Teilzeitvertrag besteht (was in der Sabbaticalzeit ja der Fall ist) und der Arbeitgeber dennoch die Vollzeitstelle bezahlt, die Differenz nicht zurückerstattet werden muss, da er davon Kenntnis hat. Ist das so korrekt?
Des Weiteren habe ich mich mal in meinen Arbeitsaccount eingeloggt und gesehen, dass ich letzte Woche eine Mail unserer Personalabteilung erhalten habe, dass sie noch keinen unterschriebenen Vertrag von mir erhalten haben. Mein Zeitkonto ist dementsprechend ebenfalls im Minus, da in meiner Abwesenheit nichts verbucht wurde.
Die Unterzeichnung lief über deren Onlinetool und fand bereits im Mai statt. Die Vertragsabschlussmail erhielt ich Ende Mai, von der Gegenseite natürlich ebenfalls unterschrieben. Leider lässt die Zuverlässigkeit der Gegenseite sehr stark zu wünschen übrig, verwundert bin ich ehrlicherweise also kaum.

Wie ist denn nun hier die Rechtslage? Muss ich damit rechnen, das zu viel erhaltene Entgelt zurückführen zu müssen, oder bin ich hier auf der sicheren Seite und kann es beruhigt behalten?

Vielen Dank für Eure kompetente Hilfe und allen noch einen schönen Abend,

Narpol.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

Davor, scheint mir, sollten wohl die diversen Unklarheiten ausgeräumt werden. Da steht wohl ein Termin im Personalbüro an.

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#2
 Von 
Narpol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär+,

vielen Dank für deine Antwort.

Meiner Erfahrung nach (und auch der von Kollegen) wird hier höchstwahrscheinlich nicht im Interesse des Arbeitnehmers gehandelt und versucht, dies unter den Tisch zu kehren. Das Vertrauensverhältnis ist also nicht gerade das beste, was mittelfristig auch zu Konsequenzen meinerseits führen wird. Davon, unvorbereitet das Gespräch zu suchen, verspreche ich mir also nicht viel und hatte deshalb auf eine rechtskundige Rückmeldung gehofft.

Eventuell kennt sich ja jemand mit dem Sachverhalt aus und kann mir eine fundierte Aussage dazu geben, die nicht nur auf Vermutungen basiert.

Ich bedanke mich für Euer Verständnis zu meinem Fall und hoffe auf eine baldgie Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9505x hilfreich)

Zitat (von Narpol):
Ich meine gelesen zu haben, dass wenn ein Teilzeitvertrag besteht (was in der Sabbaticalzeit ja der Fall ist) und der Arbeitgeber dennoch die Vollzeitstelle bezahlt, die Differenz nicht zurückerstattet werden muss, da er davon Kenntnis hat. Ist das so korrekt?

Nein, das ist nicht korrekt.

Zitat (von Narpol):
Wie ist denn nun hier die Rechtslage? Muss ich damit rechnen, das zu viel erhaltene Entgelt zurückführen zu müssen ...

Ja

Zitat (von Narpol):
... oder bin ich hier auf der sicheren Seite und kann es beruhigt behalten?

Nein

Interessant wäre die Frage, wie lange das zu viel erhaltene Entgelt zurückgefordert werden kann.
Dafür müsste man aber Ihren Arbeitsvertrag kennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18013 Beiträge, 6621x hilfreich)

Zitat (von Narpol):
Ich meine gelesen zu haben, ...

... ist eine enorm schlechte Voraussetzung, um eine Forderung zu stellen oder sonst was darauf zu bauen.
Im Arbeitsrecht geht es in aller Regel darum: steht mir etwas zu oder nicht. Hier offenbar nicht - folglich wirst du zur Rückzahlung verpflichtet sein. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben bist du wahrscheinlich sogar dazu verpflichtet, deinen AG auf den Fehler hinzuweisen.
Es mag sein, dass das Misstrauen gegen die Firma berechtigt ist und dort nicht sauber gearbeitet wird - um so sorgfältiger solltest du sein resp. handeln - und zum eigenen Schutz: dokumentieren, verschriftlichen ...

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#5
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Hier ist m.e. noch mehr "im Argen".

Normalerweise spart man auch erst an und macht dann "frei". Das sie zuerst "freigestellt" waren um dann im Anschluss "nachzuarbeiten" mutet schon sehr unüblich an.

Klar ist für mich aus der Schilderung erstmal nur, dass sie zwei Monate nicht auf Arbeit waren und trotzdem vollen Lohn bekommen haben....

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#6
 Von 
Narpol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Normalerweise spart man auch erst an und macht dann "frei". Das sie zuerst "freigestellt" waren um dann im Anschluss "nachzuarbeiten" mutet schon sehr unüblich an.


Normalerweise ja.
Leider lief hier aber nichts wirklich korrekt ab. Der Sabbaticalantrag ging bereits letztes Jahr durch und wurde von meiner FK genehmigt. Deshalb und, da die Auszeit zum reisen und erholen gedacht war, mussten wir die Reise planen und unsere Unterkünfte bereits buchen. Leider haben sich die Verantwortlichen bis Ende April gar nicht weiter gekümmert und Ende Mai sollte es bereits los gehen. Erst nach meiner Nachfrage, wie denn der Status meines Sabbaticalvertrages sei, ging der Spießrutenlauf los. Der Eindruck war, dass keiner konkret wusste, wie man ein Sabbatical bearbeiten muss. Wohlgemerkt war das bei weitem nicht das erste, das in diesem großen Konzern bearbeitet wurde. Auf unzähliges Nachhaken meinerseits, wurde ich andauernd nur hingehalten und vertröstet, bis dann wenige Tage vor der geplanten Freistellung alles durch war. Die einzige Möglichkeit war also, die Freistellung vor die Ansparphase zu setzen, so wurde es dann auch vereinbart. So weit so gut.

Zitat (von blaubär+):
Zitat (von Narpol):
Ich meine gelesen zu haben, ...

... ist eine enorm schlechte Voraussetzung, um eine Forderung zu stellen oder sonst was darauf zu bauen.


Das ist richtig, deswegen der Thread hier :-)

Folgendes hatte ich dazu gelesen:

"In einigen Fällen ist der Arbeitnehmer jedoch berechtigt, das zu viel gezahlte Geld zu behalten. Weiß der Arbeitgeber schon bei der Zahlungsanweisung, dass er zu viel Gehalt zahlt, so muss der Arbeitnehmer es nicht zurückzahlen, informieren die Rechtsanwälte Pöppel. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber einen Wochenendzuschlag zahlt, obwohl er weiß, dass der Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum gar nicht am Wochenende gearbeitet hat. Auch wenn einer Person, die in Teilzeit arbeitet, das Gehalt einer Vollzeitstelle ausgezahlt wird, weiß der Arbeitgeber, dass der Betrag zu hoch ist."

Da ich mich nun bis zum Ende der Ansparphase in einem Teilzeitvertrag befinde, ging ich davon aus, dass dies hier ebenfalls greifen KÖNNTE.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17243 Beiträge, 9505x hilfreich)

Den Beweis, dass der Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung von der Fehlerhaftigkeit der Zahlung wusste, werden Sie nicht erbringen können.

Von daher ist die Möglichkeit eher von theoretischer Natur.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Narpol):
Der Sabbaticalantrag ging bereits letztes Jahr durch und wurde von meiner FK genehmigt.

Wie muss man sich das vorstellen?
"Ich beantrage eine zweimonatiges sabbatical im Mai/Juni?" Und dann kam von ihrem Vorgesetzten: "Passt, klären sie den Rest mit der Personalabteilung"?
Ist ihr FK berechtigt Einstellungen und Veränderungen von Arbeitsverträgen eigenständig vorzunehmen?

Wurde hier schon ein Modell angefragt? Gab es hier einen Wunsch zur Gehaltreduktion, also wie lange weniger, dauer ansparen/freistellen?

Zitat (von Narpol):
Leider haben sich die Verantwortlichen bis Ende April gar nicht weiter gekümmert und Ende Mai sollte es bereits los gehen. Erst nach meiner Nachfrage, wie denn der Status meines Sabbaticalvertrages sei, ging der Spießrutenlauf los.


Also um es mall knallhart zu sagen: sie haben sich (bewusst?) auch nicht mehr darum gekümmert. Noch nicht einmal nachgefragt, wann das ansparen denn losgeht? Bei einem Vorgang der von ihrer Initiative angestoßen wurde und primär ihrem Interesse dient?
Und dann melden sie sich wenn es für die Umsetzung eigentlich schon zu spät ist. Kulanterweise gewährt man ihnen die Freistellung im Vertrauen, dass sie schon nacharbeiten werden vorab und ihre einziges Problem ist, ob sie einen fälschlicherweise(?) zuviel gezahlten Lohn behalten dürfen....

Mal Butter bei die Fische: was steht denn in der abgeschlossenen Sabbaticalvereinbarung? Gibt es die überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1407 Beiträge, 241x hilfreich)

Da ist halt ein Fehler in der Lohnbuchhaltung passiert. Zurückzahlen wirst Du nichts müssen - das ist viel zu viel Aufwand für den Arbeitgeber, weil dieser auch gezahlte LST und SV Beiträge korrigieren muss. Der AG wird wahrscheinlich einfach für die nächsten vier Monate jeweils nur das halbe Gehalt zahlen ... in der Summe bleibt es dann gleich.

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